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Günther Hildebrand: "Eingriff in die Chancengleichheit beendet"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 059/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 27. Februar 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Kommunalpolitik/Wahlen/5%-HürdeGünther Hildebrand: „Eingriff in die Chancen- gleichheit beendet In seiner Rede zum TOP 9 (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz/Abschaffung der 5%-Hürde) sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Der 13. Februar dieses Jahres war ein guter Tag für die Demokratie in Schleswig-Holstein. An diesem Tag erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die Aufrechterhaltung der 5 Prozent Hürde im kommunalen Wahlrecht eine durch die Verfassung nicht gerechtfertigter Eingriff in die Chancengleichheit von Parteien, Wählergruppen, aber auch von Wählerinnen und Wählern ist.Das Bundesverfassungsgericht musste es den großen Parteien leider ins Stammbuch schreiben, dass eben nicht das Abendland in den kommunalen Vertretungen und Verwaltungen untergeht, wenn die 5 Prozent Hürde fällt. Unsere Kommunalvertretungen und -verwaltungen sind gefestigt genug, auch mal den einen oder anderen Exoten in einer kommunalen Vertretung zu ertragen ohne, dass die Arbeitsfähigkeit dieser Institution gleich gefährdet ist.Insbesondere nach der Einführung der Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten, ist dies der Fall.Es wird Sie nicht wundern, dass wir eine gewisse Genugtuung empfinden, dass dies nun höchstrichterlich festgestellt wurde. Die Bedeutung dieser Entscheidung über die Zusammensetzung der kommunalen Parlamente kann dadurch nicht heruntergespielt werden, dass 95 % unserer Gemeindevertretungen davon faktisch nicht betroffen sind. Durch unsere kleinteilige Gemeindestruktur mit geringen Einwohnerzahlen sind für den meisten Gemeindvertretungen mit weniger als 20 Mandaten rein rechnerisch mehr als 5 Prozent der Wählerstimmen für das erste Mandat notwendig.In den Mittelzentren und den Kreisfreien Städten wie beispielsweise Kiel und Lübeck – wo ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wohnt, hat diese Entscheidung natürlich erhebliche Auswirkungen. So erringt man in Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Kiel bereits mit circa 2 Prozent einen Sitz in der Ratsversammlung und ab 4,1 Prozent hat man schon Fraktionsstatus, also einem Wähleranteil, der vormals nicht gereicht hat, um überhaupt ein Mandat zu erringen. Gleiches gilt für sämtliche Landkreise.Das hat übrigens den begrüßenswerten Nebeneffekt, dass eine höhere Qualität in den Diskussionen um politische Lösungen auf kommunaler Ebene einziehen wird.Es reicht eben nicht mehr aus sich an den Wahlkampfstand zu stellen und neue oder kleinere Gruppierungen mit der Aussage zu diskreditieren, diese schafften die 5 Prozent Hürde sowieso nicht. Es wird notwendig sein, sich mit den Wählerinnen und Wählern inhaltlich auseinanderzusetzen.Der Anspruch an unsere Kommunalvertreter wird also größer.Das haben wir immer prophezeit. Wir haben nicht umsonst in 1995 und 2001 entsprechende parlamentarische Initiativen zum Kommunalwahlrecht gestartet, die leider im Parlament keine Mehrheit fanden.Leider wurde unser Antrag zu Abschaffung der 5%-Hürde in der letzten Legislaturperiode auch von den Grünen abgelehnt, aber man muss Herrn Hentschel zugute halten, dass er immer darauf hingewiesen hat, dass die Grünen sich hier dem Druck des damaligen Koalitionspartners SPD gebeugt haben.Und mit ihrem Gesetzentwurf für ein neues Kommunalwahlrecht sowie ihrer erfolgreichen Klage haben die Grünen dann auch nachgewiesen, dass ihre Kritik am damaligen Koalitionspartner in dieser Frage keine hohlen Worte waren. Dafür erweisen wir unseren Respekt.Wir machen also heute und Freitag einen ersten Schritt für ein besseres Wahlrecht. Der Weg ist damit aber noch nicht zu Ende gegangen. So findet auch heute durch die Sitzverteilung nach de Hondt immer noch eine Ungleichbehandlung der abgegebenen Stimmen statt, die aus unserer Sicht die großen Parteien übervorteilt und sachlich nicht gerechtfertigt ist.Immer noch bekommen die großen Parteien nach diesem System mehr Mandate als ihnen nach dem Wahlergebnis mathematisch zusteht. Das gilt insbesondere für die Ausschussbesetzung. Die FDP wird nicht aufhören, auch an diesem Punkt weiter zu bohren.ein letztes lobendes Wort dann aber noch an die großen Fraktionen in diesem Haus. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben die Kollegen von CDU und SPD wirklich keine Sekunde gezögert und daran konstruktiv mitgewirkt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht so schnell im Kommunalwahlrecht umgesetzt wird, dass wir bereits zur Kommunalwahl im Mai die Mandatsvergabe ohne die 5 Prozent Hürde vornehmen können.Wir hatten das nicht unbedingt erwartet, es erfreut uns aber umso mehr, dass CDU und SPD einen verantwortungsvollen Umgang mit höchstrichterlichen Entscheidungen bewiesen haben.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/