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28.02.08 , 16:11 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 24 - EU-Gesundheitsstrategie

Presseinformation Kiel, den 28.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 24 EU-Gesundheitsstrategie Drs. 16/1881

Die EU-Kommission hat 2004 und 2007 umfangreiche Anhörungen zum Gesundheitsschutz
durchgeführt. Sie möchte nämlich sämtliche Bereiche der Gesundheitspolitik, die nicht von den
einzelnen Mitgliedsstaaten alleine bewältigt werden können, neu regeln. Das betrifft nach
Auffassung der Kommission das Problem grenzüberschreitender Pandemien, das Problem der
Überalterung der Gesellschaft und den Einsatz neuer Technologien.


Der SSW begrüßt, dass sich der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen mit der neuen EU-
Gesundheitsstrategie auseinandersetzt. Doch der Text des Antrages spiegelt überhaupt nicht die
Befürchtungen vieler Experten zur schleichenden Aushöhlung des Subsidiaritätsgedankens in der
EU-Gesundheitspolitik wider. Ich befürchte, dass die EU sich Rechte anmaßt, die ihr nicht
zustehen. Ich möchte nur ein Thema herausgreifen: die bilaterale Kooperation über Staatsgrenzen
hinweg. Damit haben wir in Schleswig-Holstein gute Erfahrungen gemacht. Was aber im
Grenzland immer noch fehlt, ist ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen für eine gemeinsame
Gesundheitspolitik – für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen. 2
Ich verwende hier ausdrücklich das Wort „gemeinsam“ statt „grenzüberschreitend“, denn wie im
gemeinsamen Arbeitsmarkt auch, geht es nicht um die Abstimmung zweier, nationaler
Strategien, sondern die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie. Nur auf diese Weise vermeidet
man teure Doppelstrukturen zum Schaden von Patienten und den Anbietern von
Gesundheitsleistungen.


Zwischen Deutschland und Frankreich schloss Bundesgesundheitsministerin Schmidt bereits 2005
ein entsprechendes Rahmen-Abkommen ab. Seitdem können deutsche und französische
Rettungskräfte auch auf fremdem Hoheitsgebiet tätig werden. Es kommt ganz unbürokratisch
derjenige zur Unfallstelle, der am nächsten ist. Dadurch konnte die Unfallversorgung für
Bürgerinnen und Bürger beiderseits der deutsch-französischen Grenze deutlich verbessert
werden. Außerdem können Kranke auf beiden Seiten der Grenze medizinische Angebote nutzen.


Wie belastbar dieses Abkommen ist, zeigte sich im letzten Sommer, als auf mehreren
Rheinschiffen der Noro-Virus festgestellt wurde. Kurze Wege und unbürokratische Kontakte
ermöglichten eine effektive Seuchenabwehr. Diesseits und jenseits des Rheins benötigt man die
neue EU-Gesundheitsstrategie also gar nicht, denn auch ohne sie klappt die Zusammenarbeit
weitgehend reibungslos und wird durch die jeweiligen Gesundheitssysteme auch finanziert. Die
Anbieter in der deutsch-französischen Region arbeiten an weiteren Maßnahmen, die ihnen eine
kostengünstige Arbeitsteilung im Gesundheitswesen erlauben, ohne dass sich für die Patienten
die Versorgung verschlechtert.


Trotz gemeinsamer Nutzung des Rettungshubschraubers, grenzüberschreitender Geburtshilfe
und Krebstherapie haben wir im deutsch-dänischen Grenzgebiet noch kein Rahmenabkommen. .
Ohne Rahmenabkommen und entsprechende Finanzierungsgrundlagen bleiben viele Vorhaben
auf dem Status eines Projektes. So ist die gemeinsame Krankenpflegeausbildung, ein Projekt der
Diakonissenanstalt in Flensburg mit der Schule in Sonderburg, bereits lange ausgelaufen. 3
Dabei zeigten sich gerade in diesem Bereich hoffnungsvolle Ansätze, die neben der
Gesundheitsförderung die Wirtschaftskraft der Region stärkten, weil Arbeitskräfte in der Region
gehalten werden konnten. Die gemeinsame Aus- und Weiterbildung könnte intensiviert werden
und auf andere Berufsgruppe ausgeweitet werden, wenn sie durch ein Rahmenabkommen
abgesichert wäre.


Wir brauchen darum schleunigst ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen. Der SSW fordert,
dass zunächst alle bilateralen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, bevor man die EU zum
Zuge kommen lässt. Das angeführte Beispiel des deutsch-französischen Rahmenabkommens
zeigt, dass die einzelnen Mitgliedsländer durchaus in der Lage sind, auch grenzüberschreitende
Probleme in eigener Souveränität zu lösen. Das ist schließlich der Grundgedanke der EU-Politik:
das, was man auf einer unteren Ebene regeln kann, soll sie auch tun. Einmischung oder
Bevormundung von oben verbietet der Subsidiaritätsgedanke.

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