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11.05.00 , 17:59 Uhr
CDU

Caroline Schwarz: ANtrag ist an den Haaren herbeigezogen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 136/00 vom 11. Mai 2000
TOP 27 Caroline Schwarz: Antrag ist an den Haaren herbeigezogen

Die europäische Sprachencharta muss mit Leben erfüllt werden – das ist wahr, liebe Anke, und wir CDU-Abgeordneten wären die letzten, die sich bei diesem Thema mit Sonntagsreden zufrieden geben würden. Wir alle zusammen haben uns für die Aufnahme des Niederdeutschen, Dänischen und Friesischen in die europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen eingesetzt und deren Schutz und Pflege in die Landesverfassung aufgenommen. Den damit verbundenen Verpflichtungen möchten und müssen wir uns selbstverständlich stellen, denn wir sind uns bewusst, dass Globalisierung und Regionalisierung einander bedingen. Elektronische Datenverarbeitung und „dat du min Leevsten büst“ sind keine Gegensätze. Wir sind also in der Pflicht zu handeln, aber doch nicht so, wie der vorliegende Antrag des SSW es vorsieht! Dieser Antrag ist wirklich an den Haaren herbeigezogen, viel Geklapper und Getöse und hört sich zunächst mal toll an – auf jeden Fall für Dein Klientel, die dänische Minderheit - , denn wenn Du ehrlich bist, ist der Antrag eine Verbeugung vor der Wählerschaft des SSW – wobei allerdings nicht vergessen werden darf, dass viele Mitglieder der dänischen Minderheit gar nicht dänisch sprechen können geschweige denn friesisch, und daher auch keinen dänisch oder friesisch sprechenden Beistand in Ämtern und Behörden brauchen. Abgesehen davon finden wir es einfach nicht angemessen, wenn so ein wichtiges Instrument wie eine Europäische Charta missbraucht wird als Allzweckwaffe für Klientelanträge. Aber zurück zum Thema: Besonders hat meinen aus Holstein stammenden Mann – der übrigens dänisch spricht - geärgert, wieso ein dänisch sprechender Ingenieur für Abwassertechnik bei Klärwerk in seinem Heimatdorf Hademarschen bessere Einstellungschancen haben sollte als andere – das begreift er überhaupt nicht und ich auch nicht, meine Kollegen auch nicht. Einen gewissen Sinn würde es noch geben, wenn bei der Einstellung von Grundschullehrern mit dem Fach Deutsch vielleicht auch ein bisschen darauf geguckt würde, ob der Bewerber oder die Bewerberin ein/eine Plattdeutsche/r ist. Aber wirklich nur ein bisschen, denn eins ist klar: die eigentlich maßgeblichen Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst sind ganz andere und müssen auch ganz andere sein, nämlich Zensuren, Qualifikationen, bereits geleistete Arbeit u.v.m., und es ist eine Gradwanderung mit der Gefahr des Abgleitens in den Provinzialismus, wenn man als ein verbindliches Einstellungskriterium Kenntnisse in Plattdeutsch, Dänisch und Friesisch einführen würde. Ein nächstes Problem: wie stellt sich der SSW vor, wie der Nachweis der Kenntnis von Plattdeutsch, Dänisch und Friesisch geführt werden soll? In allen anderen Bereichen werden qualifizierte Nachweise verlangt – zu Recht – und hier? Soll man die Bewerber zum Test für Plattdeutsch zum SHHB, für Friesisch zum Nordfriesische Institut und für’s Dänische zu Anke Spoorendonk schicken? Es gibt kein handhabbares Instrument, um die Kenntnisse unter Beweis zu stellen. Was bedeutet übrigens. Kenntnisse? Theoretische? Praktische? Genuin sprechende? VHS angelernte? Auf die verfassungsmäßigen und beamtenrechtlichen Probleme, die man mit dem Antrag kriegen würde, hat die CDU-Fraktion ja bereits hingewiesen.
Zu Punkt 3 möchte ich doch mal ganz deutlich sagen: Überlassen wir es doch den Kommunen selbst, wen sie einstellen und mit welchen Qualifikationen. Und eins hat der SSW offensichtlich völlig übersehen: in unseren Gemeinde- und Kreisverwaltungen sitzen viele Menschen, die hervorragend zumindest Plattdeutsch sprechen, im Norden oftmals auch Dänisch und an der Westküste friesisch, weil sie aus der Region kommen und mit diesen Sprachen aufgewachsen sind. Der Innenminister, um auf Punkt 2 zu kommen, hätte also schon etliche Kommunen in Schleswig-Holstein für Mehrsprachlichkeit auszeichnen müssen!
Der vorliegende Antrag ist nichts als Augenwischerei und von der Praxis her nicht durchführbar.
Unser Problem ist ein ganz anderes: wir müssen ordentliche Voraussetzungen schaffen dort, wo Deutschlehrer ausgebildet werden, die später die Kinder in Plattdeutsch, Dänisch und Friesisch unterrichten sollen, um ihnen mit Hilfe ihrer Regionalsprache den Wert von Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt nahe zu bringen – sowohl außerhalb nationaler Grenzen als auch innerhalb der Region.
An diesen ausreichenden Voraussetzungen mangelt es aber, und angesichts des aktuellen Umgangs der Landesregierung mit den Universitäten habe ich da auch wenig Hoffnung. Nutze Deinen Einfluss auf die Landesregierung und sorge dafür, dass hier die Fundamente gelegt werden, dann erübrigt sich so ein „Blubberantrag“.

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