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08.10.08 , 17:17 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 14: Neuordnung der ärztlichen Honorare nicht zu Lasten Schleswig-Holsteins!

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 08.10.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 14, Honorarreform 2009 – Auswirkungen auf Schleswig-Holstein (Drucksache 16/2250)

Jutta Schümann:

Neuordnung der ärztlichen Honorare nicht zu Lasten Schleswig-Holsteins!

Mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Orientierungswertes als Basis für eine regionale Gebührenordnung ist ein richtiger und wichtiger Schritt zu einheitlicher Ver- gütung der vertragsärztlichen Leistungen gemacht worden. Es gibt ganz offenkundig die Notwendigkeit weiterer Korrekturen, und die Diskussion zeigt, dass die Orientie- rungswerte in diesem Verfahren das Problem sind. Insbesondere in Schleswig- Holstein sind das Problem die verminderten abrechnungsfähigen Leistungsmengen.

Die KV Schleswig-Holstein bemüht sich derzeit, so konnten wir das auch der Presse entnehmen, um nachträgliche Korrekturen, und es ist zu begrüßen, dass die Lan- desregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit dieses Verfahren auch unterstützt. Gene- rell ist aber zu erwarten, dass weitergehende vereinheitlichende Beschlüsse des Be- wertungsausschusses in den kommenden Jahren ergehen werden.

Die Sachverhalte sind zu komplex, um dieses auf Anhieb für alle Seiten zufriedenstel- lend zu lösen. Zum Beispiel wird im nächsten Jahr mit der Umstellung auf die bundes- einheitlichen morbiditätsbezogenen Gesamtvergütungen ein weiterer Aspekt da- zukommen, der dann allerdings auch wieder die regional unterschiedliche Morbidität berücksichtigen wird. Im Laufe des weiteren Verfahrens werden bundeseinheitliche



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



zusätzliche Orientierungswerte festgelegt, die regionale Unter- bzw. Überversorgung berücksichtigen, die dann in der Bedarfsplanung festgestellt werden.

Die Honorarreform, das heißt präziser gesagt, die Anpassung von Arzt- und praxisbe- zogenen Regelleistungen, die im August mit bundesweiter Wirkung durch den erwei- terten Bewertungsausschuss von KBV und Krankenkassen durch eine Rahmenvorga- be für die Honorarverteilung festgesetzt wurde, wird also weitergehen. Die kassenärzt- lichen Vereinigungen und die Landesverbände der Kassen werden dieses weiterhin umzusetzen haben. Das steht für Schleswig-Holstein im Moment auch noch an. Das heißt, wir können derzeit noch gar keine abschließenden Ergebnisse vorweisen.

Aus Sicht meiner Fraktion ist jedoch inakzeptabel, wenn es erneut zu unterschiedli- chen Ergebnissen für die Ärzte zwischen den Bundesländern kommen sollte. Dieses wäre auch kontraproduktiv und nicht im Interesse einer guten Versorgung in unserem Land. Wir haben bereits mehrfach über die ärztliche Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, diskutiert und wir wissen, dass wir zukünftig besonders auf Grund der Altersentwicklung der Ärzteschaft mit Engpässen zu rechnen haben.

Wir brauchen dort attraktive Arbeitsbedingungen und wir müssen entsprechenden Nachwuchs rekrutieren. Dazu ist es erforderlich, neue Strukturen zu entwickeln, damit Ärzte sich dort weiterhin niederlassen. Wir begrüßen, dass die Landesregierung ge- meinsam mit den Partnern der Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein derzeit neue Konzepte entwickelt – modellhaft, zum Beispiel im Gesundheitsraum Westküste, wo mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Westküstenklinikum kleinteilige zu- kunftsgerichtete Versorgungsangebote entwickelt werden.

Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass sie, obwohl zunächst kassenärztliche Ver- einigung und Krankenkassen am Zuge sind, sich in ihrer eigenen Zuständigkeit und Verantwortung dafür stark macht, dass die Neuordnung der ärztlichen Honorare nicht -3-



zu Lasten Schleswig-Holsteins ausgehen wird, dass sie dieses gemeinsam auch mit Kollegen aus anderen Bundesländern tut. Das ist zu begrüßen und wir sollten gemein- sam im Ausschuss die weitere Entwicklung diskutieren, Forderungen formulieren, da- mit wir nicht wie im Zusammenhang mit den Basisfallwerten mittel- und langfristig eine Benachteiligungssituation für Schleswig-Holstein erhalten.

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