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Wolfgang Kubicki: "Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist ein Schande"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 376/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 13. Dezember 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!GlücksspielstaatsvertragWolfgang Kubicki: „Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist ein Schande“ In seinem Beitrag zu den TOP 4 & 33 (Glücksspielstaatsvertrag) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Die Fraktionen von CDU und SPD und die Abgeordneten des SSW wollen heute dem verfassungs- und europarechtswidrigen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zustimmen. So wollen sie ein staatliches Lottomonopol aufbauen, um die staatlichen Lotteriegesellschaften vier Jahre lang vor privatem Wettbewerb zu schützen. Um die Pfründe dieser Quasibehörden zu erhalten, opfern die Befürworter des Vertrages bereitwillig zehntausende Arbeitsplätze bei privaten Spielvermittlern.Die Anhänger des Staatslottos schieben eine fadenscheinige Begründung vor: Sie wollen die Menschen vor der Lottosucht schützen—vor einer möglichen Sucht, die bisher in Deutschland kein Problem darstellt. Und damit fehlt der einzige verfassungsrechtlich zulässige Grund für ein staatliches Lottomonopol.Denn die Befürworter des Staatsvertrages bleiben ja ihrer Auffassung treu, dass von Lotterien mit nicht mehr als zwei Gewinnausspielungen pro Woche regelmäßig keine besonderen Suchtanreize ausgehen—so steht es in § 25 Absatz 6 Nr. 3 des Staatsvertrages. Offen bleibt, warum dies nach 2008 anders werden soll—wo doch Jackpots verboten und Hauptgewinne auf eine Million Euro begrenzt werden.Das Netz der Widersprüche wird noch dichter, wenn wir berücksichtigen, dass die Landesregierung das Suchtpotenzial des Lottospiels vor allem durch die Aussicht auf hohe Jackpotgewinne und tägliche Ausspielungen begründet—so wie in ihrer Antwort auf eine Frage des Kollegen Stritzl. Im Umkehrschluss müsste dann aber gelten, dass das Suchtpotenzial unmerklich ist, wenn Jackpots verboten, Hauptgewinne gedeckelt und die Ausspielungen auf zwei pro Woche beschränkt würden.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Dies ließe sich auch ohne staatliches Lottomonopol durchsetzen, und damit ist das staatliche Lottomonopol verfassungswidrig, weil es erheblich mildere Mittel gibt, um die mögliche Gefahr der Lottosucht wirkungsvoll zu begrenzen.Im Staatsvertrag wird auch das Glücksspiel im Internet verboten. Die Landesregierung begründet dies mit der Durchsetzung des Staatsmonopols—da das Staatsmonopol verfassungswidrig ist, ist das Internetverbot ebenfalls rechtswidrig.Das Internetverbot verstößt auch gegen die Verfassung, weil es unzulässig in die Berufsfreiheit eingreift; der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hat dies überzeugend heraus gearbeitet. Wir haben schon Hinweise darauf, dass sich dieser verfassungswidrige Eingriff in die Berufsfreiheit in die Genehmigungsverfahren für die Übergangsfrist beim Internetspiel vor verlagert—es besteht die Gefahr, dass die Übergangsfrist zu einer reinen Alibiveranstaltung verkommen könnte.Darüber hinaus widerspricht das Verbot des Internetspiels europäischem Recht, wie die Europäische Kommission mehrfach und sehr deutlich ausgeführt hat.Es setzt dem Fass allerdings die Krone auf, dass die Landesregierung die unsinnigen, verfassungswidrigen und europarechtswidrigen Regeln des Glücksspielstaatsvertrages hier in Schleswig-Holstein sogar in Kraft setzen will, wenn der Staatsvertrag im Rest der Bundesrepublik nicht zu Stande käme oder vorzeitig beendet würde.Welchem Zweck soll es dienen, unsere Unternehmen zu benachteiligen, dadurch zu vertreiben und so Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Schleswig- Holstein zu zerstören, wenn der Rest der Republik sich diesen Unsinn erspart? Wir beantragen deshalb, den Gesetzentwurf so zu ändern, dass diese Weitergeltung des Vertrages als Landesgesetz entfällt.Ich bin mir sicher, dass der Glücksspielstaatsvertrag keinen Bestand haben wird.Und ich bin mir sicher, dass dies in den Staatskanzleien der Bundesländer genauso beurteilt wird. Das Perfide daran ist, dass das Scheitern des Vertrages bereits eingepreist wurde—deshalb soll er ja nur vier Jahre lang gelten: Dann werden das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof in der Hauptsache gegen den Vertrag entschieden haben.Das Problem ist nur, dass bis dahin ein blühender Wirtschaftszweig und mehrere zehntausend Arbeitsplätze in Deutschland vernichtet wurden. Und alles nur, weil die staatlichen Lottogesellschaften sich vor dem Wettbewerb drücken wollen.Es ist eine Schande. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/