Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

18.03.10 , 15:33 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 12 Kinderrechte stärken

Presseinformation Kiel, den 18.3.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 12 Drs. 17/370

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein. Gesetzentwurf der Volksinitiative „Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen“

Kinder sind mit der Geburt Träger von Grundrechten. Trotzdem beschäftigen wir uns hier im
Landtag aus gutem Grund wieder mit den Rechten der Kinder und Jugendlichen in unserer
Gesellschaft und mit der Verankerung dieser Rechte in der Verfassung. Das dies ein sehr
wichtiges Thema ist, ist sicher jedem hier klar: Denn die Praxis zeigt deutlich, dass Kinder und
Jugendliche nicht effektiv gegen die Verletzung ihrer Rechte vorgehen und diese einklagen
können. Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene bekräftigende Klarstellung, nach der
Kinder und Jugendliche sehr wohl Grundrechtsträger sind, kann ich daher voll unterstützen.
Kinder müssen effektiv vor Armut und Ausbeutung geschützt werden. Sofern die Eltern hierzu
nicht in der Lage sind, muss selbstverständlich der Staat diese Aufgabe übernehmen. Doch
auch wenn diese Initiative sehr wichtig ist, muss ich an diesem Punkt trotzdem die skeptische 2
Haltung des SSW zur Aufnahme immer neuer Staatszielbestimmungen in die
Landesverfassung betonen.


Eins ist klar: Eine Konkretisierung von Kinderrechten durch eine Änderung der
Landesverfassung löst das Problem der Kinderarmut ganz sicher nicht. Die Tatsache, dass sich
Gerichte in ihrer Rechtsprechung auf diese Rechte in der Verfassung berufen, wird kaum zu
großen Veränderungen in der Praxis führen. Diese Initiative ist als ein Schritt in die richtige
Richtung und als weitere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durchaus zu begrüßen
und zu unterstützen. Sie dient im Idealfall als Fundament für weitere, konkretere Maßnahmen,
indem sie den explizit genannten öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften einen
Handlungsauftrag erteilt. Doch dieser Auftrag muss auch angenommen und das Problem der
Kinderarmut in seinem vollen Umfang und als bedeutendes gesellschaftliches Problem
behandelt werden.


Die aktuellen Zahlen zur Entwicklung der Kinderarmut sind erschreckend: Rund 2,4 Millionen
Kinder in Deutschland sind armutsgefährdet. Ein Wert, der einfach nur beschämend ist. Mag es
nun jedes 5. oder 6. Kind sein, das von einem Armutsrisiko betroffen ist. Es bedeutet ganz
einfach, dass eine viel zu hohe Zahl von Kindern nicht die Möglichkeit hat, ein Leben zu führen
und sich in dem Maße zu verwirklichen, wie sie es sich wünschen. Zur Bekämpfung dieses
komplexen Problems reicht es ganz sicher nicht, geringfügige Erhöhungen des Kindergelds
vorzunehmen um letztlich nicht viel mehr als das körperliche Überleben der Bedürftigen zu
sichern. Mit finanziellen Mitteln allein bekommen wir dieses Problem nicht in den Griff. Nicht
nur der Erhalt der physischen Existenz ist in diesem Zusammenhang maßgebend. Auch und vor
allem das soziokulturelle Existenzminimum, eine der Würde des Menschen entsprechende
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, muss abgesichert sein.


Wir müssen klare Ziele zur konkreten Umsetzung von Kinderrechten und zur Verminderung
von Armutsrisiken formulieren und auch umsetzen. Dort wo es diese gibt, wie zum Beispiel im 3
Bereich der kostenlosen gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder, gibt es
ganz offensichtlich weiterhin Bedarf, diese Ziele auch mit Nachdruck zu verfolgen. Auch das
Ziel einer echten Verbesserung im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen will ich hier
nennen. Denn insbesondere Alleinerziehende finden oftmals keine Existenz sichernde
Beschäftigung, und ihre Kinder sind in der Folge einem überproportionalen Armutsrisiko
ausgesetzt.


An dieser Stelle möchte ich die Kollegen von CDU und FDP gerne an ihre Wahlversprechen zu
diesem Thema erinnern. Es muss allen klar sein, dass Kinderrechte nach wie vor mehr
umfassen als den bloßen Schutz vor Armut, Gewalt und Vernachlässigung. Und gerade weil es
bedauerlicherweise in vielen Fällen nicht einmal gelingt, diese grundlegendsten Rechte
sicherzustellen, müssen dieser Initiative dringend Handlungen folgen. Die Teilhabe der
Kleinsten in unserer Gesellschaft muss ein ebenso wesentliches Gebot sein, wie die stärkere
Berücksichtigung des sozialen Existenzminimums. Sonst bleibt die Zustimmung zur
vorliegenden Gesetzesänderung nur ein rein symbolischer Akt, ohne konkrete Verbesserungen
für die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen