Drucksache 14/2055

99-04-22

Bericht und Beschlußempfehlung

des Innen- und Rechtsausschusses


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stifungsgesetzes

 

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 14/1513

 

Der Landtag hat den oben bezeichneten Gesetzentwurf durch Plenarbeschluß vom 1. Juli 1998 dem Innen- und Rechtsausschuß federführend sowie dem Finanzausschuß zur Mitberatung überwiesen.

Der Innen- und Rechtsausschß hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 17. März 1999, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Der beteiligte Finanzausschuß schloß sich diesem Votum mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU in seiner Sitzung am 22. April 1999 an.

 

 

 

 

Heinz Maurus

Vorsitzender