Drucksache 14/2463

99-10-13

 

Ergänzung

Bericht und Beschlussempfehlung

des Umweltausschusses


Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres

(Nationalparkgesetz - NPG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 14/2159

Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses

Drucksache 14/2427

 

Der Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die bereits abgeschlossene Beratung des oben genannten Gesetzentwurfs der Landesregierung erneut aufgenommen.

Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung von CDU und F.D.P. empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drucksache 14/2427, mit der Maßgabe anzunehmen, dass § 3 Abs. 1 Nr. 2 (rechte Spalte) folgende Fassung erhält:

"2. im Osten: eine Linie im Abstand von 150 m von der seewärtigen Kante der Krone der Deiche an der Festlandküste, von der Mitteltidehochwasserlinie (MThw-Linie) bei Geesthängen und vom Dünenfuß bei Dünen; vor Sankt Peter-Ording im Norden von der Grenze des Naturschutzgebietes ‘Nordfriesisches Wattenmeer’ Richtung Westen an der seeseitigen Grenze des Deichschutzstreifens bis zum Strandweg/Köhlbrand; ausgenommen sind Parkplätze und bebaute Areale; zwischen Strandweg/Köhlbrand und der Badbuhne an der Seeseite des Hitzlöperweges; zwischen der Badbuhne und dem Böhler Leuchtturm an der seeseitigen Grenze des Deichschutzstreifens; ausgenommen ist die Parkfläche an der Überfahrt Süd; im Bereich der gemäß Generalplan Deichverstärkung, Deichverkürzung und Küstenschutz geplanten Deichverstärkung des Landesschutzdeiches südöstlich des Böhler Leuchtturmes seeseitig der hierfür benötigten Salzwiesenfläche; im Süden bis zur Eigentumsgrenze der Gemeinde Sankt Peter-Ording beginnend an der seeseitigen Grenze des Deichschutzstreifens;"

 

 

 

Frauke Tengler

Vorsitzende