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25.01.06 , 17:31 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 11: Arbeitslose benötigen eine langfristige Perspektive

Nr. 27/06 25. Januar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Torsten Geerdts zu TOP 11: Arbeitslose benötigen eine langfristige Perspektive In unserem Bundesland wird das Kombilohn-Modell bereits genutzt. Seit dem No- vember 2004 wurden 680 Bewilligungsbescheide erteilt. Das ist eine erfreuliche Zahl, aber sie ist noch nicht ausreichend.
Der Kombilohn, um dies auch unmissverständlich zu sagen, ist kein Allheilmittel im Kampf gegen die nach wie vor viel zu hohe Arbeitslosigkeit.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt den Vorschlag von Arbeitsminister Uwe Dö- ring, Schleswig-Holstein zur Modellregion für die Einführung des Kombilohnes zu machen.
Dabei sind wir uns alle darüber einig, dass wir die Idee des Kombilohns nur zu einem Erfolg führen können, wenn die schleswig-holsteinische Wirtschaft diesem Instrument aufgeschlossen gegenübersteht.
Jeder, der sich mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt intensiv auseinander setzt, der wird feststellen, dass wir gerade im Niedriglohnsektor zu wenig Arbeitsplätze haben. Diese könnten allerdings entstehen, wenn sowohl für die Betriebe als auch für die Arbeitslosen Anreize in einem Kombilohnsystem bestehen.
Durch die Schaffung von Kombilöhnen darf es zu keiner Gefährdung regulärer Ar- beitsplätze des 1. Arbeitsmarktes kommen.
Wir wollen Mitnahmeeffekte verhindert wissen. Es muss ausgeschlossen sein, dass Arbeitgeber auf diese Weise auf Zeit und staatlich subventioniert günstige Arbeits- kräfte beschäftigen können, die danach erneut in die Perspektivlosigkeit entlassen werden.
Daher ist die Forderung richtig, die Zeit des Kombilohnbezugs auch für eine Weiter- qualifizierung zu nutzen. Die Arbeitslosen benötigen eine Perspektive, die über weni- ge Monate hinaus reicht. Es muss ausgeschlossen sein, dass ein Arbeitnehmer in den vergangenen 6 Mona- ten im selben Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, das ihn jetzt als Kombilohnbezieher einstellen will. Diese Regelung ist dringend geboten, um zu verhindern, dass Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt gefährdet wird.
Ich möchte eine klare Regelung über eine wöchentliche Mindestarbeitszeit für Kombi- lohnbezieher.
Wir müssen uns verständigen über den Zeitraum in dem die Förderung gewährt wird. Dabei muss die Frage im Mittelpunkt stehen, nach welcher Zeit eine Chance auf Ü- bernahme des Arbeitnehmers in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis des 1. Arbeitsmarktes besteht.
Die CDU-Landtagsfraktion erwartet außerdem klare Regelungen über die Einkom- mensgrenzen für Kombilohnbezieher.
Meiner Fraktion ist es wichtig, Menschen ohne Berufsabschluss oder mit nur geringer Qualifikation eine Perspektive zu geben. Vor allem wollen wir dieses Instrument aber für ältere Langzeitarbeitslose nutzen.
CDU und SPD sind sich in dem Ziel mit dem Arbeitsminister einig, Schleswig- Holstein zu einer Modellregion für Kombilohnmodelle zu machen. Wir wollen eine Heranführung von Arbeitslosen an den 1. Arbeitsmarkt. Das kann aber nur gelingen, wenn die Zeit der Beschäftigung auch genutzt wird für den Erwerb von Zusatzqualifi- kationen.
Und ich stimme ausdrücklich der Forderung zu, dass wir die Voraussetzung zur Be- reitstellung von mehr Beschäftigung im Niedriglohnsektor schaffen müssen.
Bei der Einführung des Kombilohns ist zu prüfen, inwieweit wir Bundesmittel im Rahmen der Hartz IV-Förderung und aus dem Europäischen Sozialfond nutzen kön- nen.
Kombilöhne sind nicht unumstritten. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion können sie einen kleinen Beitrag im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit leisten. Diese Chance wol- len wir nutzen.

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