Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

4. Februar 2020 – Ausschuss für Zusammenarbeit

Zusammenarbeitsausschuss tagt erstmals solo

Die schleswig-holsteinischen Abgeordneten im Ausschuss für die Zusammenarbeit mit Hamburg tagen erstmals ohne ihre Kollegen aus der Hansestadt. Grund sind „interne“ Beratungen zur Metropolregion.

Die Landtagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein sitzen bei ihrer Sitzung des Ausschusses für die Zusammenarbeit mit Hamburg in einem Ausschusssaal im Kieler Parlament zusammen.
Der Kieler Ausschuss für Zusammenarbeit mit Hamburg tagt im Landtag. Foto: Landtag

Erstmals seit der Gründung im November 2016 sind die schleswig-holsteinischen Abgeordneten im Ausschuss für die Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg allein zu einer Sitzung zusammengekommen. Der Grund: Die Politiker in Schleswig-Holstein wollten zunächst intern beraten, wie ein von der SPD vorgelegter 9-Punkte-Plan zur Fortentwicklung der Metropolregion Hamburg behandelt werden soll. Den Antrag hatte der Landtag im Januar an mehrere Fachausschüsse überwiesen, federführend an die schleswig-holsteinischen Abgeordneten im Zusammenarbeitsausschuss. Der Ausschuss kam heute überein, zunächst eine klare Position Schleswig-Holsteins zu dem Thema Metropolregion zu finden beziehungsweise landesspezifische Forderungen zu definieren, bevor es in Gespräche mit den Hamburgern geht.

Vor diesem Hintergrund soll der Ausschussvorsitzende Kai Vogel zunächst mit den anderen Fachausschüssen (Innen und Recht, Wirtschaft, Europa und Bildung), an die der Antrag auch überwiesen worden war, abklären, wie dort die in dem 9-Punkte-Plan für sie relevanten Themen abgehandelt werden und wie dann die jeweiligen Ergebnisse in einen gemeinsamen Abstimmungsprozess mit dem Zusammenarbeitsausschuss einfließen können. Wenn dies geschehen ist, dann will der Ausschuss nochmals zusammenkommen, um das weitere Verfahren detailliert beraten zu können. Dies soll noch vor der nächsten, mit den Hamburger Kollegen anberaumten Sitzung im Mai – also nach der Bürgerschaftswahl Ende Februar – geschehen.

Ein Aufgabenbereich, zwei Ausschüsse

Hintergrund: Formal gibt es zwei Ausschüsse für die länderübergreifende Zusammenarbeit – je einen in Schleswig-Holstein und in Hamburg. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein einziger Ausschuss mit Mitgliedern aus beiden Parlamenten nicht möglich. Die Aufgabenbereiche der Gremien in Kiel und an der Alster sind jedoch völlig gleich. Und: Normalerweise sollen die Ausschüsse auch gemeinsam tagen. Mit der Erörterung der Metropolregion-Thematik weicht Schleswig-Holstein nun erstmals von dieser Linie ab.

Im Zuge der weiteren „internen“ Beratung im Kieler Zusammenarbeitsausschuss soll auch darüber befunden werden, wann und wie ein vom Landtag im November 2019 angeforderter Regierungsbericht zur Metropolregion im Zuge der parlamentarischen Befassung zu behandeln ist. Der Bericht soll „im zweiten Quartal“ dieses Jahres vorliegen. Zuletzt hatten sich die Politiker aus Schleswig-Holstein und aus Hamburg in Sitzungen der Zusammenarbeitsausschüsse zumeist gemeinsam Berichte angehört (wie etwa in der letzten Sitzung im November) oder „weiche“ Appelle abgegeben, wie zuletzt im August der Ruf nach einem zügigen Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals.