Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum
PresseinformationKiel, den 12.10.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 12 Gesetz über die Hochschulen (Hochschulgesetz) Drs. 16/1007Ohne Zweifel stehen die Hochschulen des Landes vor beträchtlichen Herausforderungen. Dazugehört, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich unter einem Mangel anHochschulabsolventen leidet. - Während zum Beispiel in den skandinavischen Ländern fast jederzweite Schüler auch studiert, ist bei uns – das gilt auch für Schleswig-Holstein - die Quoteweitaus niedriger. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung braucht aber geradedie Wirtschaft in Zukunft verstärkt qualifizierte und hoch ausgebildete Arbeitskräfte, uminternational wettbewerbsfähig zu sein. Dieser Mangel an qualifizierten Arbeitskräften droht inein riesiges Problem zu werden, obwohl die Zahl der Studienbewerberinnen und -bewerber inden nächsten Jahren leicht ansteigen wird.Auch der so genannte Bologna-Prozess mit seiner Umstellung auf Bachelor- und Masterstudien-gänge stellt große Anforderungen an die Hochschulen, denn sie müssen nicht nur die zwei-stufige Studienstruktur einführen, sondern gleichzeitig auch die Qualität der Lehre sichern. Und 2alles dies müssen sie mit sehr knappen öffentlichen Mitteln bewältigen, denn schon dieErichsen-Kommission stellte fest, dass die schleswig-holsteinischen Hochschulen unterfinanziertsind.Deshalb geht es in der Tat darum, wie für die Hochschulen des Landes die Strukturen optimiertund die Rahmenbedingungen verbessert werden können. Die Landesregierung hat bisher immerbetont, dass es dabei auch um mehr Eigenständigkeit der Hochschulen und um den Abbau vonBürokratie gehen muss, wenn die Hochschullandschaft gestärkt werden soll. Die Frage istjedoch, was der vorliegende Gesetzentwurf nun wirklich zur Weiterentwicklung derHochschullandschaft in Schleswig-Holstein beiträgt. Soll heißen, nach Meinung des SSW mussman bei diesem Gesetzentwurf schon mit der Lupe nach positiven Impulsen für die positiven uchen. Hochschulentwicklung des Landes s uchenDer Entwurf sieht vor, dass sich die Landespolitik zukünftig aus allen Detailfragen zurückziehtund die Hochschulen selbst Personalentscheidungen treffen, Prüfungsordnungen genehmigenund die strategische Ausrichtung bestimmen. Daran ist vorerst nichts Verwerfliches.Problematisch wird es erst, wenn es ans Eingemachte geht. Denn umgesetzt werden soll diesvon einem neuen „Management“ – von drei Leitungsgremien. Neben Präsidium und Senat sollkünftig ein mit umfassenden Kompetenzen, Überwachungs- und Kontrollrechten ausgestatteterHochschulrat, in dem externe Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft Platzfinden sollen, über alle wichtigen Angelegenheiten entscheiden.Für die drei Universitäten in Kiel, Lübeck und Flensburg wird darüber hinaus ein Universitätsrateingesetzt, der Lehrangebote, Forschungsschwerpunkte und Fragen der Profilbildung landesweitkoordinieren soll und sich daneben noch mit der Verteilung der Finanz- und Sachmittel oder derPersonalausstattung beschäftigt. Geplant ist außerdem eine Ausschreibung des Präsidenten-amtes, damit sich auch hier externe Bewerber zur Wahl stellen können. Die neue Präsidial-verfassung gehört aus Sicht des SSW im Moment zu den kleineren Übeln, die mit dem Entwurfeines neuen Hochschulgesetzes auf uns zu kommen. Dennoch freuen wir uns nicht unbedingt 3über diese neue Konstruktion, wobei es hoffentlich mehr als weiße Salbe sein wird, dass einneuer Präsident oder eine neue Präsidentin weiterhin von den Mitgliedern der Hochschulegewählt werden soll.Eindeutig zu kritisieren ist aber, dass der Senat nicht mehr drittelparitätisch besetzt sein soll.Denn wir bleiben dabei, dass eine Hochschule davon lebt, dass alle an ihr Beteiligten dieMöglichkeit haben müssen, sich gleichberechtigt einzubringen. Wir teilen auch die Sorge desAStA Kiel, dass ein Hochschulrat dazu missbraucht werden könnte, der Wirtschaft mehr Einflussauf die Gestaltung der Hochschulpolitik zu verschaffen, als es aus gesellschaftspolitischer Sichtwünschenswert wäre. Dazu werden insgesamt die Mitbestimmungsrechte der Studierendenbeschnitten und die Handlungsmöglichkeiten der Frauenbeauftragten stark eingeschränkt.Völlig unverständlich ist für uns in diesem Zusammenhang, dass die Landesregierung einerseitsdie Universitätsleitung stärken will, andererseits dem Kanzler oder der Kanzlerin die Möglichkeiteinräumt, gegen Entscheidungen des Präsidiums ein suspensives Veto einlegen zu können undEntscheidungen an den Hochschulrat zu delegieren. Da hat wohl die eine Hand nicht gewusst,was die andere Hand tat.Auch die Kompetenzabgabe der Universitäten an den Universitätsrat sieht der SSW mehr alskritisch, zumal er entgegen ursprünglicher Aussagen des Wissenschaftsministers nun auch nichtmal mehr paritätisch besetzt sein soll, denn nach Protesten der CAU bekommt die KielerUniversität jetzt die Hälfte der Sitze. Da kann es keinen verwundern, dass die Universitäten inLübeck und Flensburg diesen Vorschlag mit großem Misstrauen aufgenommen haben. Sogar dieCAU hat jetzt einen Kompromissvorschlag vorgelegt, in dem die Kompetenzen desUniversitätsrates wieder beschnitten werden sollen. Ansonsten befürchtet man zu Recht denAufbau von Doppeltstrukturen und hat die Sorge, dass in die einzelnen Hochschulenhineinregiert wird.Das gleiche gilt für den geplanten Medizin-Ausschuss, der meines Erachtens vor allen demZweck dient, die medizinischen Fakultäten in ihren Kompetenzen zu beschneiden und sie – wie 4die Kliniken – von den Universitäten abzutrennen. Ein weiteres Problem ist, dass derUniversitätsrat eine Geschäftstelle bekommen soll, die jährlich zwischen 500.000 • und 1 Mio.•kosten wird – finanziert aus dem Budget der Hochschulen. Wer dabei noch von einer Stärkungder Hochschulautonomie spricht, tut dies fahrlässig und wider besseres Wissen.Zusammenfassend führt der jetzt vorliegende Vorschlag für einen Universitätsrat nicht nur zumehr Bürokratie, er kostet auch viel Geld – Geld, das den Hochschulen zur Bewältigung vondringenden Aufgaben fehlen wird. Will man unbedingt einen Universitätsrat, dann kann es sichnur um einen echten Wissenschaftsrat handeln – so, wie auch vom Rektor der Universität zuLübeck vorgeschlagen.Der SSW schlägt also die Einrichtung eines echten Wissenschaftsrates vor zusammen- zusammen-gesetzt von Wissenschaftern, die nicht aus Schleswig -Holstein kommen. Nach dem Vorbild Schleswig- kommen.des nationalen Wissenschaftsrates, der ja durch die Föderalismusreform stark an Einflussverlieren wird, kann ein solches beratendes Gremien der Weiterentwicklung der Hochschul-landschaft in Schleswig-Holstein viele neue Impulse geben. Eingebunden werden sollten dabeinicht nur die Universitäten, sondern auch die Fachhochschulen des Landes. Aus Sicht des SSWmacht die strikte Trennung von Universität und Fachhochschule – mit Einführung von Bachelor-und Masterstudiengängen – künftig keinen Sinn mehr.Zur Zentralisierung der Entscheidungsbefugnisse durch den Universitätsrat gehört dann auch,dass das Wissenschaftsministerium die globalen Zuschüsse an die Universitäten in Frage stellt.Im Gegensatz zum alten Hochschulgesetz, das von einer Budgetierung ausgeht, wird in §8 eineRolle rückwärts deutlich. Dies zu hinterfragen, wird Teil der Ausschussberatung sein müssen.Für uns ist es wichtig, dass es auch künftig eine starke Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein geben wird. Das sehen wir mit dem neuen Hochschulgesetz nicht. Eines der heikelstenThemen aller Hochschulreformen wird im vorliegenden Gesetzestext kaum berührt. VonStudiengebühren ist im Gesetzestext überhaupt nicht die Rede. Allerdings ist gerade das ein 5Problem, denn im alten Hochschulgesetz gab es ein striktes Verbot gegen Studiengebühren.Dieses Verbot ist nunmehr Geschichte und es bleibt abzuwarten, ob wir in Schleswig-Holsteinnicht auch bald Studiengebühren bekommen werden. Im Koalitionsvertrag steht zwar drin, dassSchleswig-Holstein keine Studiengebühren erheben sollte.Allerdings hat die CDU erreicht, dass das Land keinesfalls eine Insellösung in dieser Frageakzeptieren darf. Niedersachsen und Hamburg haben bereits Studiengebühren eingeführt undjetzt schaut die SPD sicherlich gebannt nach Mecklenburg-Vorpommern, ob die neue GroßeKoalition dort solche Gebühren einführen will. Der SSW bleibt in dieser Frage bei seinerklaren Ablehnung. Bildung muss weiterhin ein kostenloses Gut bleiben, um die sozialeGerechtigkeit zu wahren und um den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken. Schleswig-Deshalb wird es mit dem SSW keine Studiengebühren in Schleswig-Holstein geben. Auch einenachgelagerte Studiengebühr, wie von Ministerin Ute Erdsiek-Rave vorgeschlagen, lehnen wirab. Wir sind auch der Meinung, dass wir diese Entscheidung nicht von anderen Bundesländernabhängig machen dürfen. Wenn Schleswig-Holstein in der Frage der Studiengebühren eine Inselwird, dann ist es sogar ein Standortvorteil für unsere Hochschulen, weil dieses die Attraktivitätder Studien in Schleswig-Holstein steigern wird. einem Dieser Entwurf für ein neues Hochschulgesetz wird also den Forderungen nach einemmodernen Bildungssystem, das allen Menschen gleichermaßen offen steht, nicht gerecht.Wir brauchen stattdessen ein Hochschulgesetz, das für ein ebenso kreatives wie effektivesLehrangebot sowie für die Qualität einer unabhängigen, engagierten Forschung sorgt. Dazu istdie Verschlankung des gesamten Verwaltungsapparates, mehr Hochschulautonomie und mehrEigenverantwortlichkeit aller beteiligten Gruppen sowie eine höhere Flexibilität inPersonalfragen notwendig. Nur so werden wir letztlich unsere Hochschulen wirklichvoranbringen und sie fitt für die Zukunft machen.