Drucksache 14/2375
99-09-02
Bericht und Beschlußempfehlung
des Finanzausschusses
Haushaltsrechnung 1997 und Vermögensübersicht 1997
Bericht des Ministers für Finanzen und Energie
Drucksache 14/1774
und
Bemerkungen 1999 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaus-
haltsrechnung 1997
Die Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung" des Finanzausschusses hat den Bericht des Finanzministers zur Haushaltsrechnung 1997 sowie die Bemerkungen 1999 des Landesrechnungshofs in fünf Sitzungen, zuletzt am 2. September 1999, beraten.
Der Finanzausschuß hat das Ergebnis der Beratungen am 2. September 1999 bestätigt. Er unterbreitet dem Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen folgende Beschlußempfehlung:
Vorsitzende
Voten zu den Bemerkungen 1999
des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein
mit Bericht zur Haushaltsrechnung 1997
6. Abschluß der Haushaltsrechnung 1997
Der Finanzausschuß nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs und den Abschluß der Haushaltsrechnung 1997 zur Kenntnis.
7. Feststellungen zur Haushaltsrechnung 1997
Der Finanzausschuß nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis und schließt sich ihnen im wesentlichen an.
Er fordert das Finanzministerium auf,
Der Finanzausschuß sieht sowohl in der Definition der Kreditobergrenze und der auf sie anzurechnenden Investitionen als auch in der Frage der Geltung der Obergrenze bei Aufstellung des Haushaltsplans und im Haushaltsvollzug Grundsatzfragen, die für die Zukunft zu regeln sind. Er bittet Regierung und Landesrechnungshof um Beratung für eine künftige Lösung. Hierbei sind auch die sogenannten Maastricht-Konvergenzkriterien zu berücksichtigen.
8. Aktuelle Haushaltslage des Landes
Der Finanzausschuß nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.
9. Reformvorhaben im Haushaltsbereich
Der Finanzausschuß unterstützt die Forderung des Landesrechnungshofs, vor einer weiteren Entwicklung zunächst die Evaluation der Modellvorhaben durchzuführen. Er ist auch der Auffassung, daß die Modellvorhaben selbst wirtschaftlich sein müssen, und wird dies bei den weiteren Entscheidungen insbesondere über den Einsatz des SAP-Verfahrens berücksichtigen.
10. Kosten für Sachverständige (Nachschau)
Der Finanzausschuß nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis und erwartet, daß die "Grundsätze für die Vergabe, Vertragsgestaltung und Abnahme von Sachverständigenleistungen" (Vergabegrundsätze) künftig beachtet werden.
11. Finanzierung der Fraktionen
Der Finanzausschuß begrüßt die Feststellung des Landesrechnungshofs, daß alle Fraktionen und die Abgeordneten des SSW die Zweckbestimmung und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Verwendung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel im Prüfungszeitraum weitgehend beachtet haben. Der Finanzausschuß erwartet, daß diese Praxis beibehalten wird.
Der Finanzausschuß fordert die Fraktionen und die Abgeordneten des SSW auf, sich unter Beachtung der für die politische Arbeit der Fraktionen erforderlichen Gestaltungsspielräume auf gemeinsame Grundsätze zur Verwendung der Fraktionsmittel und größtmögliche Transparenz zu verständigen und in diesem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere auch Maßstäbe für die Zulässigkeit von Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen festzulegen.
12. Beschaffung von Geräten der Informationstechnik
Der Finanzausschuß nimmt davon Kenntnis, daß die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fallenden Anregungen des Landesrechnungshofs, insbesondere zur zentralen Beschaffung, aufgegriffen und umgesetzt werden sollen.
Hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Finanzministeriums fallenden Feststellungen zu überhöhten Kosten für Beschaffungen und Schulungen, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher und dienstrechtlicher Ermittlungen sind, ist dem Finanzausschuß über das Ergebnis des Verfahrens zu berichten.
13. Aufwendungen für den Sport in der Landespolizei
Der Finanzausschuß schließt sich den Feststellungen des Landesrechnungshofs an, daß die Durchführung des Dienstsports in der jetzigen Art und Weise Unzulänglichkeiten aufweist, insbesondere was die geringe Teilnahme der Polizeibeamten am vorgeschriebenen Dienstsport anbetrifft. Es besteht eine erhebliche Diskrepanz zu den festgelegten Regelungen, wie dies vom Innenministerium selbst eingeräumt wird.
Der Finanzausschuß vermag sich aber den hieraus entwickelten Empfehlungen und Vorschlägen des Landesrechnungshofs nicht anzuschließen. Er erwartet vielmehr, daß das Innenministerium die Regelungen des Sporterlasses umsetzt.
Dem Finanzausschuß ist zu berichten.
14. Aufnahme von Asylbewerbern
Die Ausführungen des Landesrechnungshofs und die Stellungnahme des Ministeriums werden zur Kenntnis genommen.
15. Verfolgung von Prüfungsbeanstandungen zu Baumaßnahmen
Da die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs künftig gegenüber der GMSH im selben Umfang wie bisher gegenüber der Landesbauverwaltung bestehen werden, bittet der Finanzausschuß den Landesrechnungshof, die Tätigkeit der GMSH in entsprechender Weise zu verfolgen, damit ähnlichen Mängeln auch in Zukunft entgegengewirkt wird.
16. Auswirkungen lang andauernder Außenprüfungen auf die Realisierung von
Steueransprüchen
Der Finanzausschuß nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.
17. Förderung kommunaler Häfen
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Verkehrsministerium - den Anregungen des Landesrechnungshofs folgend - im Rahmen der Mitfinanzierung des Ausbaus kommunaler Häfen
18. Förderung von Schienenfahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr
Der Finanzausschuß nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zu der abgeschlossenen Zuschußgewährung zur Kenntnis.
Der Finanzausschuß regt an, die Notwendigkeit einer gesonderten Förderung von Schienenfahrzeugen (Objektfinanzierung) zu überprüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch diese Investitionen in die Kostenrechnungen der Verkehrsunternehmen eingestellt werden und im Rahmen der abgeschlossenen beziehungsweise noch abzuschließenden Verkehrsverträge durch die dort vorgesehenen Betriebskostenzuschüsse zeitgerechter mitfinanziert werden können.
19. Radwegeprogramm
Der Finanzausschuß stimmt der Darstellung und den Bewertungen des Landesrechnungshofs weitgehend zu. Er nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß Schleswig-Holstein bei den Radwegen im Ländervergleich eine sehr günstige Position einnimmt. Dies darf jedoch nicht zu der Schlußfolgerung führen, daß ein weiterer Bedarf an neuen Radwegen nur bei erheblichen Sicherheitsdefiziten vorhanden sei. Die Anerkennung des Bedarfs für den Bau neuer Radwege ist eine politische Entscheidung und erfolgt auf der Grundlage der Prioritätensetzung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Gebietskörperschaften durch den Landtag in den jeweiligen Haushaltsplänen.
20. Sportunterricht an berufsbildenden Schulen
Der Finanzausschuß nimmt die Absicht des Bildungsministeriums zur Kenntnis, die vom Landesrechnungshof festgestellten Defizite des Sportunterrichts an berufsbildenden Schulen auszugleichen. Der nach den Stundentafeln vorgesehene Sportunterricht für Auszubildende soll möglichst in vollem Umfang erteilt und dabei der Aspekt der berufsbezogenen Gesundheitsförderung verstärkt werden. Der Finanzausschuß bittet den Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, sich mit dem Thema zu befassen und gegebenenfalls Kooperationsmöglichkeiten mit Sportvereinen aufzuzeigen.
Dem Finanzausschuß ist zu berichten.
21. Staatliches Internat Schloß Plön und Nordsee-Internat St. Peter-Ording
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Bildungsministerium nunmehr nach Abschluß der Umbaumaßnahmen im Schloß Plön eine verbesserte Auslastung des Internats erwartet. Er erwartet jedoch, daß das Ministerium die Entwicklung beobachtet und bis zur Mitte der nächsten Legislaturperiode unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Mitteln abschließend prüft, ob eine staatliche Trägerschaft weiterhin vertretbar ist. Den Landesrechnungshof bittet er, zu gegebener Zeit eine Nachschau durchzuführen.
Der Finanzausschuß erwartet, daß eine angemessene Gebührenerhöhung für das Plöner Internat umgesetzt wird.
Dem Finanzausschuß ist zu berichten.
22. Forderungen aus stationären Leistungen der Universitätsklinika
Der Finanzausschuß nimmt das Ergebnis der Nachschau des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Er begrüßt, daß die Klinika Maßnahmen ergriffen haben, die die Bearbeitungszeiten bei der Realisierung von Forderungen erheblich verkürzen und das Mahnwesen verbessern.
23. Sondervermögen Tierseuchenfonds
Der Finanzausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Ministerium für ländliche Räume den Tierseuchenfonds als nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Landes mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung weiterführen will, wobei einige Elemente aus dem Ministerium herausgenommen und auf eine Bank verlagert werden sollen. Er erwartet, daß die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes im Herbst 1999 im Landtag einbringt.
24. Organisation der Zuwendungsprüfung im Krankenhausbau
Der Finanzausschuß nimmt die Bemerkungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis, schlägt jedoch vor, zunächst an der bisherigen Praxis festzuhalten und die Entscheidung der Gesundheitsreform 2000 abzuwarten.
25. Bau von Regenrückhaltebecken
Der Finanzausschuß begrüßt, daß der Landesrechnungshof und das Umweltministerium in der technischen und rechtlichen Bewertung des Verhaltens der unteren Wasserbehörden übereinstimmen und daß das Umweltministerium bereits seit längerer Zeit im Sinne der Empfehlungen des Landesrechnungshofs tätig geworden ist.
26. Förderprogramme für eine umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft
Der Finanzausschuß teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, daß eine zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für ländliche Räume abgestimmte Evaluation der Programme stattfinden muß, die den Forderungen der EU gerecht wird. Er begrüßt, daß beide Ministerien sich darüber abstimmen und entsprechende Vorbereitungen treffen.
Dem Finanzausschuß ist hierüber nach Vorliegen der neuen EG-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den EAGLF zu berichten.
27. Integrierte Schutzkonzepte
Der Finanzausschuß begrüßt, daß das Umweltministerium im Mai 1999 neue Richtlinien erlassen hat, mit denen den Feststellungen des Landesrechnungshofs weitgehend Rechnung getragen wird.
Der mit diesen Richtlinien gewählte Weg, die Förderung der Integrierten Schutzkonzepte gleitend in die Förderung von Prozessen und Projekten im Sinne einer lokalen Agenda 21 überzuleiten, wird vom Finanzausschuß als sachgerecht angesehen.
28. Wildpark Trappenkamp
Der Finanzausschuß hält es für erforderlich, daß der Zuschußbedarf für den "Erlebniswald Trappenkamp" in den nächsten Jahren merkbar verringert wird, und fordert das Umweltministerium auf, die von ihm zugesagten Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten und zur Steigerung der Einnahmen möglichst zügig umzusetzen.
Dem Finanzausschuß ist zu berichten.
29. Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Der Finanzausschuß rügt die weitgehende Nichtbeachtung zuwendungsrechtlicher Vorschriften. Er erwartet, daß diese künftig eingehalten werden.
Der Finanzausschuß hält es für geboten, daß insbesondere auch im Rahmen der institutionellen Förderung ausschließlich Jugendarbeit gefördert und das Besserstellungsverbot vor allem durch tarifgerechte Eingruppierungen beachtet wird.
Das Jugendministerium wird aufgefordert, im Oktober 1999 einen Zwischenbericht über die eingeleiteten Maßnahmen vorzulegen.
Der Finanzausschuß bittet den Landesrechnungshof, im nächsten Jahr eine Nachschau durchzuführen.
30. Städtebauförderung in Schleswig-Holstein
Der Finanzausschuß nimmt die Bemerkungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Er begrüßt die mit dem Landesrechnungshof abgestimmte, nunmehr vorgelegte Stellungnahme des Ministeriums, mit der Erkenntnisse des Landesrechnungshofs konstruktiv aufgegriffen werden.
31. Prüfung der Wirtschaftsführung der Investitionsbank
Der Finanzausschuß nimmt die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.
Hinsichtlich der im Rahmen der Positionierung der Investitionsbank entwickelten Dienstleistungsangebote geht der Finanzausschuß davon aus, daß das Finanzministerium das dabei vorgesehene Steuerungsinstrument der Budgetierung im Rahmen des vorzulegenden Wirtschaftsplans aufrechterhält und nutzt.
Ausgehend von der von Land und Investitionsbank ausgesprochenen Erwartung einer Kostendeckung nach einer Anlaufphase von ein bis zwei Jahren erwartet der Finanzausschuß nunmehr eine Entscheidung über die Fortsetzung der neuen Geschäftsfelder unter Bewertung der Ertrags- und Aufwandsituation einschließlich zuzuordnender Overheadkosten.
32. Einsatz der technikunterstützten Informationsverarbeitung
unter Berücksichtigung von Verfahren zum Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen in ausgewählten Kreisen
Der Finanzausschuß nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.
33. Norddeutscher Rundfunk - Öffentlichkeitsarbeit -
Der Finanzausschuß nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.