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16.11.00 , 12:50 Uhr
SPD

Maren Kruse zu TOP 7: Erhalt Leistungsfähigkeit Landwirtschaftskammer

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 16.11.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Maren Kruse zu TOP 7:

Erhalt Leistungsfähigkeit der Landwirtschaftskammer

Die Landwirtschaftskammer, deren Leistungsfähigkeit und Erhalt sind – wie ich nur un- schwer feststellen konnte - in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand der Beratungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages gewesen.

Und so hat bereits 1996 der werte Kollege Jensen-Nissen in einem Beitrag richtiger- weise bemerkt, dass

es richtig ist, dass in einer Zeit wie der unsrigen gespart werden muss, und es ebenso richtig ist, dass wir gemeinsam über die Veränderungen in der Land- wirtschaftskammer nachdenken müssen und dass dazu ein ständiger Anpas- sungs- und Lernprozess erforderlich ist. Alles, was er damals gesagt hat, ist auch heute noch richtig, und deshalb stehen wir heute und hier erneut vor dem gleichen Problem.

Und das Problem heißt nach wie vor: Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer müs- sen klar definiert werden. Denn das „Gesetz über die Landwirtschaftskammer Schles- wig-Holsteins“ (in der Fassung vom 4.2.97) regelt die Aufgaben nur in allgemeiner Form. Es sollen die in der Landwirtschaft, (also Gartenbau, Obstbau, Forstwirtschaft, Imkerei und einkommensrelevanten Tätigkeiten der ländlichen Hauswirtschaft) und Fi- scherei tätigen Personen fachlich gefördert, betreut und beraten werden. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ausdrücklich benannte Aufgaben sind Gutachten für Behörden und Gerichte, Vor- schläge für ehrenamtliche Richter für die in Landwirtschaftssachen zuständigen Ge- richte und für Mitglieder von Schiedsgerichten sowie Anerkennung und Vereidigung von Sachverständigen.

Die Aufgaben können gegliedert werden in Weisungsaufgaben, Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen. In allen bisher geführten Diskussionen werden die Tätigkeiten der Landwirtschaftskammer oftmals als gesetzlich bezeichnet, Tätigkeiten, die dieser Definition nicht immer standhalten und nicht von allen Beteiligten gleichermaßen defi- niert werden.

Die tatsächlichen gesetzlichen Aufgaben des Landes, die dieses der Kammer übertra- gen hat, müssten entweder wieder von Landesbehörden erfüllt werden oder – wenn diese von der Kammer besser erledigt werden können – vom Land entsprechend dem tatsächlichen Aufwand vergütet werden. Finanzierung über das Globalbudget muss hinterfragt werden. Den letzteren Weg halten wir in den meisten Fällen für den besse- ren.

Die öffentlichen Aufgaben der Selbstverwaltung können über Gebühren der Leistungs- empfänger und über die Umlage – übrigens zuletzt im Jahr 1988 angepasst – finan- ziert werden. Bei bestimmten Einzelfällen sollte eine befristete Mitfinanzierung des Landes möglich bleiben.

Und letztendlich sollten die marktgängigen Leistungen, für die ja auch Wettbewerb be- steht, auch mit marktgängigen Preisen honoriert werden.

Und lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen: Niemand von uns ist an einer Auflösung der Landwirtschaftskammer interessiert. Wir bekennen uns ganz klar zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaftskammer. -3-



Die Landwirtschaftskammer hat selber eine Arbeits- und Lenkungsgruppe eingesetzt und erarbeitet Konzepte im Bereich der gerade von mir vorgetragenen Bereiche.

Die Landwirtschaftskammer ist zu konstruktiven Gesprächen bereit. Es gilt gemeinsam eine für alle tragfähige Lösung zu finden und umzusetzen. Eine konstruktive Beglei- tung, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung und den Zeitablauf, können wir an die- ser Stelle zusagen.

Und da möchte ich zurückkommen auf die eingangs erwähnten Worte des Kollegen Jensen-Nissen: Lassen Sie uns gemeinsam über die notwendigen Veränderungen nachdenken.

Dieses können wir in Gesprächen mit allen Beteiligten lösen. Dazu bedarf es nicht des Antrags der FDP-Fraktion, den wir ablehnen, um ergebnisoffene Gespräche führen zu können und nicht vorher alle Punkte festzuzurren.

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