Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Flemming Meyer zu TOP 12 Kinderrechte stärken
Presseinformation Kiel, den 18.3.2010 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 12 Drs. 17/370 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein. Gesetzentwurf der Volksinitiative „Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen“Kinder sind mit der Geburt Träger von Grundrechten. Trotzdem beschäftigen wir uns hier imLandtag aus gutem Grund wieder mit den Rechten der Kinder und Jugendlichen in unsererGesellschaft und mit der Verankerung dieser Rechte in der Verfassung. Das dies ein sehrwichtiges Thema ist, ist sicher jedem hier klar: Denn die Praxis zeigt deutlich, dass Kinder undJugendliche nicht effektiv gegen die Verletzung ihrer Rechte vorgehen und diese einklagenkönnen. Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene bekräftigende Klarstellung, nach derKinder und Jugendliche sehr wohl Grundrechtsträger sind, kann ich daher voll unterstützen.Kinder müssen effektiv vor Armut und Ausbeutung geschützt werden. Sofern die Eltern hierzunicht in der Lage sind, muss selbstverständlich der Staat diese Aufgabe übernehmen. Dochauch wenn diese Initiative sehr wichtig ist, muss ich an diesem Punkt trotzdem die skeptische 2Haltung des SSW zur Aufnahme immer neuer Staatszielbestimmungen in dieLandesverfassung betonen.Eins ist klar: Eine Konkretisierung von Kinderrechten durch eine Änderung derLandesverfassung löst das Problem der Kinderarmut ganz sicher nicht. Die Tatsache, dass sichGerichte in ihrer Rechtsprechung auf diese Rechte in der Verfassung berufen, wird kaum zugroßen Veränderungen in der Praxis führen. Diese Initiative ist als ein Schritt in die richtigeRichtung und als weitere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durchaus zu begrüßenund zu unterstützen. Sie dient im Idealfall als Fundament für weitere, konkretere Maßnahmen,indem sie den explizit genannten öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften einenHandlungsauftrag erteilt. Doch dieser Auftrag muss auch angenommen und das Problem derKinderarmut in seinem vollen Umfang und als bedeutendes gesellschaftliches Problembehandelt werden.Die aktuellen Zahlen zur Entwicklung der Kinderarmut sind erschreckend: Rund 2,4 MillionenKinder in Deutschland sind armutsgefährdet. Ein Wert, der einfach nur beschämend ist. Mag esnun jedes 5. oder 6. Kind sein, das von einem Armutsrisiko betroffen ist. Es bedeutet ganzeinfach, dass eine viel zu hohe Zahl von Kindern nicht die Möglichkeit hat, ein Leben zu führenund sich in dem Maße zu verwirklichen, wie sie es sich wünschen. Zur Bekämpfung dieseskomplexen Problems reicht es ganz sicher nicht, geringfügige Erhöhungen des Kindergeldsvorzunehmen um letztlich nicht viel mehr als das körperliche Überleben der Bedürftigen zusichern. Mit finanziellen Mitteln allein bekommen wir dieses Problem nicht in den Griff. Nichtnur der Erhalt der physischen Existenz ist in diesem Zusammenhang maßgebend. Auch und vorallem das soziokulturelle Existenzminimum, eine der Würde des Menschen entsprechendeTeilhabe am gesellschaftlichen Leben, muss abgesichert sein.Wir müssen klare Ziele zur konkreten Umsetzung von Kinderrechten und zur Verminderungvon Armutsrisiken formulieren und auch umsetzen. Dort wo es diese gibt, wie zum Beispiel im 3Bereich der kostenlosen gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder, gibt esganz offensichtlich weiterhin Bedarf, diese Ziele auch mit Nachdruck zu verfolgen. Auch dasZiel einer echten Verbesserung im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen will ich hiernennen. Denn insbesondere Alleinerziehende finden oftmals keine Existenz sicherndeBeschäftigung, und ihre Kinder sind in der Folge einem überproportionalen Armutsrisikoausgesetzt.An dieser Stelle möchte ich die Kollegen von CDU und FDP gerne an ihre Wahlversprechen zudiesem Thema erinnern. Es muss allen klar sein, dass Kinderrechte nach wie vor mehrumfassen als den bloßen Schutz vor Armut, Gewalt und Vernachlässigung. Und gerade weil esbedauerlicherweise in vielen Fällen nicht einmal gelingt, diese grundlegendsten Rechtesicherzustellen, müssen dieser Initiative dringend Handlungen folgen. Die Teilhabe derKleinsten in unserer Gesellschaft muss ein ebenso wesentliches Gebot sein, wie die stärkereBerücksichtigung des sozialen Existenzminimums. Sonst bleibt die Zustimmung zurvorliegenden Gesetzesänderung nur ein rein symbolischer Akt, ohne konkrete Verbesserungenfür die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.