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12.12.07 , 12:45 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 18: Neue Regelung bedeutet Verbesserung für ältere Arbeitslose

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 12.12.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 18: Keine Zwangsverrentung bei Hartz IV Empfängern (Drucksache 16/1735neu)

Wolfgang Baasch:

Neue Regelung bedeutet Verbesserung für ältere Arbeitslose

Ich danke der Kollegin und dem Kollegen vom SSW für ihren Antrag 1735 (neu) – ging er doch am selben Tag wie der entsprechende Beschluss des Bundeskabinetts ein. Wie schön, wenn eine sozialpolitisch richtige Forderung vom wirklichen Leben überholt wird! Nun kommt es darauf an, dass der Bundestag ebenso schnell und zielgerichtet handelt.

Ältere gehören nicht zum alten Eisen, sie werden gebraucht und sie sollen alle Chan- cen erhalten, im Arbeitsmarkt zu bleiben. Und die Chancen steigen, das wird aus den Arbeitsmarktzahlen der letzten Monate deutlich: Die älteren Arbeitslosen sind die Gewinnerinnen und Gewinner des wirtschaftlichen Aufschwungs. Gegenüber No- vember 2006 ist ihre Zahl in Schleswig-Holstein von gut 30.000 auf gut 25.000 gesun- ken. Das sind immer noch zu viele Betroffene. Aber es sind auch 5.000 Menschen, die wieder eine Arbeitsstelle haben. Diese Entwicklung zeigt, dass die Betriebe inzwischen endlich wieder berufliche Erfahrung nachfragen.

Im Koalitionsausschuss auf Bundesebene haben sich die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter mit ihrer Forderung nach einer Verbesserung für die älte- ren Arbeitslosen durchgesetzt. Die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren gegen ihren Willen verrentet zu werden.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Die mit einer früheren Verrentung verbundenen Abschläge bei der Altersrente hätten zu starken finanziellen Einbußen geführt. Ich erinnere daran, dass Franz Müntefering bereits Anfang November entsprechende Vorschläge gemacht hat.

Die neue Regelung sieht so aus: Alle Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen- geld II erhalten ab dem 58. Lebensjahr die Möglichkeit, sich nicht mehr Arbeit su- chend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von 12 Monaten ein Arbeitsangebot ge- macht wird. Wenn sie es möchten, stehen ihnen die Integrationsangebote der Arbeits- agenturen, der ARGE und der Optionskommune offen. Und die Fallmanagerin oder der Fallmanager prüft alle 6 Monate, ob nicht doch ein Maßnahme- oder ein Arbeits- angebot gemacht werden kann.

Wie die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt, stehen die Chancen dafür immer besser. Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften werden durch die gezielte Quali- fizierung von Fachkräften die positive Entwicklung auch weiterhin unterstützen. Denn gerade Ältere bringen mit ihrer jahrzehntelangen Berufspraxis schon viele Vorausset- zungen für eine gelungene Integration mit.

Die Vorrangigkeit der Rentenansprüche gegenüber dem Arbeitslosengeld II gilt künftig ab dem 63. Lebensjahr. Aber auch dann muss geprüft werden, ob keine be- sondere Härte vorliegt. Und wenn sich die Arbeitsmarktzahlen weiter so positiv entwi- ckeln, sehe ich gute Chancen, dass immer mehr Menschen tatsächlich bis zum vorge- sehenen Rentenalter arbeiten.

Ich finde, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Und ich finde, der Antrag des SSW hat sich inhaltlich damit erledigt.

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