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1. Oktober 2026 – Innen- und Rechtsausschuss

Ein „Frühwarnsystem“ gegen Fake News

Blickpunkt Landtagswahl 2027: Bot-Netzwerke, die Fake-Inhalte verbreiten, könnten den Wahlkampf beeinflussen. Landeswahlleiter und Abgeordnete mahnen im Innen- und Rechtsausschuss zur Vorsicht.

Ein ausgefüllter Stimmzettel wird in eine Wahlurne geworfen.
Landeswahlleiter und Abgeordnete mahnen im Innen- und Rechtsausschuss zur Vorsicht vor Fake-News zur Landtagswahl 2027
© Foto: dpa, Peter Endig

Mit einem „Frühwarnsystem“ und sachlicher Aufklärung will Landeswahlleiter Tobias Berger gegen Falschinformationen im Vorfeld der Landtagswahl am 18. April kommenden Jahres vorgehen. „Es geht nicht darum, politische Meinungen zu überwachen und Kritik zu unterbinden, sondern darum, die Integrität des Wahlprozesses selbst zu schützen“, betonte Berger im Innen- und Rechtsausschuss. Abgeordnete aller Fraktionen warnten ebenfalls vor Kampagnen im Internet, die Zweifel an einer rechtmäßigen Wahl schüren und einzelne Kandidaten in Misskredit bringen sollen.

„Wir müssen mit der gezielten Verbreitung von Falschinformationen rechnen“, so Berger. Im Fokus der Angreifer seien beispielsweise die Briefwahl und die Stimmauszählung am Wahlabend. Wie dies aussehen könnte, zeigt ein Blick auf die Hamburger Bürgerschaftswahl im vergangenen März. Im Internet kursierte damals eine per KI erzeugte angebliche Filmaufnahme, die zeigen sollte, wie Briefwahlstimmen für die AfD im Schredder landen. Solche Inhalte will der Landeswahlleiter mit einem „Social-Media-Monitoring“ entdecken und fachlich bewerten, um Gegenschritte einzuleiten.

Berger: „Der Landeswahlleiter hat keinen Instagram-Account.“

Dabei sei zu unterscheiden „zwischen einzelnen kritischen Stimmen und einer koordinierten Kampagne mit Bot-Netzen“. Bots sind Computerprogramme, die Web-Inhalte massenhaft verbreiten. Wichtig sei eine „kurzfristige Richtigstellung“ im Netz. In einigen Fällen könne es zudem eine Pressemitteilung geben, und in extremen Fällen würden die Sicherheitsbehörden eingeschaltet. Allerdings: „Falschinformationen verbreiten sich schneller als sachliche Korrekturen“, so Berger, und es gebe Gruppen in der Bevölkerung, „die schwer zu erreichen sind“. Hinzu komme die Personalknappheit in seiner Behörde. „Der Landeswahlleiter hat keinen Instagram-Account, nur eine Website.“ Um in den sozialen Medien aktiv zu werden, fehle es an Mitarbeitern. Niklas Dürbrook (SPD) äußerte Zweifel, dass die bisher beim Landeswahlleiter für die Öffentlichkeitsarbeit veranschlagten 250.000 Euro dafür ausreichen werden.

Der Wahlleiter stellte auch klar, dass er nur Fake-News über den Wahlakt im Blick habe – nicht aber Kampagnen gegen Parteien und einzelne Bewerber. Auf einen solchen Fall aus dem jüngsten Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt verwies der Grünen-Abgeordnete Jasper Balke. Dort war zwei Grünen-Kandidaten wahrheitswidrig unterstellt worden, sie seien an einem Milliardenbetrug beteiligt gewesen. Patrick Pender (CDU) machte „staatliche Akteure, die von außen eingreifen“, für solche Desinformationen verantwortlich. Er verwies zudem auf die „Verantwortungspflicht der Plattformbetreiber“, die Fake-Inhalte selbst finden und löschen sollten.

Buchholz empfiehlt „Handlungsempfehlung“ für Netz-Kampagnen

In Hamburg, so Bernd Buchholz (FDP), habe der Verfassungsschutz alle Abgeordneten der Bürgerschaft angeschrieben und eine „Handlungsempfehlung“ abgegeben, wie mit Netz-Kampagnen umzugehen sei. Diesen Schritt empfahl er auch für Schleswig-Holstein. Sybilla Nitsch (SSW) stellte klar, dass die fünf derzeit im Landtag vertretenen Parteien keine derartigen Mittel gegeneinander anwenden würden – sie hätten dafür bereits ein „Fairnessabkommen“ unterzeichnet. Der Ausschuss will die Diskussion am 4. November fortsetzen. Dann sind auch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MAHSH), die bundesweit zahlreiche Social-Media-Kanäle überwacht, und der Landesverfassungsschutz geladen.