Drucksache 14/2143
99-05-03
Bericht und Beschlußempfehlung
des Finanzausschusses
Haushaltsrechnung 1996 und Vermögensübersicht 1996
Bericht des Ministers für Finanzen und Energie
Drucksache 14/1117
und
- Bemerkungen 1998 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 1996
- Bericht des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein an den Landtag und an die Landesregierung gemäß § 99 LHO über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des NordwestLotto Staatliche Lotterie des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, sowie der Betätigung des Landes Schleswig-Holstein als Gesellschafter bei der NordwestLotto Verwaltungsgesellschaft mbH, Kiel (NordwestLotto)
Die Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung" des Finanzausschusses hat den Bericht des Finanzministers zur Haushaltsrechnung 1996 sowie die Bemerkungen 1998 und den Sonderbericht des Landesrechnungshofs zum NordwestLotto in sieben Sitzungen beraten.
Der Finanzausschuß hat das Ergebnis der Beratungen am 20. Mai 1999 bestätigt. Er unterbreitet dem Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der CDU folgende Beschlußempfehlung:
Ursula Kähler
Vorsitzende
Voten zu den Bemerkungen 1998 und zum Sonderbericht zum
NordwestLotto des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein
mit Bericht zur Haushaltsrechnung 1996
5. Abschluß der Haushaltsrechnung 1996
6. Feststellungen zur Haushaltsrechnung 1996
Der Finanzausschuß nimmt den Abschluß der Haushaltsrechnung 1996 zur Kenntnis und schließt sich im wesentlichen den Feststellungen des Landesrechnungshofs an.
Der Finanzausschuß bekräftigt noch einmal seine Erwartungen an die Ressorts, in Zukunft die Unterlagen für die Prüfung der Haushaltsrechnung fristgemäß vorzulegen. Der Finanzausschuß wird erneute Fristüberschreitungen der Ressorts nicht akzeptieren.
Der Finanzausschuß stellt mit Besorgnis fest, daß die teilweise ungedeckten Haushaltsüberschreitungen sowie hohe noch zu finanzierende Ausgebereste, insbesondere aus zweckgebundenen Einnahmen, mit denen der Haushalt 1998, aber auch vorjährige Haushalte vorfinanziert wurden, verbunden mit der weiter gestiegenen Verschuldung des Landes aus den unterschiedlichsten Gründen und den daraus resultierenden Zinsbelastungen für das Land eine Vorbelastung der künftigen Landeshaushalte darstellen.
7. Entwicklungen im Landeshaushalt 1990 bis 1998
8. Haushalte 1997, 1998 und Finanzplan 1997 bis 2001
Der Finanzausschuß nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.
Die aktuelle Haushaltssituation und die aus den unterschiedlichsten Gründen weiter steigende Verschuldung des Landes alarmieren den Finanzausschuß. Der Finanzausschuß befürchtet, daß durch die heute bereits bekannten Belastungen der künftigen Haushalte der finanzielle Spielraum künftiger Haushaltsgesetzgeber weiter eingeengt und künftige Generationen vorbelastet werden.
Der Finanzausschuß fordert die Landesregierung auf, an ihren Sparbemühungen festzuhalten. Dabei verkennt er nicht, daß sich die Landesregierung um eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs und der Verschuldung bemüht. Diese reichen aber, wie die Entwicklung zeigt, noch nicht aus, um die Neuverschuldung wirksam zurückzuführen.
Das Land ist gezwungen, seine Kernaufgaben zu definieren und sich auf diese zu konzentrieren. Alle Ausgaben des Landes gehören auf den Prüfstand: Freiwillige Leistungen des Landes, Leistungsgesetze, Organisationsstrukturen im kommunalen und staatlichen Bereich sind nach wie vor auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und der finanziellen Lage des Landes anzupassen. Nur so können Ausgaben auf Dauer zurückgeführt und eine wirksame Entlastung des Landeshaushalts erreicht werden.
Allerdings kann nur entschlossenes Handeln von Landesregierung und Parlament die Zukunft des Landes und der künftigen Generationen gewährleisten.
9. Polizeiliche Erkenntnisdatei - PED -
Der Finanzausschuß nimmt davon Kenntnis, daß im Zuge der Projektierung des Verfahrens INPOL-neu u. a. auch Überlegungen zur künftigen DV-Ablauf- und Aufbauorganisation der Polizei angestellt und dabei auch die Aufgaben der Datenstationen analysiert werden sollen. Er begrüßt, daß bereits 4 Stellen zur Einsparung vorgesehen sind und daß die Kosten der Verfahrenspflege nunmehr nach Aufwand abgerechnet werden.
Der Finanzausschuß bittet, ihm über das Ergebnis der personellen Besetzung der Datenstationen sowie die Substitution der PED durch INPOL-neu nach deren Einführung zu berichten.
10. Stellenentwicklung in der Ministerialverwaltung des Landes Schleswig-Holstein (Nachschau)
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß im Jahr 1999 die Stellenzahl in der Ministerialverwaltung gegenüber dem Haushaltsjahr 1998 um weitere 28 (1,2 v.H.) auf 2.286 Stellen zurückgeführt worden ist.
Der Finanzausschuß nimmt weiter zur Kenntnis, daß nach Auffassung des Finanzministeriums weitere Stelleneinsparungen über die Altersteilzeit sowie im Zuge der Personalkostenbudgetierung zu realisieren sein werden.
Der Finanzausschuß bittet das Finanzministerium, ihn Mitte 2001 über die weitere Stellenentwicklung in der Ministerialverwaltung zu unterrichten.
11. Verfahren bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß die Finanzverwaltung die Anregungen des Landesrechnungshofs weitgehend umgesetzt hat.
12. Organisation und Arbeitsweise der Bußgeld- und Strafsachenstellen
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß die Finanzverwaltung durch organisatorische und technische Maßnahmen eine konsequentere Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sicherstellen will. Er bittet das Finanzministerium, bei Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO darauf hinzuwirken, daß Geldauflagen künftig im wesentlichen der Staatskasse zugewiesen werden.
13. Organisation und Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung im Landesbereich
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Finanzministerium mit den Feststellungen und Vorschlägen des Landesrechnungshofs übereinstimmt, und begrüßt, daß die Verträge mit den Reinigungsunternehmen landesweit entsprechend den Anregungen des Landesrechnungshofs umgestellt werden. Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, daß mit der GMSH die begonnenen Einsparmaßnahmen fortgesetzt werden.
Nach Inkrafttreten der GMSH ist dem Finanzausschuß zu berichten.
14. Förderung der Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände
Der Finanzausschuß geht davon aus, daß folgende Grundlinien bei der Förderung von Gewerbegebieten zu beachten sind:
Zuschüsse für Gewerbegebiete sind als Wirtschaftsförderung anzusehen, um in erster Linie im Wettbewerb der Regionen Standortnachteile durch Angebot günstiger Flächen auszugleichen. Dieser Ansatz greift nicht bei lokal- oder regionalorientierten Unternehmen, die ihren Absatz also in der Region haben. Ihre Entscheidung orientiert sich am lokalen Wettbewerb, insbesondere an der Kundennähe.
Zuschüsse für Gewerbegebiete, die ihre Zielsetzung vorwiegend nicht in der Ansiedlung überregional orientierter Unternehmen haben, bedürfen einer besonderen Begründung.
Der Finanzausschuß bittet das Wirtschaftsministerium, unter diesen Aspekten einen Förderkatalog zu entwickeln, der konkret solche Ausnahmetatbestände auflistet und somit eine Erfolgskontrolle ermöglicht.
Dem Finanzausschuß ist zum Ende des Jahres 1999 zu berichten.
15. Landeseigene Häfen
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Verkehrsministerium die Anregungen des Landesrechnungshofs mit folgenden Maßnahmen aufgegriffen hat:
1. Für die - in der Verantwortung des Landes - verbleibenden Häfen wird eine verfeinerte EDV-unterstützte Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt.
2. In Verhandlungen mit kommunalen Gebietskörperschaften bzw. Privaten wird angestrebt, die Trägerschaft auf Dritte zu übertragen, den Aufwand einzelnen verbleibenden Nutzern zuzuordnen und ggf. auch die Betriebspflicht für die gewerbliche Schiffahrt aufzuheben.
Der Finanzausschuß erbittet vom Verkehrsministerium zum Ende des Jahres 1999 einen Sachstandsbericht. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Chancen der Hafennutzung für die jeweilige regionale touristische Entwicklung zukommen.
16. Schulorganisation und Unterrichtsversorgung der Integrierten Gesamtschulen
Der Finanzausschuß nimmt die Aussage des Bildungsministeriums zur Kenntnis, daß an den Integrierten Gesamtschulen künftig die schulgesetzlichen Bestimmungen sowie die Empfehlungen der Schulentwicklungsplanung eingehalten werden sollen.
Die Oberstufenzweige an Gesamtschulen sollen verstärkt mit Oberstufen benachbarter Schulen kooperieren.
Klassen- und Kursfrequenzen sollen im Interesse eines wirtschaftlicheren Personaleinsatzes überprüft werden.
Der Finanzausschuß unterstützt die Absicht des Bildungsministeriums, eine verläßliche Regelung des Ganztagsschulangebotes zu erarbeiten.
17. Technische Fakultät
Das Wissenschaftsministerium weist zutreffend darauf hin, daß es in den letzten Jahren bundesweit einen Einbruch der Studierendenzahlen in den technischen Studiengängen gegeben hat.
Die personelle und sächliche Ausstattung der Technischen Fakultät soll sich an der Entwicklung der Studierendenzahlen orientieren. Die Technische Fakultät wird aufgefordert, die Akzeptanz durch geeignete Werbeanstrengungen zu erhöhen.
Dem Finanzausschuß ist über einen Maßnahmenkatalog zu berichten.
Über die weitere Entwicklung der Technischen Fakultät ist dem Finanzausschuß regelmäßig zu berichten.
18. Beschaffungswesen im Klinikum der Medizinischen Universtität zu Lübeck (MUL)
Der Finanzausschuß begrüßt die vom Wissenschaftsministerium und der MUL eingeleiteten Maßnahmen
Er bittet den Landesrechnungshof, eine Nachschau in den Kliniken für Ophthalmologie und Neurochirurgie durchzuführen.
Dem Finanzausschuß ist zu berichten.
19. Dorf- und ländliche Regionalentwicklung
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Ministerium für ländliche Räume bei der Überarbeitung der Richtlinien dem Landesrechnungshof weitgehend gefolgt ist. Mitnahmeeffekte sollen bei der Förderung möglichst verhindert werden. Der Finanzausschuß begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme einer Prosperitätsklausel in die Richtlinien. Eine Begrenzung des Umfangs der Bestandsaufnahme in ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen wird - wie in den neuen Richtlinien vorgegeben - für notwendig angesehen, allerdings wird ein bestimmtes Maß auch im Hinblick auf das Ziel, daß sich die Bürger damit identifizieren sollen, nicht unterschritten werden können. Eine Verbesserung der Erfolgskontrolle ist erforderlich. Der Finanzausschuß hält eine stärkere Ausrichtung der Förderung auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen für richtig. Im Unterschied zum Landesrechnungshof folgt er der Einschätzung des Ministeriums, daß von der Dorfentwicklung Beschäftigungseffekte ausgehen und somit der Einsatz der Mittel gerechtfertigt ist.
20. Wahrnehmung von Europaangelegenheiten
Der Finanzausschuß begrüßt, daß die Landesregierung die Vorschläge des Landesrechnungshofs zur Verbesserung der Effizienz bei der Wahrnehmung von Europaangelegenheiten weitgehend umgesetzt hat. Dies betrifft insbesondere die Vorschläge des Landesrechnungshofs
Den Vorschlag des Landesrechnungshofs, die Abteilungen "Europa- und Ostseeangelegenheiten, Internationale Angelegenheiten" sowie "Bundesangelegenheiten" in einer Abteilung zusammenzufassen, um den - auch in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung aufgestellten - Mindestanforderungen an eine zweckmäßige und wirtschaftliche Organisation zu entsprechen, nimmt der Finanzausschuß zur Kenntnis.
21. Verfahren der Versorgungsverwaltung
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Sozialministerium zur technikunterstützten Informationsverwaltung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz eine neue Software im letzten Quartal des Jahres 1999 einzusetzen gedenkt. Er begrüßt die Aussage des Landesrechnungshofs, daß er die Entwicklung weiterhin kritisch verfolgen werde.
22. Abwicklung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch eine private Gesellschaft
Der Finanzausschuß nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß seitens des MAGS und der BSH mbH eine Prüfgruppe für Außenprüfungen bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eingesetzt worden ist, diese Prüfgruppe inzwischen bei mehreren auch vom Landesrechnungshof beanstandeten Fällen Prüfungen durchgeführt hat, die zu Rückforderungen beziehungsweise zur Nichtauszahlung von Restbeträgen führten, eine jährliche Prüfungstätigkeit des MAGS gegenüber der BSH mbH künftig wahrgenommen wird und die BSH mbH das Antragsprüfungsverfahren bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen intensiviert hat.
Der Finanzausschuß bittet um einen abschließenden Bericht über das Ergebnis der von der Prüfgruppe durchgeführten Außenprüfungen. Außerdem ist ihm zu gegebener Zeit das externe Gutachten (Kosten-Nutzen-Untersuchung) bezüglich des gesamten Übergangs- und Förderbereichs zu übermitteln.
Der Finanzausschuß erwartet, daß ihm der jeweilige Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung zukünftig vorgestellt werden.
23. Baumaßnahmen zur Förderung der Gewässergüte und Abwasserreinigung
Der Finanzausschuß unterstützt nachdrücklich die Empfehlung des Landesrechnungshofs, daß beim Einsatz von Landesmitteln zur Förderung komplexer technischer Anlagen eine stärkere und systematische Einschaltung der fachlich zuständigen technischen Verwaltung erfolgen sollte.
24. Entwicklung eines Natur- und Umweltinformationssystems
Der Finanzausschuß stimmt den Darlegungen des Landesrechnungshof zu. Das Landesamt für Natur und Umwelt und das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten werden das Natur- und Umweltinformationssystem entsprechend den Ankündigungen im Bericht der Landesregierung "Informationen zur Umwelt" vom 22.August1998 (Drucksache 14/1683) weiterentwickeln.
25. Landesabfallabgabe
Die Bemerkungen des Landesrechnungshofs sind weitgehend erledigt, da das Landesabfallgesetz vom 22. Juli 1994 am 14. Juli 1998 mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 im wesentlichen aufgehoben wurde.
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten die "Richtlinien für die Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen" vom 15.11.1985 neu fassen wird.
Über den Stand der Rückforderung von Zuschüssen bei einzelnen geförderten Vorhaben hat das Ministerium dem Finanzausschuß bis Ende des Jahres 1999 zu berichten.
26. Wohnungsbauförderung im 3. Förderweg (vereinbarte Förderung)
Der Finanzausschuß nimmt die Bewertungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis, daß das Wohnungsbauministerium den Anregungen des Rechnungshofs weitgehend gefolgt ist. Er bittet das Wohnungsbauministerium, im ersten Quartal des nächsten Jahres um einen Bericht über Zielsetzung und Ergebnisse des vorgesehenen Controllings. Dabei sollte auch auf die Wirkung der vereinbarten Förderung eingegangen werden (Zielerreichung).
27. Unterhaltsvorschußgesetz
Der Finanzausschuß nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, daß sich die Feststellungen und Vorschläge des Landesrechnungshofs weitgehend mit der Auffassung des Ministeriums für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau und des Finanzausschusses decken.
28. Energiestiftung Schleswig-Holstein, Energieagentur bei der Investitionsbank und Forschungsgesellschaft für umweltschonende Energieumwandlung und -nutzung mbH
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß Energieministerium, Energiestiftung und Energieagentur weitgehend die konstruktive Kritik des Landesrechnungshofs genutzt haben, durch Neuorganisation und akzentuierte Schwerpunktsetzung in den Arbeitsprogrammen eine den Zielvorgaben entsprechende Aufgabenwahrnehmung zu leisten.
Der Finanzausschuß bittet den Minister für Finanzen und Energie, im Rahmen des im Laufe des Jahres vorgesehenen Energieberichts auf die Zielsetzungen und Vorhaben einzugehen und die neuen Ansätze für die Anpassung des Energiekonzepts vorzustellen.
29. Gewinnvereinbarungen in Entsorgungsverträgen im Bereich der Abfallentsorgung
Der Finanzausschuß nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zustimmend zur Kenntnis.
30. Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Der Finanzausschuß nimmt die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Er geht davon aus, daß die in der Novelle zum Landesrundfunkgesetz vorgesehenen organisatorischen Möglichkeiten es erlauben, die Filmförderung in schlankerer Organisationsform durchzuführen und dadurch die Relation von Verwaltungsaufwand und Aufgabenwahrnehmung bei der Förderung wirtschaftlicher zu gestalten.
Der Finanzausschuß nimmt die vom Landesrechnungshof dargestellten tatsächlichen Förderungsmöglichkeiten und die rechtlichen Einbindungen der aus Rundfunkgebühren stammenden Fördermittel zur Kenntnis. Er stellt fest, daß es noch eingehender Abwägung bedarf, um zu einem vertretbaren Mitteleinsatz zu gelangen. Diese Entscheidung ist im Rahmen der Novelle des Landesrundfunkgesetzes zu treffen.
Sonderbericht über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des NordwestLotto
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß die Anregungen des Landesrechnungshofs zur sparsameren Wirtschaftsführung weitgehend aufgegriffen wurden.
Er unterstützt die Anregung des Landesrechnungshofs, einen externen Berater die Unternehmensorganisation als auch die Vertriebsorganisation - im Lichte der neuen durch die technische Infrastruktur (Online) geschaffenen Möglichkeiten mit der Zielsetzung einer noch effizienteren Struktur - untersuchen zu lassen. Er bedauert, daß allerdings der Landesbank bereits ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Er bittet nunmehr das Finanzministerium nach Vorlage und Aufarbeitung des Gutachtens, ihm zu berichten und die vorgesehenen Folgerungen vorzustellen.
Der Finanzausschuß erwartet, daß, im Hinblick auf das Auslaufen des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Landesbank, eine mögliche neue Vereinbarung sowohl im Leistungsumfang als auch im Entgelt den Anforderungen der neuen Unternehmensstruktur angemessen Rechnung trägt.
Dabei ist zu prüfen, welche Alternativen zum Abschluß eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Landesbank bestehen.
Der Finanzausschuß spricht sich schon heute dafür aus, im Rahmen des Auslaufens der Geschäftsführerverträge nur noch einen Geschäftsführer vorzusehen. Für die Wahrnehmung der Aufgabe in der NordwestLotto-Verwaltungs-GmbH hält er eine zusätzliche Vergütung für nicht erforderlich.