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26. September 2018 – Top 2: Fischereigesetz

Härtere Strafen für Hobby-Angler

Geldbuße statt Verwarnung: Wer mehr Dorsche angelt als erlaubt, wird künftig schnell bestraft. Dies sieht ein eine  Änderung des Fischereigesetzes vor, die der Landtag mit Koalitionsmehrheit jetzt billigte.

Fangbeschraenkung_Angeln
Foto: dpa, Bernd Wüstneck

Der Landtag nimmt Dorschangler an den Haken, die zulässige Tagesfangquoten überschreiten. Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Sie werden künftig schon beim ersten Vergehen zur Kasse gebeten. Bislang werden „Erst-Täter“ bei Überschreitung festgesetzter Fangquoten lediglich verwarnt. Das sieht das neue Landesfischereigesetz vor, dass die Jamaika-Koalition gegen die Stimmen des SSW und bei Enthaltung von SPD und AfD verabschiedete.

Pro zu viel gefangenen Fisch werden künftig 35 Euro fällig, hinzu kommt ein Verwarngeld von 50 Euro plus Gebühren in Höhe von 28,50 Euro. Hintergrund ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die nun in Landesrecht überführt wurde. Weitere Neuerung: Fischereiaufsichtsassistenten, das sind hauptamtliche Mitarbeiter der oberen Fischereibehörde, können fortan die Kontrollen der effektiv unterstützen und dabei eigenverantwortlich handeln.

Diskussion um „Catch & Release“

Während die AfD kritisierte, die EU-Vorgaben schadeten Hobby-Anglern und dem Angel-Tourismus, begründeten SPD und SSW ihre Enthaltung beziehungsweise Ablehnung damit, dass der Begriff „Catch & Release“ auf Betreiben der Mehrheit im Ausschuss aus dem Gesetz herausgestrichen wurde. Damit bestehe die Gefahr, dass der Tierschutzaspekt aufgeweicht werde, hieß es unter anderem.

Der FDP-Vertreter Dennys Bornhöft begrüßte die Regelung indes, weil nun „der Regelungscharakter eindeutig“ sei. Das bedeutet: Wer einen normalgewichtigen Fisch angelt, mache sich nicht strafbar, wenn er diesen wieder zurücksetzt. „Wer allerdings zum Beispiel auf große Welse aus ist und dies nur tut, um sich am Ende mit ihnen zu filmen, um sie dann stets wieder zurückzusetzen, handelt nicht rechtskonform“, so Bornhöft. Der Landtag hatte diesen Aspekt bereits im Februar kontrovers diskutiert.

Minister: Naturparks können „wertvolle Arbeit“ fortsetzen

Fischereiwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) erklärte, EU-Recht werde eins zu eins umgesetzt. Zudem hätten Naturparks durch zusätzliche „sinnvolle Änderungen“ im Landesnaturschutzgesetz nun den notwendigen rechtlichen Rahmen, „um ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen“. Der Umwelt- und Agrarausschuss hatte ergänzt, dass die oberste Naturschutzbehörde durch Allgemeinverfügung großräumige Gebiete zu Naturparks erklären kann, wenn sie ökologisch wertvoll sind oder sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen.

Weitere Redner:
Klaus-Dieter Jensen (CDU), Kerstin Metzner (SPD), Bernd Voß (Grüne), Volker Schnurrbusch (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Das besagt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die für weite Teile der deutschen, dänischen und schwedischen Küsten gilt. Die EU-Quote soll nun in Landesrecht umgesetzt werden. Damit verbunden sind auch härtere Strafen für Angler.

Die Landesregierung will Hobby-Angler, die die zulässige Tagesfangquote überschreiten, künftig schon beim ersten Vergehen zur Kasse bitten. Es werden 35 Euro pro Fisch fällig, hinzu kommt ein Verwarngeld von 50 Euro plus Gebühren in Höhe von 28,50 Euro. Bislang werden „Erst-Täter“ lediglich verwarnt. Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt, der entsprechenden Änderung des Landesfischereigesetzes zuzustimmen – nun muss der Landtag in Zweiter Lesung noch grünes Licht geben.

EU-Fangquote könnte angehoben werden

Möglich sei, dass die Fangbeschränkungen der EU in nächster Zeit wieder gelockert werden, kündigte der zuständige Fischereireferent aus dem Umweltministerium, Martin Momme, im September im Umwelt- und Agrarausschuss an. Da sich der Dorschbestand in der Ostsee bereits erholt habe, habe die EU-Kommission zuletzt den „Wegfall der Schonzeit“ empfohlen, so Momme. Bisher dürfen Hobbyangler in der sogenannten Schonzeit zwischen Februar und April nur drei Dorsche pro Tag fangen.

(Stand: 24. September 2018)

Vorherige Meldungen zum Thema:
April 2018 (Erste Lesung, ohne Aussprache)
September 2018 (Umwelt- und Agrarausschuss)

Debatte zum Thema „Catch & Release“ :
Februar 2018

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/677

Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/945