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2. März 2022 – Lexikon zur Landtagswahl

Stimmzettel

In Schleswig-Holstein gilt das Zweistimmenwahlrecht. Jeder Wähler hat also zwei Kreuze auf seinem Stimmzettel zu vergeben. Damit eine Stimme nicht ungültig wird, müssen beim Ankreuzen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.

Illustration eines Stimmzettels auf blauem Hintergrund
Illustration für einen Stimmzettel Grafik: Amatik Designagentur

Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein wird ein personalisiertes Verhältniswahlrecht angewendet. Zwei Stimmen kann hier jeder Wähler vergeben. Mit dem ersten Kreuz, links auf dem Wahlzettel, entscheidet man sich für eine Person – und bestimmt, welcher Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis direkt in den Landtag einzieht. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt – mit ihr wird festgelegt, wie stark die politischen Gruppierungen im Landtag vertreten sind.

Die Stimme für einen Kandidaten (Erststimme) oder eine Liste (Zweitstimme) wird auf dem Wahlzettel in Deutschland üblicherweise durch ein Kreuz im jeweiligen Feld kenntlich gemacht. Dies kann aber auch durch Ausfüllen, Umranden, Unterstreichen, Abhaken oder den Zusatz „ja“ geschehen.

Aber Vorsicht: Ein Stimmzettel gilt als ungültig, wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt – wenn also beispielsweise mehrere Listen oder Kandidaten markiert sind, wenn anstelle einer Markierung ein Kommentar auf den Wahlzettel geschrieben wurde oder wenn das Papier erheblich beschädigt ist.