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07.05.03 , 12:22 Uhr
SPD

Lothar Hay zu TOP 9: Fusion der Landesbanken ist konsequente Länderkooperation

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 07.05.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 9 – Gesetz zur Neustrukturierung der Landesbank und Nachtragshaushaltsgesetz 2003

Lothar Hay:

Fusion der Landesbanken ist konsequente Länderkooperation
Wir verabschieden heute den Nachtragshaushalt 2003 und in zweiter Lesung das Ge- setz zur Neustrukturierung der Landesbank. Am 4. Februar 2003 haben die Minister- präsidentin Heide Simonis und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole von Beust, den entsprechenden Staatsvertrag unterschrieben. Ich bin mir sicher, dass die HSH Nordbank AG, wie sie jetzt heißen wird, eine dauerhaft starke und regional verankerte Bank werden wird. Es handelt sich um die erste länderüber- greifende Fusion von öffentlich-rechtlichen Banken. Die Fusion der Landesbanken Hamburg und Schleswig-Holstein ist ein bedeutender Schritt in der Kooperation zwi- schen den beiden Ländern. Der breite Konsens und die große öffentliche Zustimmung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg waren wesentlich für das Gelingen des gesamten Projektes.

Beide Banken warten 2002 mit hervorragenden Abschlüssen auch im operativen Ge- schäft auf. Die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft in Schleswig- Holstein und Hamburg wird gesichert bleiben. Die Bedeutung der fusionierten Banken für die Metropolregion Hamburg, für Schleswig-Holstein und auch für die Ostseeregion ist aus meiner Sicht als sehr hoch einzuschätzen. Auch die Übergangsfristen von An- staltslast und Gewährträgerhaftung werden ausgeschöpft.


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Und das Land Schleswig-Holstein erhält eine angemessene Einnahme aus der Lan- desbankbeteiligung einmalig und auf Dauer. Gleichzeitig erfolgt eine sinnvolle und um- fassende Neuordnung der Landesbank, der Investitionsbank und der Verwaltung der Landesliegenschaften. Die langjährigen Diskussionsprozesse zur Anstaltslast und zur Gewährträgerhaftung auf EU-Ebene hatten hierzu den Anlass gegeben.

Es ist positiv und richtig gewesen, sich an diesen neuen Entwicklungen möglichst schnell zu orientieren. Dies hat die Landesregierung bereits im Dezember 2001 mit ih- rem 4-Punkte-Plan, mit strategischen Zielen zur Neupositionierung der Landesbank Kiel und der Investitionsbank getan. Der heute in zweiter Lesung zur Verabschiedung vorgelegte Gesetzentwurf setzt dies in 14 Artikeln um. Die Voraussetzungen für die Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sind bereits im Dezember letz- ten Jahres durch die Änderung des Sparkassengesetzes geschaffen worden.

Für die zukünftige Förderpolitik des Landes ist es wichtig, dass die Investitionsbank in Zukunft als eine rechtsfähige Anstalt und als Vollbank des öffentlichen Rechts auftritt. Wichtig ist auch, dass das Zweckvermögen die richtige Ausrichtung der Förderpolitik in Entscheidungshoheit des Landes sichert und gleichzeitig die Rechte der Kommunen bezüglich des KIF (Kommunaler Investitions-Fonds) gewahrt bleiben. Auf die Übertragung der Liegenschaften auf die neue LVSH (Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein), die in Organleihe der GMSH ohne eigenes Personal tätig wird, will ich hier nicht näher eingehen.

Mit der sofortigen Umwandlung der neuen Bank in eine Aktiengesellschaft wird die Wettbewerbsfähigkeit der Landesbank unter Berücksichtigung von Eigenkapitalerfor- dernissen und Renditeerfordernissen gesichert. Gleichzeitig bleibt der arbeitsseitige Verbund zwischen Sparkassen und Landesbank sinnvollerweise erhalten. -3-



Mir scheint, dass es insgesamt gelungen ist, einen Ausgleich der Interessen zwischen den Partnern Hamburg und Schleswig-Holstein zu finden. Die gleichberechtigten Kompetenzzentren, Zusammensetzung von Vorstand und Leitungsgremien und eine ausgewogene Verteilung der Arbeitsplätze in beiden Standorten sind hier von beson- derer Bedeutung. Die beiden Vorstandsvorsitzenden haben in einer Darstellung deut- lich gemacht, dass sie von Fusionssynergien im Umfang von 150 Mio. Euro pro Jahr in einem Drei-Jahres-Zeitraum ausgehen. Dies ist eine sehr erfreuliche Perspektive. Die Beschäftigten der HSH-Nordbank müssen sich auf Veränderungen einstellen, jedoch muss niemand fusionsbedingt mit einer Kündigung rechnen. Ich finde, dies ist eben- falls ein großer Erfolg. Mit hoffentlich dauerhaftem geschäftlichem Erfolg wird die HSH- Nordbank AG sowohl ihre Verankerung in der Region als auch ihre Rolle als die Bank des Nordens beweisen.

Obwohl die Zusammenführung von zwei Landesbanken zu einer Aktiengesellschaft absolutes Neuland darstellt, ist sie aus meiner Sicht die konsequenteste Lösung. Es ist zu begrüßen, dass nach einer Einigung mit dem Bundesfinanzministerium die Bank auch als Aktiengesellschaft das bisherige Pfandbriefgeschäft weiterführen darf. Gleichzeitig wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass für die Landesbausparkas- se keine Sonderregelung gefunden werden konnte, so dass sie aus dem Vermögen der Landesbank Kiel ausgegliedert werden muss. Es ist zu hoffen, dass sich aus einer jetzt zu erfolgenden Zuordnung des Bausparkassengeschäfts zu den Sparkassen auch eine Stärkung der Sparkassen im Lande ergibt.

Die Verteilung der Anteile an der HSH Nordbank AG ergibt sich aufgrund eines Wert- gutachtens, das festgestellt hat, dass sich die Unternehmenswerte auf 3,059 Mrd. Eu- ro bei der Hamburger Landesbank und auf 2,008 Mrd. Euro bei der Landesbank Kiel belaufen. Damit hat es eine sehr positive Entwicklung gegeben, lag doch der Wert der Landesbank noch vor neun Jahren bei nur 550 Mio. Euro. Entsprechend der Bewer- tung ergaben sich die Anteile von jeweils 16,86 % beim Sparkassen- und Giroverband -4-



Schleswig-Holstein und beim Land und damit geringfügig mehr als die Freie und Han- sestadt Hamburg besitzt.

Die Landesbank Baden-Württemberg hat ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, dass ihre Anteile an der Landesbank Kiel von Dritten oder von anderen Anteilseignern übernommen werden. Im Hinblick auf das Ziel, einen strategischen Partner für die Landesbank zu gewinnen, scheint mir die Entscheidung sinnvoll, wie im Nachtrags- haushalt vorgesehen, die Gesellschaft zur Verwaltung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein längstens bis zum 31. Januar 2006 mit der treuhänderischen Ver- waltung der Kapitalanteile aus Baden-Württemberg zu beauftragen.

Wichtig für das neue Institut ist auch, dass mit der Hansestadt vereinbart werden konn- te, die von ihr in erheblichem Umfang gezeichneten stillen Einlagen an der Hamburger Landesbank von anderen Anteilseignern mit Wirkung vom 1. Mai 2005 übernehmen zu lassen oder in dividendenberechtigtes Stammkapital umzuwandeln.

Was die Haftkapitalvergütung angeht, so ist eine endgültige Entscheidung im West-LB- Verfahren, anders als erwartet, immer noch nicht getroffen.

Ich möchte an dieser Stelle nicht auf weitere Einzelpunkte, wie zum Beispiel die Spiel- banken eingehen. Wichtig scheint mir aber darauf hinzuweisen, dass Anteilseigner sich neben einer ausreichenden Ausstattung der neuen Bank mit Eigenkapital darauf geeinigt haben, auch dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg sowohl einmalige als auch dauerhafte Einnahmen zu sichern.

Die Landesbank hat sich in den letzten Jahren als Bank des Nordens erfolgreich posi- tioniert und mit Blick auf die jetzt geschlossene Fusion zu einer gemeinsamen Aktien- gesellschaft war der Einstieg unserer Landesbank bei der hamburgischen Landesbank ein wichtiger und notwendiger Schritt. Es wird jetzt darauf ankommen, eine oder meh- -5-



rere strategische Partner für die HSH-Nordbank AG zu suchen. Und wenn der Name der Bank schon eine Präferenz für eine Partnerschaft im Ostseeraum signalisiert, so hoffe ich, dass dies letztendlich auch gelingen wird.

Ich möchte die Gelegenheit für die SPD-Landtagsfraktion nutzen, all denen zu danken, die zum erfolgreichen Abschluss dieser Fusion beigetragen haben. Zu nennen sind die Ministerpräsidentin und Verwaltungsratsvorsitzende Heide Simonis, natürlich der Fi- nanzminister a.D., Claus Möller, aber natürlich auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterin- nen der beiden Landesbanken und die Beteiligungsverwaltung des Landes. Besonders herausheben möchte ich allerdings Herrn Dr. Rümker. Ich glaube, ohne seinen uner- müdlichen Einsatz wäre der Erfolg in dieser Weise sicher nur schwer möglich gewe- sen.

Der Nachtragshaushalt umfasst einige weitere Punkte.

1. Es sollen die Personalkosten für Lehrer und die Steuerverwaltung um 8 bzw. 4 Mio. Euro erhöht werden, um Mittel für lineare Besoldungsanpassungen bereit zu stellen und dadurch auf Bewirtschaftungsmaßnahmen in diesem Bereich zu verzichten. 2. Im Rahmen eines Stufenplans gegen Unterrichtsausfall sollen für dieses Jahr 1,9 Mio. Euro bereitgestellt werden. 3. Die Hochschulen erhalten zusätzlich 2,5 Mio. Euro. Damit soll es ermöglicht wer- den, die Besoldungsanpassung 2003 auszugleichen.

Die Regierungskoalition macht mit dieser Entscheidung deutlich, dass Bildung einer der wesentlichen Schwerpunkte unserer Politik bleibt. Wir werden gemeinsam mit der Regierung für das kommende Jahr weitere Mittel gegen den Unterrichtsausfall zur Ver- fügung stellen, um hier zu einer deutlichen Verringerung zu kommen. -6-



Wir begrüßen gleichzeitig, dass die Landesregierung bereits in diesem Nachtrag die Veranschlagung von Haushaltsrisiken vornimmt und zwar für: Steuerausfälle in Höhe von 16 Mio. Euro beim Steuervergünstigungsabbaugesetz. Steuerausfälle in Höhe von 32 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Konjunktur- entwicklung. 3,2 Mio. Euro für Pockenschutzimpfungen. Mehrausgaben von 6 Mio. Euro für eine Verlängerung des Gastschulabkommens mit Hamburg. Mehrausgaben in Höhe von 9,7 Mio. Euro durch Inanspruchnahme in einem Bürg- schaftsfall.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Nachtragshaushalt zu.

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