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Anke Spoorendonk zu TOP 24 - EU-Gesundheitsstrategie
Presseinformation Kiel, den 28.2.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 24 EU-Gesundheitsstrategie Drs. 16/1881Die EU-Kommission hat 2004 und 2007 umfangreiche Anhörungen zum Gesundheitsschutzdurchgeführt. Sie möchte nämlich sämtliche Bereiche der Gesundheitspolitik, die nicht von deneinzelnen Mitgliedsstaaten alleine bewältigt werden können, neu regeln. Das betrifft nachAuffassung der Kommission das Problem grenzüberschreitender Pandemien, das Problem derÜberalterung der Gesellschaft und den Einsatz neuer Technologien.Der SSW begrüßt, dass sich der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen mit der neuen EU-Gesundheitsstrategie auseinandersetzt. Doch der Text des Antrages spiegelt überhaupt nicht dieBefürchtungen vieler Experten zur schleichenden Aushöhlung des Subsidiaritätsgedankens in derEU-Gesundheitspolitik wider. Ich befürchte, dass die EU sich Rechte anmaßt, die ihr nichtzustehen. Ich möchte nur ein Thema herausgreifen: die bilaterale Kooperation über Staatsgrenzenhinweg. Damit haben wir in Schleswig-Holstein gute Erfahrungen gemacht. Was aber imGrenzland immer noch fehlt, ist ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen für eine gemeinsameGesundheitspolitik – für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen. 2Ich verwende hier ausdrücklich das Wort „gemeinsam“ statt „grenzüberschreitend“, denn wie imgemeinsamen Arbeitsmarkt auch, geht es nicht um die Abstimmung zweier, nationalerStrategien, sondern die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie. Nur auf diese Weise vermeidetman teure Doppelstrukturen zum Schaden von Patienten und den Anbietern vonGesundheitsleistungen.Zwischen Deutschland und Frankreich schloss Bundesgesundheitsministerin Schmidt bereits 2005ein entsprechendes Rahmen-Abkommen ab. Seitdem können deutsche und französischeRettungskräfte auch auf fremdem Hoheitsgebiet tätig werden. Es kommt ganz unbürokratischderjenige zur Unfallstelle, der am nächsten ist. Dadurch konnte die Unfallversorgung fürBürgerinnen und Bürger beiderseits der deutsch-französischen Grenze deutlich verbessertwerden. Außerdem können Kranke auf beiden Seiten der Grenze medizinische Angebote nutzen.Wie belastbar dieses Abkommen ist, zeigte sich im letzten Sommer, als auf mehrerenRheinschiffen der Noro-Virus festgestellt wurde. Kurze Wege und unbürokratische Kontakteermöglichten eine effektive Seuchenabwehr. Diesseits und jenseits des Rheins benötigt man dieneue EU-Gesundheitsstrategie also gar nicht, denn auch ohne sie klappt die Zusammenarbeitweitgehend reibungslos und wird durch die jeweiligen Gesundheitssysteme auch finanziert. DieAnbieter in der deutsch-französischen Region arbeiten an weiteren Maßnahmen, die ihnen einekostengünstige Arbeitsteilung im Gesundheitswesen erlauben, ohne dass sich für die Patientendie Versorgung verschlechtert.Trotz gemeinsamer Nutzung des Rettungshubschraubers, grenzüberschreitender Geburtshilfeund Krebstherapie haben wir im deutsch-dänischen Grenzgebiet noch kein Rahmenabkommen. .Ohne Rahmenabkommen und entsprechende Finanzierungsgrundlagen bleiben viele Vorhabenauf dem Status eines Projektes. So ist die gemeinsame Krankenpflegeausbildung, ein Projekt derDiakonissenanstalt in Flensburg mit der Schule in Sonderburg, bereits lange ausgelaufen. 3Dabei zeigten sich gerade in diesem Bereich hoffnungsvolle Ansätze, die neben derGesundheitsförderung die Wirtschaftskraft der Region stärkten, weil Arbeitskräfte in der Regiongehalten werden konnten. Die gemeinsame Aus- und Weiterbildung könnte intensiviert werdenund auf andere Berufsgruppe ausgeweitet werden, wenn sie durch ein Rahmenabkommenabgesichert wäre.Wir brauchen darum schleunigst ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen. Der SSW fordert,dass zunächst alle bilateralen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, bevor man die EU zumZuge kommen lässt. Das angeführte Beispiel des deutsch-französischen Rahmenabkommenszeigt, dass die einzelnen Mitgliedsländer durchaus in der Lage sind, auch grenzüberschreitendeProbleme in eigener Souveränität zu lösen. Das ist schließlich der Grundgedanke der EU-Politik:das, was man auf einer unteren Ebene regeln kann, soll sie auch tun. Einmischung oderBevormundung von oben verbietet der Subsidiaritätsgedanke.