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Seit Dezember 2017 ist klar: Das Land will eine Abschiebehaftanstalt in Glückstadt einrichten. Der Vollzug wird über ein neues Gesetz geregelt, das der Innen- und Rechtsausschuss heute gebilligt hat – unter Protest der Opposition.
Nach langem Ringen steht das Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein vor der Abstimmung. Nachdem CDU, Grüne und FDP gegen das Votum der Opposition im Ausschuss für das Regelwerk gestimmt haben, muss nun nur noch der Landtag grünes Licht geben. Im gesamten Prozess hatte es immer wieder scharfe Kritik aus den Reihen von SPD und SSW gegeben, die die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt in Glückstadt (Kreis Steinburg) aus humanitären Gründen ablehnen.
Auch in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses kam es heute zu Wortgefechten, nachdem CDU, Grüne und FDP kurzfristig einen Änderungsantrag auf den Tisch gebracht hatten, in dem unter anderem von einer möglichen Fixierung von Abschiebehäftlingen die Rede ist. Obwohl SPD, AfD, SSW noch Beratungsbedarf sahen, entschieden sich die Ausschussmitglieder der Jamaika-Fraktionen nach kurzer Unterbrechung dazu, über den Gesetzentwurf abstimmen zu lassen. Serpil Midyatli (SPD) bezeichnete das Vorgehen als „schlechten Scherz“ – auch AfD und SSW reagierten mit Kopfschütteln.
SSW-Mann Lars Harms schlug vor, die Abstimmung wegen der „Tragweite der Entscheidung“ zu verschieben. „Alles andere finde ich schwierig“, sagte er. Dem widersprach Innenstaatssekretär Torsten Geerdts (CDU). Die Entscheidung über das Abschiebehaftgesetz müsse dringend getroffen werden, „um mit den anderen Bundesländern weiter verhandeln zu können.“ Die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, die Anfang 2020 in Betrieb gehen soll, will Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Nachbarländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen.
Plenardebatten zum Thema:
Februar 2019 (Unterbringung von Minderjährigen)
September 2018 (Vollzugsgesetz)
Juni 2018 (Abschiebehaft)