Drucksache 14/1906
99-01-28
Bericht und Beschlußempfehlung
des Innen- und Rechtsausschusses
Verringerung der Planungsdichte, Planungskosten und Verfahrenszeiten
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 14/564
Der Antrag Drucksache 14/564 wurde durch Plenarbeschluß vom 12. März 1997 dem Innen- und Rechtsausschuß federführend sowie dem Umweltausschuß, dem Agrarausschuß und dem Wirtschaftsausschuß zur Mitberatung überwiesenen.
Der federführende Innen- und Rechtsausschuß hat sich mit dem Antrag in vier Sitzungen, zuletzt am 27. Januar 1999, beschäftigt.
Die beteiligten Ausschüsse empfahlen, den Antrag abzulehnen.
Der federführende Innen- und Rechtsausschuß empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und F.D.P., die Überschrift in "Transparente und bürgerfreundliche Planung" zu ändern und den Antrag in der unten stehenden Fassung anzunehmen:
1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hält die Darstellung von vorgesehenen Vorhaben in Plänen und Programmen für nötig, da dieses der Planungssicherheit aller Wirtschafts- und Interessenbereiche dient. Planung dient der Rechtssicherheit und ist ein positiver Standortfaktor. Sie ist ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung und des Interessenausgleichs.
2. Der Schleswig-Holsteinische Landtag nimmt zur Kenntnis, daß der Abstimmungsbedarf für die verschiedenen Belange und Interessen in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen hat. Die Planung ist ein Instrument, um Ziele der zahlreichen Interessengruppen transparent zu machen und zu einer Abwägung der verschiedenen, sich oft widerstreitenden Aspekte zu kommen.
3. Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf,
- eine Kürzung und Straffung von Programmen und Plänen vorzunehmen,
- zukünftig eine bessere Koordination von verschiedenen Fachplanungen derselben Ebene und zwischen den verschiedenen Planungsebenen zu gewährleisten,
- konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel Handreichungen für die Kommunen, zur besseren Transparenz des Planungsverfahrens vorzulegen, auch um die Beteiligung der Betroffenen zu optimieren,
- weitere Möglichkeiten der Kosteneinsparung bei Gewährleistung eines transparenten und bürgerfreundlichen Planungsverfahrens zu suchen,
- eine schriftliche Übersicht über den gegenwärtigen Planungsstand aller Pläne und Programme der obersten und oberen Behörden zu geben,
- Möglichkeiten der Kommunalisierung von Planungen zu prüfen.
4. Der Schleswig-Holsteinische Landtag unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen der Planungsvereinfachung durch gemeinde- und kreisgrenzenübergreifende Initiativen."
Heinz Maurus
Vorsitzender