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02.09.05 , 16:58 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 31:Bei bundesweit einheitlichen Basisfallwerten sind viele Faktoren zu berücksichtigen

Nr. 208/05 02. September 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik Ursula Sassen zu TOP 31: Bei bundesweit einheitlichen Basisfallwerten sind viele Fak- toren zu berücksichtigen
Bereits im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf verständigt, eine Bun- desratsinitiative zu ergreifen, um die Benachteiligung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein bei den Fallpauschalen zu beseitigen. Dies ist vor dem Hinter- grund der desolaten finanziellen Situation des Universitätsklinikums eine der erfor- derlichen Maßnahmen, um einerseits dem Lehrauftrag und andererseits der optima- len medizinischen Versorgung gerecht zu werden.
Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat die Landesregierung bereits angekün- digt und beabsichtigt, bundesweit einheitliche Basisfallwerte für alle Krankenhäuser zu erreichen.
Dies ist den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW offensichtlich entgangen. Ihr Antrag ist daher nur öffentlichkeitswirksame Begleitmusik für einen Prozess, der von der Lan- desregierung bereits in Gang gesetzt wurde.
Es ist in der Tat unbefriedigend, dass effizient arbeitende Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen base rate auskommen müssen, während unwirtschaftliche- re Häuser anderer Bundesländer die entsprechend höheren base rates anerkannt und finanziert bekommen und damit für ihre erbrachten Leistungseinheiten dauerhaft höhere Einnahmen erzielen. Dies benachteiligt die bereits am unteren Limit fahren- den Häusern und widerspricht dem Grundgedanken des neuen Abrechnungsverfah- rens nach DRG’s (Diagnosis Related Groups), das ja gerade den Zweck verfolgt, wirtschaftlicher zu arbeiten. In der individuellen base rate eines Krankenhauses spie- gelt sich also auch die Wirtschaftlichkeit wider, und man könnte die provokative Fra- ge stellen, warum sich nicht andere Bundesländer an Schleswig-Holstein orientieren?
Im Gegensatz zum Spitzenreiter Bremen mit ca. 87 Betten pro 10.000 Einwohnern ist Schleswig-Holstein mit 58 Betten das Schlusslicht aller Bundesländer und hat damit seinen Beitrag geleistet im Hinblick auf ausreichende Versorgung bei gleichzeitiger Reduzierung von Überkapazitäten und Kosten. Es ist ungerecht, wenn Schleswig-Holsteins Krankenhäuser aufgrund des durch Ein- sparung erzielten niedrigen Landes-Basisfallwertes weniger Geld für gleiche Leistun- gen erhalten als weniger wirtschaftliche Häuser anderer Bundesländer. Dies ist nicht neu, auch nach dem alten Vergütungssystem wurden für gleiche Leistungen unter- schiedliche Sätze gezahlt. Durch die Einführung des Landes-Basisfallwertes wird dieser Umstand transparenter und auffälliger. Es ist von einem „Lernenden System“ die Rede, das jährlich justiert wird, um eine möglichst passgenaue Krankenhausver- gütung zu erreichen.
Nach meiner Auffassung kann ein bundesweit einheitlicher Basis-fallwert nicht diktiert oder mit der Brechstange durchgesetzt werden, er muss sich entwickeln und viele Faktoren müssen berücksichtigt werden.
Für meine Fraktion ist wichtig, die Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge zu gewährleisten und eine Erhöhung von Lohnnebenkosten zu vermeiden.
Um die Schwierigkeiten eines solchen Vorhabens aufzuzeigen, möchte ich erwäh- nen, dass bei einer Anhebung des schleswig-holsteinischen Basisfallwertes auf das durchschnittliche Bundesniveau allein bei der AOK Schleswig-Holstein eine Mehrbe- lastung von ca. 75 Millionen Euro entstehen würde, die zur Erhöhung von zwei bis drei Beitragszehnteln führen könnte.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschland e.V., Landesgruppe Schles- wig-Holstein ist der Auffassung, dass bundesweit einheitliche Basisfallwerte erreicht werden können, ohne Krankenkassen, die öffentlichen Haushalte, die Wirtschaft und die Beitragszahler zusätzlich zu belasten.
Weil ein bundesweit einheitlicher Basisfallwert gerade für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein so wichtig ist, muss im Vorfeld ein intensiver Dialog geführt wer- den, damit die Bundesratsinitiative Erfolg haben wird.
Wir fordern die Landesregierung auf, die schwierige Thematik auch in die Gesund- heitsministerkonferenz einzubringen und Erkenntnisse aus den bevorstehenden Ge- sprächen mit dem Verband der Krankenhausdirektoren Deutschland e. V., Landes- gruppe Schleswig-Holstein sowie der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e. V. einzubeziehen und auch Vertreter der Krankenkassen anzuhören.
Ich hoffe, dass sich daraus Ergebnisse erzielen lassen, die Aussicht auf Erfolg der beschleunigten Einführung bundesweit einheitlicher Basisfallwerte haben, und dass es der Landesregierung gelingen möge, die Mehrheit der Bundesländer davon zu überzeugen, dass ein einheitlicher Basisfallwert nicht nur Schleswig-Holstein Nutzen bringt.

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