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08.07.10 , 15:05 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 13 - Bibliotheksgesetz

Presseinformation Kiel, den 8. Juli 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 13 Entwurf eines Gesetzes für die Bibliotheken in Schleswig- Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes Drs. 17/683

Bibliotheken sind nicht nur Orte, wo Bücher ausgeliehen werden. Bibliotheken sind auch
Bildungseinrichtungen, in denen gelernt wird. Sie sind ein Fundament für Aus-, Fort- und
Weiterbildung und somit ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens. Bibliotheken
sind Wissensspeicher, die die Gesellschaft bereichern, weil der freie und demokratische Zugang
zu Wissen und Informationen ein Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Miteinanders ist: Je
mehr Informationen uns das Internet liefert, je wichtiger wird die Rolle der Bibliotheken sein.
Denn sie sind die einzigen Institutionen, die ohne kommerzielle Interessen den immer stärker
werdenden Bedarf nach kompetenter Beratung, nach Informationszugängen und
Informationsvermittlung erfüllen können. Sie stehen für die demokratischen Grundwerte
unserer Gesellschaft, weil sie allen Bürgerinnen und Bürgern – ob alt oder jung;
Hochschulabsolvent oder Hartz IV-Empfänger – diese globalen Datenströme zugänglich
machen. Dass sich der SSW dabei von seinem skandinavisch geprägten Bildungsbegriff leiten
lässt, dürfte kein Geheimnis sein. 2



In Schleswig-Holstein ist die Förderung von Bibliotheken durch das Land, die Gemeinden und
Gemeindeverbände in der Landesverfassung – in Artikel 9, Absatz 3 – festgeschrieben.
Entgegen der wachsenden Bedeutung der Bibliotheken ist aber seit Jahren eine Verarmung der
bibliothekarischen Landschaft zu beobachten.


Deutschlandweit hat diese Entwicklung dazu geführt, dass sich in den letzten Jahren in Sachen
Absicherung von Bibliotheken einiges getan hat. Die Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ hat den Ländern 2007 empfohlen, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen
Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine
freiwilligen Aufgaben sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden. Und auch die Landesregierung
hat die Bedeutung von öffentlichen Bibliotheken erkannt und in ihrer Antwort auf die Große
Anfrage zur kulturellen Entwicklung in Schleswig-Holstein 2008 geschrieben: „Die
Landesregierung befürwortet eine gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein, die unter klar
definierter finanzieller Beteiligung des Landes die Aufgaben und die Finanzierung der
öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe regelt und sie wird dazu die Diskussion beginnen.“
Leider ist dies bisher noch nicht geschehen. Daher legt der SSW heute einen Entwurf für ein
Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein vor.


Zielsetzung des SSW-Entwurfs ist es, das bestehende Bibliothekssystem Schleswig-Holsteins in
seinem Bestand strukturell und finanziell zu sichern und die Grundlage für dessen
Weiterentwicklung zu schaffen. Bewährte Strukturen wollen wir erhalten, denn es ist ja kein
Zufall, dass die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Büchereivereins bundesweit Beachtung
findet. Und auch das möchte ich gleich deutlich machen: Wir haben versucht, ein Gesetz zu
schaffen, dass keinen finanzpolitischen Totschlagargumenten zum Opfer fällt. Ein Gesetz also,
das den Wert der Bibliotheken erkennt – mit dem Ziel, diese zukünftig rechtlich und finanziell
abzusichern. 3
Das Gesetz beginnt mit einer Begriffsbestimmung des Bibliothekswesens und einer
Aufgabenbeschreibung. Dies ist aus unserer Sicht notwendig, da die gesetzliche Regulierung
des Bibliothekswesens eine relativ neue Aufgabe ist. Daher wird hier die gemeinsame
Grundlage für eine Auseinandersetzung mit dem bestehenden System gelegt. Weiterhin wird
dem Land, den Kreisen und den Gemeinden ein Auftrag für eine bibliothekarische
Grundversorgung auferlegt. Hierzu gehört die Vorhaltung von Fahrbüchereien – die gerade im
Flächenland Schleswig-Holstein von großer Bedeutung sind – und der Grundsatz, dass
Bibliotheken, die öffentliche Zuwendung entgegennehmen, auch der Öffentlichkeit zugänglich
sind.


Die Unterhaltung Öffentlicher Bibliotheken wird für die Gemeinden und Kreise als
Pflichtaufgabe festgeschrieben. Die Unterhaltung von Kommunalen Bibliotheken gehört zwar
zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen, sie wird aber de facto aufgrund ihrer Bedeutung
für die Menschen vor Ort als politische Pflichtaufgabe wahrgenommen. Von einem Problem
mit der Konnexität kann meiner Meinung nach daher keine Rede sein. Gleichwohl wird dies
natürlich ein Punkt sein, der in der Ausschussberatung eine Rolle spielen wird, dessen sind wir
uns sehr wohl bewusst.


Weiterhin wird in dem Gesetz die Struktur des Bibliothekswesens reguliert – also die
verschiedenen Bibliotheksarten und die Arbeit des Büchereivereins sowie der Büchereizentrale.
Weiterhin wird als Schritt für die Weiterentwicklung des Systems das Pflichtexemplarrecht um
Netzpublikationen erweitert. Dies ist neu und angesichts der technischen Entwicklung in
unserer Gesellschaft ein notwendiger Schritt in die Zukunft.


Mit dem Gesetzentwurf wird die Förderung des Landes für die Kommunalen Bibliotheken und
die Nichtstaatlichen Bibliotheken festgeschrieben. Gemeint sind diejenigen Bibliotheken, die
bereits öffentliche Zuwendungen entgegen nehmen - also Dansk Centralbibliotek, Nordfriisk
Instituut und zukünftig hoffentlich auch die Ferring Stiftung. 4
Die Förderung der Kommunalen Bibliotheken gibt es bereits. Diese darf laut Gesetzentwurf
den Ansatz im FAG vom 01.01.2010 nicht unterschreiten, so dass wir hier eine regulatorische
Bestandssicherung erreichen. Diese ist notwendig, da die Bibliotheksträger die Verpflichtung
erhalten, ihre Bibliotheken angemessen auszustatten. Weiterhin erhalten die genannten
Nichtstaatlichen Bibliotheken der dänischen und friesischen Minderheit einen Rechtsanspruch
auf Förderung. Über die Höhe der Zuwendungen wird allerdings nichts gesagt. Dies hat einen
ganz praktischen Grund, da die Rechenregeln des Büchereivereins nicht ohne weiteres auf
Nichtstaatliche Bibliotheken übertragbar sind und daher erst ein ständiger
Regulierungsvorschlag auf der Grundlage der Berichte erarbeitet werden kann.


Um eine Weiterentwicklung des Bibliothekswesens zu ermöglichen, wird in dem Gesetz eine
umfassende Berichts- und Evaluationspflicht vorgesehen. Diese ist notwendig, um dem
dynamischen Charakter des Bibliothekswesens gerecht zu werden und den gesellschaftlichen
Absturz der bibliothekarischen Systeme zu verhindern. Tabellarisch soll daher alle zwei Jahre
kurz dargestellt werden, welche Aufwendungen die Bibliotheken erhalten haben und wie der
objektive Bedarf aussieht. So können Schieflagen in der Förderung berichtigt werden.
Weiterhin soll es jeweils zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluation des Gesetzes geben, in
der die Entwicklung des Bibliothekswesens in Schleswig-Holstein und Deutschland
berücksichtigt und so die Grundlage für eine ausgewogene Bibliotheksplanung gelegt wird.


Und daher noch einmal: Bibliotheken sind ein wichtiger Teil unseres ganz alltäglichen Lebens.
Sie sind da, und häufig macht erst ihr Verlust deutlich, welchen Wert sie haben, so z.B. bei dem
Brand der Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Bibliotheken müssen daher sowohl strukturell als
auch finanziell abgesichert werden. Es darf also keine Frage der Beliebigkeit oder der
haushaltspolitischen Schwerpunktesetzung sein, ob es Bibliotheken gibt oder nicht.
Bibliotheken erfordern den Einsatz von uns allen, um auch in Zukunft zu bestehen. Sie sind ein
Pfund, mit dem wir wuchern müssen.

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