Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Wilhelm Malerius zu TOP 28: Hochwasserschutz ist gemeinsame Aufgabe von Staat und Bürgern
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 04.04.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellRede zu TOP 28 – Nachhaltiger HochwasserschutzWilhelm Malerius:Hochwasserschutz ist gemeinsame Aufgabe von Staat und BürgernVerzweifelte Menschen, fortgespülte Deiche, zerstörte historische Innenstädte, Sied- lungen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, die überflutet sind – die katastropha- len Ausmaße der Jahrhundertflut der Elbe im Sommer vergangenen Jahres haben uns schockartig erneut bewusst gemacht, wie wichtig der Hochwasserschutz ist.Schleswig-Holstein ist im Sommer letzten Jahres mit einem blauen Auge davon ge- kommen, und trotzdem müssen wir neu nachdenken und alle Handlungsmöglichkeiten prüfen, denn eines scheint sicher: Das nächste Hochwasser kommt bestimmt, und das in kürzeren Abständen. Wir können das Entstehen eines Hochwassers nicht verhin- dern. Mit dem Risiko, das an den Flüssen besteht, werden wir auch in Zukunft leben müssen. Doch wir können vieles tun, um wirksam vorzubeugen und dadurch Schäden zu begrenzen. Hierbei hilft es, die menschlichen Eingriffe in die Natur zu betrachten, die seit vielen hundert Jahren Teil unserer Zivilisation sind.Klimaforscher haben ermittelt, dass die Häufung extremer Niederschläge mit der glo- balen Erwärmung durch den Ausstoß von Klimagasen zusammenhängt. Weitblicken- der Hochwasserschutz heißt also auch Klimaschutz. Deshalb müssen schädliche E- missionen weiter reduziert, Energieeinsparungen, effizienter Energieeinsatz und er- neuerbare Energien weiter gefördert werden. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Um wirksam zu sein, brauchen wir die Verantwortungspartnerschaft aller Akteure. Die Aufgabe der verschiedenen Akteure ist es, durch eine Steuerung der Flächennutzun- gen, der Infrastruktur und der Siedlungsentwicklung die Rückhalteräume für das Was- ser zu vergrößern und vor allem die Schadenspotenziale zu vermindern. Wir können Hochwasser mindern helfen, wenn wir die natürlichen Funktionen des Wasserrückhal- tes fördern. Wir brauchen Feuchtflächen in der Landschaft und müssen nicht jede Pfütze wegdrainieren. Nicht jeder Tropfen Wasser von Hof- und Dachflächen muss über Kanäle in das nächste Gewässer geleitet werden. Jeder Kubikmeter Wasser, der nicht sofort zum Abfluss kommt, ist ein Gewinn für den Wasserhaushalt, der uns auch beim Hochwasser entlastet. Die Unterstützung des natürlichen Wasserrückhaltes ist nicht als isoliertes Ziel des Hochwasserschutzes zu sehen, sondern als Teil eines flä- chenübergreifenden Flächen- und Gewässermanagements zur Bewahrung und Ver- besserung der Umwelt insgesamt.Bei natürlichen Fließgewässern und ihren Auen ist die Speicherfähigkeit des Gewäs- sernetzes gegenüber ausgebauten Gewässern wesentlich ausgeprägter. Die Fließge- schwindigkeit wird verlangsamt und damit der Hochwasserscheitel bei den Unterlie- gern gedämpft. Neben der Reduzierung der Hochwasserspitzen bewirkt der Hochwas- serrückhalt in Gewässern und Aue eine Verbesserung des Wasserhaushaltes und die in vielen Fällen dringend notwendige Verbesserung der Lebensräume in Bächen und Flüssen.Wir haben Milliardeninvestitionen für die Reinhaltung der Bäche und Flüsse ausgege- ben. Es macht aber keinen Sinn, das mit großem Aufwand gereinigte Wasser in steri- len Abflussrinnen abzuleiten. Deshalb ist die Renaturierung der Fließgewässer ohne- hin sinnvoll und nötig. Jede Maßnahme der Rückverlegung von Deichen, der Entsiege- lung, der Versickerung, der standortgerechten Land- und Forstbewirtschaftung und der Gewässerrenaturierung ist zur Erhaltung der natürlichen Umweltressourcen notwendig und ist darüber hinaus ein Beitrag, den Einfluss des Menschen auf das Hochwasser- geschehen wieder zurückzunehmen. -3-Schon immer hat der Mensch versucht, Hochwasser abzuwehren. In den großen Flussgebieten sind seit vielen Jahrhunderten Deiche und Dämme gebaut worden. Alle Deiche müssen als technische Bauwerke unterhalten werden. Gerade wegen der ver- gleichsweise seltenen Inanspruchnahme kommt dieser Unterhaltung eine besondere Bedeutung zu. Sie ist eine permanente Aufgabe und darf im Interesse der Sicherheit nicht vernachlässigt werden.Schleswig-Holstein verfügt bereits über ein umfangreiches Regelwerk zur Hochwas- servorsorge. Dazu gehören etwa das Wasserhaushaltsgesetz, das Raumordnungsge- setz und das Landeswassergesetz. Hinter den Deichen ist die Raumordnung von ent- scheidender Bedeutung. In deichgeschützten Gebieten muss die Siedlungstätigkeit durch die landes- und regionalplanerische Ausweisung von Vorrang- und Vorbehalts- gebieten zum Hochwasserschutz gesteuert werden. Die regionale Planung hat die Aufgabe, überörtlich und vorsorgend Flächen zu sichern und die Raumnutzung zu steuern. Damit kommt den Kommunen eine große Verantwortung beim Hochwasser- schutz zu.Der vorliegende ausführliche und gute Bericht, für den ich mich im Namen der SPD- Landtagsfraktion ausdrücklich bedanken möchte, zeigt große Chancen, aber auch De- fizite auf, und es liegt noch viel Arbeit vor allen Beteiligten, um den Gesamtplan Bin- nenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt zu erstellen. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Wer den Ein- zelnen gänzlich aus seinem Teil der Verantwortung entlässt und den Staat für die Hochwasserproblematik verantwortlich erklärt, legt nur den Grundstein für noch größe- re Hochwasserschäden in der Zukunft.