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2. März 2022 – Lexikon zur Landtagswahl

Wahlkreise

In Schleswig-Holstein gibt es 35 Wahlkreise, sie werden vom Wahlkreisausschuss eingeteilt. Mit der Erststimme können die Wähler die Kandidaten aus ihrem jeweiligen Wahlkreis wählen.

Illustration Wahlkreise, zu sehen ist eine grafisch dargestellte Häusersiedlung
Illustration Wahlkreise Grafik: Amatik Designagentur

In Artikel 17 des Landeswahlgesetztes steht: Der Wahlkreisausschuss teilt die Wahlkreise ein. Der Wahlkreisausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als dem Vorsitzenden und mindestens elf Abgeordneten als Beisitzern. Die Beisitzer sowie ihre Stellvertreter wählt der Landtag für die Dauer der Wahlperiode. Der Wahlkreisausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Beisitzer oder der stellvertretenden Beisitzer anwesend ist.

Schleswig-Holstein ist in 35 Wahlkreise aufgeteilt. In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat und kommt als Abgeordneter in den Landtag. Alle anderen Kandidaten gehen leer aus. Durch das Direktmandat wird sichergestellt, dass jede Region im Landtag vertreten ist.

Weitere 34 Mandate werden durch die Zweitstimmen über die Landeslisten vergeben. In der Regel besteht der Schleswig-Holsteinische Landtag aus 69 Abgeordneten, dazu kommen noch die Überhang- und Ausgleichsmandate.