Drucksache 14/2417

99-09-27

 

Bericht und Beschlußempfehlung

des Finanzausschusses

 

Bericht des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein an den Landtag und an die Landesregierung gemäß § 99 LHO über das Ergebnis der Prüfung "Soziale Dienste der Justiz"

Nachdem der Innen- und Rechtsausschuß den Sonderbericht des Landesrechnungshofs am 1. September 1999 ausführlich beraten hat, hat sich die Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung" des Finanzausschusses mit dem Bericht am 9. und am 23. September 1999 befaßt. Der Finanzausschuß hat das Ergebnis der Beratungen am 27. September 1999 bestätigt. Er unterbreitet dem Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen folgende Beschlußempfehlung:

"In Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Sonderberichts des Landesrechnungshofs und des Untersuchungsberichts der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und unter Berücksichtigung der Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses hierzu teilt der Finanzausschuß die Auffassung des Justizministers, daß die Resultate des Modellversuchs einer gemeinsamen Dienststelle der Gerichts- und Bewährungshilfe in Flensburg keine landesweite Neuorganisation der Sozialen Dienste rechtfertigen.

Der Finanzausschuß begrüßt die Erklärung des Justizministers, die im Sonderbericht des Landesrechnungshofs aufgezeigten Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz der Aufgabenerledigung aufzugreifen, um die Sozialen Dienste im Zusammenwirken mit den Betroffenen im Rahmen des Bewährungs- und Gerichtshilfegesetzes vom Januar 1996 weiterzuentwickeln."

 

 

 

Ursula Kähler

Vorsitzende