Drucksache 14/2102

99-04-21

 

Bericht und Beschlußempfehlung

des Innen- und Rechtsausschusses


Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden gegen

§ 95 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und

§ 12 Landesbesoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 1998 geänderten und seit dem 1. März 1998 geltenden Fassung (GVOBI. Schl.-H. 1998

S. 37 ff.)

 

Schreiben der Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1999 - 2 BvR 327/99, 2 BvR 328/99, 2 BvR 354/99 -

Umdruck 14/3235

 

Der Innen- und Rechtsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 21. April 1999 mit den oben bezeichneten Verfahren beschäftigt.

Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der SPD bei Enthaltung der CDU, wie folgt zu beschließen:

  1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gibt in den oben genannten Verfahren Stellungnahmen ab.
  2. In den Stellungnahmen wird zum Ausdruck gebracht, daß der Landtag die angefochtenen Bestimmungen nicht für verfassungswidrig hält.
  3. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags beauftragt eine Prozeßbevollmächtigte oder einen Prozeßbevollmächtigten.

 

 

 

 

Heinz Maurus

Vorsitzender