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Jürgen Weber zu TOP 13: CDU widerspricht sich in der Argumentation
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 29.04.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 13 – CDU-Entwurf zur Änderung des HochschulgesetzesJürgen Weber:CDU widerspricht sich in der Argumentation13 Monate nach der Vorlage des Berichts der sog. Erichsen-Kommission haben Land- tag und Landesregierung einen großen Teil ihrer Hausaufgaben erledigt: - wichtige Strukturverbesserungen sind auf den Weg gebracht, - Zielvereinbarungen mit allen Hochschulen des Landes wurden abgeschlossen, - eine verlässliche und planungssichere Entwicklung unserer Hochschulland- schaft ist gewährleistet.In dieser Legislaturperiode wollen wir uns mit weiteren notwendigen Verbesserungen im Hochschulgesetz befassen. Eine Gesetzesnovelle der Landesregierung befindet sich bekanntlich seit Monaten in der Anhörung und Vorbereitung und soll im nächsten Monat hier beraten werden.Die CDU-Fraktion hat es für richtig gehalten, ihre hier mehrfach diskutierten Vorschlä- ge zur Änderung des Hochschulgesetzes nicht dem Novellierungsentwurf der Landes- regierung entgegenzustellen, sondern heute eine zusätzliche Debatte einzuschieben. Auch wenn der ungeübte Beobachter annehmen muss, Landtagsdebatten würden mittlerweile schon als Wiederholungen ausgestrahlt, so nehme ich zu den wichtigsten Punkten noch einmal Stellung. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Also noch einmal zum Hochschulrat: Richtig ist, dass sich dazu ein Vorschlag auch bei Erichsen findet. Wir werden diesen Weg nicht mitgehen. Die Art und Weise, wie dieser Hochschulrat zustande kommen soll, halten wir für problematisch. Vor allem aber: Die umfassenden Kompetenzen in der beratenden Mitgestaltung nahezu aller Segmente des Hochschulwesens, die die CDU dem Hochschulrat zubilligen will, sind weder mit den Grundsätzen der Autonomie der einzelnen Hochschulen noch mit der demokrati- schen Steuerung des Hochschulwesens durch das Parlament vereinbar.Ich halte dieses Gremium auch nicht mit der Argumentation für vereinbar, mit der Sie selbst Ihre Novelle begründen. Denn Sie wenden sich ja – wofür ich Sympathien habe – gerade gegen die Entmachtung der Kollegialorgane im Zusammenhang mit dem Ab- schluss der Zielvereinbarungen. Das geht nicht zusammen.Ähnlich verhält es sich mit der von ihnen vorgesehenen gesetzlichen Verpflichtung zur Abstimmung der Hochschulplanung mit Hamburg. Auch ich halte gerade im Wissen- schafts- und Hochschulbereich die deutsche Kleinstaaterei für kontraproduktiv. Hier kommen wir nur mit konkreten Kooperationen, Aufgabenteilungen und Vereinbarungen weiter, die flexibel zwischen Hochschulen und zwischen Ländern in Norddeutschland weiter voran gebracht werden müssen. Ihr Weg schränkt auch hier die Mitwirkung der Hochschulen ein und ist etwas sehr planverliebt.Die wichtige Frage der Stärkung der Hochschulleitungen werden wir konzentriert an- hand der Regierungsnovelle beraten. Heute nur soviel: Einige Details wird man dar- aufhin überprüfen müssen, ob sie für alle Hochschulen gleichermaßen sachgerecht sind, zum Beispiel die Verlängerung der Amtszeit der Rektoratsmitglieder auf mindes- tens vier, höchstens sechs Jahre; ich bin mir durchaus nicht sicher, ob dies den Be- dürfnissen kleiner Hochschulen tatsächlich angemessen ist.Ebenso sehe ich Probleme, Hochschullehrer für die Übernahme von Funktionen im Rektorat zu gewinnen, wenn dies bedeutet, dass sie sich für sechs Jahre weitgehend -3-aus der Lehre zurückziehen müssen und auch nur mit großen Einschränkungen ihre Forschungen fortsetzen können.Außer dem HSG wollen Sie auch das Hochschulzulassungsgesetz dahingehend än- dern, dass die Hochschulen selber ein Auswahlverfahren für 90 % der Studienplätze in den Studiengängen durchführen, in denen der Zugang nicht über die ZVS erfolgt. Sie haben dazu in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass Sie den Staatsvertrag über die ZVS aufkündigen und den Hochschulen das Selbstauswahl- recht gänzlich überlassen wollen.Das geringere Problem bei Ihrem Vorschlag scheint mir zu sein, dass die Hochschulen damit gezwungen wären, extrem zeit- und verwaltungsaufwendige Auswahlverfahren durchzuführen. Das schwerwiegendere Problem ist ohne Zweifel, dass in Ihrem Blick- winkel auf die Hochschulen deren wichtigste Gruppe, nämlich die Studierenden, als Empfänger einer Dienstleistung überhaupt nicht mehr vorkommen.Auf der einen Seite nehmen Sie den Studierenden das Recht, sich frei zu entscheiden, an welchem Ort und bei welchen Hochschullehrern sie ausgebildet werden wollen. Und auf der anderen Seite wollen Sie ihnen am liebsten dafür, dass Sie ihnen dieses entscheidende Recht nehmen, auch noch 500 € pro Semester ab Studienbeginn ab- knöpfen. Das ist mit uns nicht zu machen.Wir werden uns im Ausschuss dafür einsetzen, die Anhörung über den Entwurf der CDU gemeinsam mit dem zu erwartenden Entwurf der Landesregierung zu führen. Wir können es den Hochschulen nicht zumuten, im Vier-Wochen-Abstand Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen einzureichen.