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Lothar Hay zu TOP 16: Verkauf von LEG-Anteilen
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 01.06.2001aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnLothar Hay zu TOP 16:Verkauf von LEG-AnteilenIm Kern geht es doch bei der heutigen Debatte darum, dass hier im Haus unterschied- liche Auffassungen darüber bestehen, wie mit dem Konzern LEG umgegangen werden sollte. Die CDU forderte seit Jahren, den Gesamtbestand der Wobau-Wohnungen zu verkaufen, was das Ende der LEG bedeuten würde. Nun wird – neu für uns alle – ge- fordert, die LEG-Anteile insgesamt zu verkaufen. Die Änderung der Position der CDU führe ich auf die Einsicht in die erheblichen steuerlichen Konsequenzen eines Ver- kaufs der Wohnungen zurück. Herr Kubicki hätte es lieber gesehen, wenn die LEG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden wäre.„Und dass jemals 200 Mio. DM aus dem Verkauf von LEG-Anteilen zu erwarten sind, glaubt nicht einmal mehr Ihre eigene Fraktion. Alte Märchen, die durch Wiederholun- gen nicht an Realität gewinnen – aber vielleicht charakterisiert das, wie weit Sie tat- sächlich schon von der Realität entfernt sind.“ Zitat aus der Haushaltsrede des Opposi- tionsführers Martin Kayenburg vom 13.12.2000.Während Sie also vor wenigen Monaten einen Anteilsverkauf für 200 Mio. DM für völlig unrealistisch hielten, übertreffen Sie sich jetzt mit der F.D.P. in zusätzlichen Forderun- gen und dem Versuch, der Landesregierung schlechte Verhandlungsführung zu un- terstellen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Es muss vorab einmal deutlich gemacht werden: Die Verträge sind noch nicht unter- schrieben. Sie liegen bisher weder der SPD-Fraktion noch den Oppositionsparteien vor. Der Finanzausschuss wird ausführlich über den Vertrag informiert werden. Was Sie, Herr Kubicki, hier jedoch betreiben, ist unglaublich. Sie kennen den Inhalt der Ver- träge nicht, aber Sie wissen jetzt schon, welche Mängel sie haben werden, wenn Sie Ihnen erst einmal bekannt werden. Diese Form einer unseriösen Debatte zum Thema sollten wir uns wirklich ersparen.Die Landesregierung ist genau den Weg gegangen, den Regierungsfraktionen und Landesregierung seit mehreren Jahren verfolgen. Wir unterscheiden uns von F.D.P. und CDU darin, dass wir den Verkauf des Bestands der Wobau-Wohnungen nicht wol- len und auch nicht Konstruktionen welcher Art auch immer zugestimmt hätten, die dies in Kauf genommen hätten. Von daher gehen wir selbstverständlich davon aus, dass - anders als Herr Kubicki in Unkenntnis der Verträge unterstellt - eindeutig vertraglich geregelt ist, dass ein Verkauf der Wobau-Wohnungen ausgeschlossen ist.Die SPD-Fraktion begrüßt den Verhandlungserfolg der Landesregierung. 216 Mio. DM für den Anteilsverkauf von 49 % sind aus unserer Sicht ein gutes Ergebnis.Wenn man berücksichtigt, dass erst im Jahre 1998 eine Sonderausschüttung durch Aufdeckung eines Teils der stillen Reserven vorgenommen worden ist, und zwar im Umfang von 250 Mio. DM, und gleichzeitig die derzeitige Lage auf dem Wohnungs- markt berücksichtigt, so ist dieses Ergebnis vollkommen in Ordnung. Heute mögli- cherweise von Dritten genannte andere Zahlen über mögliche Kaufpreise bewegen sich im Bereich der Spekulation, denn Behauptungen kann im nachhinein jeder Inte- ressent aufstellen, ohne diese nur im Ansatz belegen zu müssen.Wir verfolgen eben nicht nur das Ziel, den Wohnungsbestand der Wobau zu sichern, sondern gleichzeitig erwarten wir, dass der LEG-Unternehmensverbund die Aufgaben, die ihm vom Land zugeordnet worden sind, auch weiterhin erfüllt und deswegen seine Rolle mit den bei der Gründung festgelegten Zielen weiterverfolgt. -3-1. Nutzbarmachung der Potenziale von Landgesellschaft und Wobau für eine zielge- richtete Entwicklung2. Stärkung der Schwerpunktaufgaben Wohnungs- und Städtebau, Entwicklung der ländlichen Räume und Infrastrukturverbesserung3. Nutzung der Effizienz- und Leistungsvorteile einer Aufgabenbündelung4. Übertragung von Ausgaben aus der öffentlichen Verwaltung auf die LEG.Dies bedeutet, dass wir weiterhin gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten als Gesellschafter das Ziel verfolgen, dass die LEG für das Land Schleswig-Holstein strategische Aufgaben wahrnimmt und weiterentwickelt. Als weitere aktuelle Beispiele sind die Projekte in Kiel-Neu Meimersdorf und Kiel-Suchsdorf, das Konversionsprojekt in Wentorf und die Entwicklung des Anscharklinikums in Kiel zu nennen. Von daher geht es eben auch um mehr als um die Bereitstellung von erschwinglichem Wohn- raum. Dieser ist natürlich auch wichtig, aber wichtig ist und bleibt, dass die LEG auch weiterhin ihre Rolle spielt im Bereich der Städtebauförderung, im Bereich von Entwick- lungsprojekten der Konversion, im Bereich der Flächenentwicklung von Städten und im Bereich der ländlichen Strukturentwicklung im Rahmen von LSE.Auf die Konsequenzen, die sich aus einem Verkauf des Wohnungsvermögens der Wobau ergeben würden, ist bereits 1997, als der Vorschlag durch den Rechnungshof gemacht wurde, mit allen Fassetten eingegangen worden. Ein Verkauf der Wohnun- gen würde der LEG die wirtschaftliche Basis völlig entziehen. Dies widerspricht unse- ren grundsätzlichen Überlegungen zur Weiterentwicklung der LEG. Deshalb lehnen wir dies ab.Und was Claus Möller im vergangenen Jahr zu Verkaufserlösen von öffentlich geför- derten Wohnungen gesagt hat, stimmt auch heute noch. Die Qualifizierung eines Ge- -4-samtverkaufserlöses für den öffentlich geförderten Wohnungsbestand der LEG ist se- riös nicht möglich. Letztlich bestimmt der Markt die Kaufpreise, und bei einem Verkauf größerer Wohnungsbestände ist mit einer negativen Beeinflussung der jeweiligen regi- onalen Märkte zu rechnen. Daraus würden sich weitere Kaufpreisnachteile ergeben.Wenn ich all dies berücksichtige, komme ich abschließend zu dem Ergebnis, dass, was den Kaufpreis von 216 Mio. DM angeht, ein gutes Ergebnis erzielt worden ist. Und für uns noch wichtiger: Die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der LEG und die Eigenständigkeit des Unternehmens bleiben mit unserem maßgeblichen Einfluss wei- terhin unangetastet.