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31. März 2021 – Abgeordneten-Entschädigung

Diäten bleiben nahezu konstant

Die 73 Parlamentarier bekommen in diesem Jahr zum 1. Juli nur geringfügig mehr Gehalt. Ihre Entschädigung steigt um 0,10 Prozent von 8.877 auf 8.886 Euro. Die jährliche Neuberechnung der sogenannten Diäten orientiert sich an der allgemeinen Einkommens­entwicklung.

Im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages sitzen die Abeordneten im Rund.
„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, heißt es in der Landes­verfassung. Foto: Thomas Eisenkrätzer

Die Höhe der Abgeordneten-Entschädigung ist im Abgeordneten­gesetz festgelegt und wird jährlich überprüft. Erhöhungen orientieren sich an den Angaben des Statistikamtes Nord über die allgemeine Einkommens­entwicklung des vergangenen Jahres. Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durchschnittlichen Brutto-Monats­verdienste der vollzeit­beschäftigten Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein. Die prozentuale Veränderung beträgt nach den Berechnungen im Jahr 2020 gegenüber 2019 plus 0,10 Prozent.