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Drucksache 14/205599-04-22 Bericht und Beschlußempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses |
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stifungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/1513 |
Der Landtag hat den oben bezeichneten Gesetzentwurf durch Plenarbeschluß vom 1. Juli 1998 dem Innen- und Rechtsausschuß federführend sowie dem Finanzausschuß zur Mitberatung überwiesen.
Der Innen- und Rechtsausschß hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 17. März 1999, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Der beteiligte Finanzausschuß schloß sich diesem Votum mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU in seiner Sitzung am 22. April 1999 an.
Heinz Maurus
Vorsitzender