Drucksache 14/1908 (neu)

99-02-11

Beschlußempfehlung

des Innen- und Rechtsausschusses

gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und § 14 Abs. 1 Satz 2 GO

 

Bericht über die zahlenmäßige Entwicklung und Situation der Asylbewerber/innen in Schleswig-Holstein

Beschluß des Landtages vom 8. Oktober 1993
- Drucksache 13/1333 -

 

 

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag bekräftigt seine Auffassung, daß der jährliche Asylbericht für die Arbeit des Parlaments unentbehrlich ist. Er bittet den Innenminister jedoch darum, künftig dem Innen- und Rechtsausschuß und nicht dem Plenum zu berichten. Der Bericht soll insbesondere folgende Themenkomplexe umfassen:

  1. Wie viele Asylanträge wurden jeweils in den vergangenen vier Jahren und im aktuellen Jahr gestellt?
  2. Welches waren die wesentlichen Herkunftsländer der Antragstellerinnen und Antragsteller?
  3. Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Ländern)?
  4. Wie viele Anträge wurden rechtskräftig abgelehnt?
  5. In wie vielen Fällen wurden nach Abschluß des Asylverfahrens die Verwaltungsgerichte angerufen und mit welchem Ergebnis?
  6. Wie viele der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind freiwillig in die Heimat zurückgekehrt?
  7. Wie viele sind in die Heimatländer abgeschoben worden?
  8. Wie viele Asylbegehrende wurden nach rechtskräftigem Abschluß des Asylverfahrens in Abschiebehaft genommen, und wo wurden sie zu diesem Zweck untergebracht?`
  9. Welche durchschnittliche Verfahrensdauer bis zur abschließenden Bescheidung hatten beziehungsweise haben wir in Schleswig-Holstein?
  10. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, und wie war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in diesen Unterkünften?
  11. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden auf die Unterbringungseinrichtungen der Kommunen verteilt?
  12. Nach welchen Kriterien erfolgte beziehungsweise erfolgt die Zuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte? Gibt es noch Engpässe in der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern?
  13. Wie viele Unterbringungsplätze sind in den schleswig-holsteinischen Aufnahmeeinrichtungen vorhanden, und wie hoch ist ihre Auslastung in der Tendenz?
  14. Wie viele und welche kriminellen Aktionen gegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Asylbewerberunterkünfte hat es gegeben?
  15. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit im Landesamt für Ausländerangelegenheiten tätig, und welche Entwicklung des Personalbedarfs erwartet die Landesregierung für die Zukunft?
  16. Bei wie vielen der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist der Verbleib unbekannt?
  17. Welche Probleme entstanden für die Einrichtungen durch die zusätzliche Unterbringung von Abschiebehäftlingen, und wie gedenkt die Landesregierung diese Probleme in Zukunft zu beseitigen?
  18. Gibt es Fälle, in denen trotz rechtskräftig abgelehnter Asylverfahren eine Abschiebung nicht erfolgte? Wenn ja: Aus welchen Gründen nicht?
  19. Welche Entwicklung der personellen Ausstattung zur Abwicklung der Asylverfahren durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit war beziehungsweise ist zu verzeichnen (Richter sowie Personal im Geschäftsstellen- und Schreibdienst)?
  20. Wie viele sogenannte Altfälle liegen noch vor? Wie und in welchem Zeitraum erfolgt die Aufarbeitung?
  21. Wie erfolgte beziehungsweise erfolgt die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber?
  22. Wie viele Unterbringungsplätze sind in den schleswig-holsteinischen Aufnahmeeinrichtungen vorhanden, und wie hoch ist ihre Auslastung?
  23. Welche Erfahrungen gibt es mit der Umstellung von Geld- und Sachleistungen?
  24. Wie viele und welche kriminellen Aktionen gegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Asylbewerberunterkünfte hat es gegeben?
  25. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Landesamt für Ausländerangelegenheiten tätig, und welche Entwicklung des Personalbedarfs erwartet die Landesregierung für die Zukunft?

Heinz Maurus

Vorsitzender