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23.09.04 , 17:01 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Bestandsregulierung beim Kormoran muss möglich sein"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 320/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 23. September 2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Be hm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL

Umwelt/ Kormorane



www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: „Bestandsregulierung beim Kormoran muss möglich sein“ In seinem Redebeitrag zu TOP 27 (Erlass einer Kormoranverordnung) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„An den schwarzen Vögeln scheiden sich in diesem Land die Geister.
Mit diesen Worten hat bereits vor sieben Jahren meine Kollegin Dr. Christel Happach-Kasan ihren Beitrag zur Kormoran-Problematik eingeleitet – und wenn wir ehrlich sind, hat sich daran bis heute auch nicht viel geändert.
Nach wie vor ist der Kormoran für die Binnenfischer ein Dorn im Auge und für viele Naturschützer ein Aushängeschild ihrer Macht. Entsprechend schlagen die Emotionen hohe Wellen. Den einen fehlen die Fische, den anderen der Nachweis, dass sie der Kormoran gefressen hat. Und so wird aus einer vergleichsweise sachlichen Frage, die die FDP zur Bestandsregulierung des Kormorans einmal aufgeworfen hat und die viele Begleituntersuchungen nach sich gezogen hat, ein Schlagabtausch, der sowohl das naturschutzfachliche Problem überhöht, gleichzeitig aber Probleme in der Bevölkerung ignoriert. Damit ist keinem geholfen.
Unser Ziel in dem jahrelangen Streit zwischen Fischern und Naturschützern ist es deshalb, sowohl für gesicherte Rahmenbedingungen für die Existenz der Binnen- und Küstenfischerei hierzulande zu sorgen als auch für einen gesicherten Bestand an Kormoranen Sorge zu tragen.
Leider wird bislang immer nur der einen oder der anderen Seite das Wort geredet. So hat sich die rot/grüne Landesregierung sehr schnell auf die Seite des Kormorans festgelegt, leider aber übersehen, dass sich durch die besondere Fürsorge des Naturschutzes sein Bestand schon lange so weit erholt hat, dass es dieses Schutzes nicht mehr bedarf. Das ist gut so und darauf darf der Naturschutz auch stolz sein. Nur das ändert die Vorzeichen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2

Andererseits hätte ich mir gewünscht, dass sich die CDU-Fraktion nicht bloß durch eine Abschuss- und Vergrämungsverordnung in Sachen Kormoran zu Wort meldet, sondern diese auch begründet hätte. Auch als Handreichung für die Fischer hätte es der Verordnung gut zu Gesicht gestanden, wenn sie mit einer kurzen Begründung das Licht der Öffentlichkeit erblickt hätte. Schließlich ist der Verordnungsentwurf der niedersächsischen Verordnung nicht ganz unähnlich. In Niedersachsen ist bereits seit Oktober 2003 das Töten von Kormoranen zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt durch Abschuss zugelassen und die Erfahrungen, ob und wie sich diese Abschussmöglichkeit auf Fischerei und Kormoranbestände auswirken, wären auch für uns interessant.
Aus dem Bericht des Umweltministers zur Kormoranproblematik wissen wir, dass durch Kormorane fischereiliche Schäden entstehen können, das ist unbestritten. Ich zitiere: „So ist z.B. bekannt, dass an Teichanlagen mit ihren geringen Wassertiefen und entsprechendem Besatz teils erhebliche Schäden [durch Kormorane] auftreten können; nahezu bis zum Totalausfall der Ernte. Im Bereich natürlicher Gewässer ist unumstritten, dass an kleineren Gewässern die Schäden relativ größer als an größeren Gewässern sind.“ Über den Umfang dieser Schäden und die Möglichkeiten, ihnen zu begegnen scheiden sich aber die Geister.
Und genau da liegt das Problem. Wir leben in einer Kulturlandschaft und hier sind bisweilen Bestandregulierungen verschiedener Tierarten erforderlich und werden im Einklang mit dem Naturschutz auch durchgeführt. Rehe, Wildschweine oder Füchse werden teilweise auch in Naturschutzgebieten bejagt. Eine Bestandregulierung muss deshalb auch beim Kormoran möglich sein. Und wenn sich dabei die bisherigen Regulierungsmaßnahmen durch Vergrämung, Kolonieverhinderung oder Eiaustausch als wenig erfolgreich erwiesen haben, muss auch ein Abschuss einzelner Vögel möglich sein. Die Voraussetzungen müssen dafür natürlich genau bestimmt sein. Über die Einzelheiten der Verordnung würde ich deshalb gerne im Ausschuss weiter beraten.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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