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04.05.06 , 10:35 Uhr
B 90/Grüne

Klaus Müller zur thermischen Verwertung von Getreide

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 18 – Thermische Verwertung von Getreide Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Mobil: 0172/541 83 53 von Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Klaus Müller: Nr. 222.06 / 04.05.06

Getreide als Brennstoff mit Augenmaß einsetzen Das Verbrennen von Getreide hat zwei Aspekte, einmal ist es ganz nüchtern betrachtet eine thermische Nutzung von Biomasse, eines nachwachsenden Rohstoffes. Auf der an- deren Seite haben wir das ethische Problem, wir können doch kein Nahrungsmittel, kein Getreide, kein Brot vernichten, solange es Hunger auf der Welt gibt. Im Vaterunser heißt es, „unser täglich Brot gibt uns heute.“ Der Begriff „Brot ist Leben“ zeigt den hohen Wert des Brotgetreides als unser wichtigstes Grundnahrungsmittel in Deutschland.
Daher ist die Verbrennung von Getreide in der öffentlichen Diskussion vorbelastet. Die Bereitstellung von Energie ist genauso notwendig für das Leben. Niemand regt sich auf, wenn das Rapsöl für unseren knackigen gesunden Salat auch als Treibstoff für PKWs Verwendung findet
Was ist nun der Hintergrund für die Diskussion und den vorliegenden Antrag? Die Bau- ernverbände fordern, dass Getreidekörner als Regelbrennstoff in die erste Bundes- immissionsschutzverordnung aufgenommen werden, damit vor allem minderwertiges Ge- treide thermisch verwertet werden kann.
Wiederholte Niederschläge im August 2005 hätten dazu geführt, dass bis zu 50 Prozent der z.B. in Hessen geernteten Roggen- und Weizenpartien aufgrund von Qualitätsmän- geln nicht zur Herstellung von Brot und Backwaren geeignet seien.
Die Verwertung als Futtergetreide bedeute für die Bauern Erlöseinbußen von 10 bis 15 Prozent. Deshalb sollte dieses Getreide zur Wärmegewinnung in Kleinfeuerungsanlagen genutzt werden können.
1/2 Weitere Forderung, Landes- und Bundesebene müssten zunächst Ausnahmeregelungen für Pilotprojekte erlassen und schnellstmöglich den rechtlichen Rahmen für die Getreide- verbrennung schaffen.
Getreide ist nicht als Regelbrennstoff zugelassen, da Getreidekörner nicht zu strohähnli- chen pflanzlichen Stoffen gehören. In Anlagen bis 15 kw sind weder Strohpellets noch Getreidekörner zugelassen. Das hängt an den Grenzwerten für Staub, Kohlenmonoxid und Stickoxide. Ein Problem ist auch der im Vergleich zu Holzbrennstoffen hohe Chlor- gehalt im Getreide, das kann zu Chlorkorrosion des Kessels führen.
Nach der aktuellen Rechtslage kann Getreide über eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 20 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung in Kleinfeuerungsanlagen von 15 bis 100 kw verbrannt werden, z.B. für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In Anlagen über 100 kw ist die Verwendung von Getreide möglich.
Vom Brennwert her kann ein Liter Heizöl durch 2,5 Kg Getreide ersetzt werden. Bei den aktuellen Heizölpreisen von mehr als 60 Cent pro Liter ist die Verwendung von Getreide als Brennstoff auch wirtschaftlich sehr interessant. Aus einem vom Getreidepreis abgelei- teten Heizölvergleichspreis von 20 - 24 Cent je Liter ergeben sich deutliche Einsparun- gen bei den Energiekosten – eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Landwirte.
Getreide gehört zu den nachwachsenden Rohstoffen. Getreide ist ein CO2-neutraler Brennstoff, da bei der Verbrennung nur soviel CO2-entsteht, wie die Pflanze während ih- res Wachstums aus der Luft bindet.
Der Ersatz von fossilen Brennstoffen durch heimische nachwachsende Rohstoffe wird von den Grünen schon lange gefordert. Die Biomasse hat durch Grüne Initiative auch ih- ren Platz im Erneuerbare-Energien-Gesetz bekommen. Unter dem Vorbehalt der Einhal- tung der Abgasgrenzwerte bei den Kleinverbrennungsanlagen und der im Antrag formu- lierten Einschränkung bezüglich des nicht-brotfähigen Getreides stimmen wir dem Antrag zu.



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