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Irene Fröhlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 34 – Soziale Gerechtigkeit durch Vereinbarkeit Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel von Familie und Beruf Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Mobil: 0172/541 83 53 Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Irene Fröhlich: Nr. 041.05 / 28.01.2005Es gibt noch viel zu tun. Wir packen es an! Deutschland weist im Vergleich mit anderen Ländern noch immer einen Rückstand bei der Erwerbsbeteiligung und beim Beschäftigungsniveau der Frauen aus. Dies ist vor al- lem auf die geringe Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Dies sagt auch die EU-Kommission in ihrem letzten Bericht ganz deutlich. Besonders niedrig ist das Beschäftigungsniveau allein erziehender Mütter.Diese Situation ist aus zwei Gründen problematisch. Einerseits ist die Diskrepanz zwi- schen gewünschtem und ausgeübtem Erwerbsmuster in Deutschland eine der größten. Andererseits ist die stärkere Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials der Frauen, insbe- sondere der Mütter, volkswirtschaftlich notwendig, um künftige Fachkräfteengpässe und die Folgen der demographischen Verschiebungen zu lindern. Außerdem kann es sich keine Dienstleistungsgesellschaftleisten leisten, auf die besonderen Kompetenzen und Fähigkeiten von Frauen und Männern mit Familienerfahrung zu verzichten.Dass die Geburtenrate in Deutschland eine der niedrigsten ist, ist ohnehin als Problem erkannt.Der internationale Vergleich der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergibt ein differenziertes Bild. Die vorhandenen Freistellungsregelungen in Deutschland sind in Gestalt von Mutterschutz und Elternzeit, ebenso wie der Beitrag der Unternehmen zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit, relativ großzügig.Gleiches gilt für die materielle Förderung der Familien über staatliche Transfers wie das Kindergeld und die Berücksichtigung von Ehepartnern und Kindern bei der Einkommen- steuer. 1/2 Dies allein genügt aber bei weitem nicht, wie die Praxis deutlich zeigt. Deutschland weist erheblichen Nachholbedarf auf: im Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt. Auch dies mahnt die EU an: Zum einen sind die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren in Deutschland un- terentwickelt. Gleiches gilt für die Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jah- ren in den Kindergärten über Mittag und am Nachmittag. Auch in den Grundschulen sind Ganztagsangebote noch sehr gering verbreitet. Weitere Probleme liegen in der Verläss- lichkeit der Betreuung und in der Versorgung während der Ferien von Kindergärten und Grundschulen.Dies Problem haben wir in Schleswig-Holstein erkannt und sind dabei die Betreuungssi- tuation zu verbessern. Die finanziellen Anreize für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit durch den zweiten Elternteil sind im deutschen System der Einkommensbesteuerung un- terentwickelt – siehe Ehegattensplitting. Ein weiterer Grund liegt in der nach wie vor be- stehenden Steuerfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung von verheirateten Zweitver- dienern. Zusammen mit der gegenwärtigen Ausgestaltung des Erziehungs- und des Kin- dergeldes stellt dieses System einen Anreiz für Mütter dar, kürzer oder oft auch länger aus dem Berufsleben auszuscheiden.Was machen wir also falsch? Die skandinavischen Länder erreichen höhere Erwerbs- und Beschäftigungsquoten der Frauen bei überwiegender Vollzeittätigkeit und gleichzei- tig höhere Geburtenraten als in Deutschland. Sie sind Vorbilder für eine Politik, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gleichzeitig eine stärkere Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt anstrebt. Dies zu erreichen, setzt in erster Linie den Ausbau einer flächendeckenden öffentlichen Infrastruktur mit Kinderbetreuungseinrichtungen auf einem hohen Qualitätsniveau voraus. Außerdem sind diese Staaten zu einer getrennten Veranlagung beider Elternteile bei der Einkommensteuer übergegangen.Und sie haben den Elternurlaub durch kurze Dauer, bessere Dotierung und teilweise Re- servierung für Väter so gestaltet, dass er nicht allein von den Müttern in Anspruch ge- nommen wird und diese so weniger lange aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wenn Väter ihren Anteil am Elternurlaub nicht in Anspruch nehmen, dann verfällt dieser. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass Väter sich viel stärker an der Familienarbeit beteiligen.Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht eindimensional. Sie bedeutet nicht nur, Mütter in den Arbeitsmarkt zu bringen. Sie bedeutet auch, Väter in die Familienarbeit einzubinden. Ein gutes Beispiel hierfür war seinerzeit die Initiative „Mann teilt Zeit“. Und wir brauchen vor allem Angebote zur Unterstützung von Familien, durch Beratung, durch Betreuungsangebote, durch Dienstleistungen und durch finanzielle Entlastung. Und vor allem durch gesellschaftliche Offenheit und Akzeptanz.Es gibt viel zu tun. Wir packen es an! ***