Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 13 - Bibliotheksgesetz
Presseinformation Kiel, den 8. Juli 2010 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 13 Entwurf eines Gesetzes für die Bibliotheken in Schleswig- Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes Drs. 17/683Bibliotheken sind nicht nur Orte, wo Bücher ausgeliehen werden. Bibliotheken sind auchBildungseinrichtungen, in denen gelernt wird. Sie sind ein Fundament für Aus-, Fort- undWeiterbildung und somit ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens. Bibliothekensind Wissensspeicher, die die Gesellschaft bereichern, weil der freie und demokratische Zugangzu Wissen und Informationen ein Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Miteinanders ist: Jemehr Informationen uns das Internet liefert, je wichtiger wird die Rolle der Bibliotheken sein.Denn sie sind die einzigen Institutionen, die ohne kommerzielle Interessen den immer stärkerwerdenden Bedarf nach kompetenter Beratung, nach Informationszugängen undInformationsvermittlung erfüllen können. Sie stehen für die demokratischen Grundwerteunserer Gesellschaft, weil sie allen Bürgerinnen und Bürgern – ob alt oder jung;Hochschulabsolvent oder Hartz IV-Empfänger – diese globalen Datenströme zugänglichmachen. Dass sich der SSW dabei von seinem skandinavisch geprägten Bildungsbegriff leitenlässt, dürfte kein Geheimnis sein. 2In Schleswig-Holstein ist die Förderung von Bibliotheken durch das Land, die Gemeinden undGemeindeverbände in der Landesverfassung – in Artikel 9, Absatz 3 – festgeschrieben.Entgegen der wachsenden Bedeutung der Bibliotheken ist aber seit Jahren eine Verarmung derbibliothekarischen Landschaft zu beobachten.Deutschlandweit hat diese Entwicklung dazu geführt, dass sich in den letzten Jahren in SachenAbsicherung von Bibliotheken einiges getan hat. Die Enquete-Kommission „Kultur inDeutschland“ hat den Ländern 2007 empfohlen, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichenBibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keinefreiwilligen Aufgaben sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden. Und auch die Landesregierunghat die Bedeutung von öffentlichen Bibliotheken erkannt und in ihrer Antwort auf die GroßeAnfrage zur kulturellen Entwicklung in Schleswig-Holstein 2008 geschrieben: „DieLandesregierung befürwortet eine gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein, die unter klardefinierter finanzieller Beteiligung des Landes die Aufgaben und die Finanzierung deröffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe regelt und sie wird dazu die Diskussion beginnen.“Leider ist dies bisher noch nicht geschehen. Daher legt der SSW heute einen Entwurf für einBibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein vor.Zielsetzung des SSW-Entwurfs ist es, das bestehende Bibliothekssystem Schleswig-Holsteins inseinem Bestand strukturell und finanziell zu sichern und die Grundlage für dessenWeiterentwicklung zu schaffen. Bewährte Strukturen wollen wir erhalten, denn es ist ja keinZufall, dass die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Büchereivereins bundesweit Beachtungfindet. Und auch das möchte ich gleich deutlich machen: Wir haben versucht, ein Gesetz zuschaffen, dass keinen finanzpolitischen Totschlagargumenten zum Opfer fällt. Ein Gesetz also,das den Wert der Bibliotheken erkennt – mit dem Ziel, diese zukünftig rechtlich und finanziellabzusichern. 3Das Gesetz beginnt mit einer Begriffsbestimmung des Bibliothekswesens und einerAufgabenbeschreibung. Dies ist aus unserer Sicht notwendig, da die gesetzliche Regulierungdes Bibliothekswesens eine relativ neue Aufgabe ist. Daher wird hier die gemeinsameGrundlage für eine Auseinandersetzung mit dem bestehenden System gelegt. Weiterhin wirddem Land, den Kreisen und den Gemeinden ein Auftrag für eine bibliothekarischeGrundversorgung auferlegt. Hierzu gehört die Vorhaltung von Fahrbüchereien – die gerade imFlächenland Schleswig-Holstein von großer Bedeutung sind – und der Grundsatz, dassBibliotheken, die öffentliche Zuwendung entgegennehmen, auch der Öffentlichkeit zugänglichsind.Die Unterhaltung Öffentlicher Bibliotheken wird für die Gemeinden und Kreise alsPflichtaufgabe festgeschrieben. Die Unterhaltung von Kommunalen Bibliotheken gehört zwarzu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen, sie wird aber de facto aufgrund ihrer Bedeutungfür die Menschen vor Ort als politische Pflichtaufgabe wahrgenommen. Von einem Problemmit der Konnexität kann meiner Meinung nach daher keine Rede sein. Gleichwohl wird diesnatürlich ein Punkt sein, der in der Ausschussberatung eine Rolle spielen wird, dessen sind wiruns sehr wohl bewusst.Weiterhin wird in dem Gesetz die Struktur des Bibliothekswesens reguliert – also dieverschiedenen Bibliotheksarten und die Arbeit des Büchereivereins sowie der Büchereizentrale.Weiterhin wird als Schritt für die Weiterentwicklung des Systems das Pflichtexemplarrecht umNetzpublikationen erweitert. Dies ist neu und angesichts der technischen Entwicklung inunserer Gesellschaft ein notwendiger Schritt in die Zukunft.Mit dem Gesetzentwurf wird die Förderung des Landes für die Kommunalen Bibliotheken unddie Nichtstaatlichen Bibliotheken festgeschrieben. Gemeint sind diejenigen Bibliotheken, diebereits öffentliche Zuwendungen entgegen nehmen - also Dansk Centralbibliotek, NordfriiskInstituut und zukünftig hoffentlich auch die Ferring Stiftung. 4Die Förderung der Kommunalen Bibliotheken gibt es bereits. Diese darf laut Gesetzentwurfden Ansatz im FAG vom 01.01.2010 nicht unterschreiten, so dass wir hier eine regulatorischeBestandssicherung erreichen. Diese ist notwendig, da die Bibliotheksträger die Verpflichtungerhalten, ihre Bibliotheken angemessen auszustatten. Weiterhin erhalten die genanntenNichtstaatlichen Bibliotheken der dänischen und friesischen Minderheit einen Rechtsanspruchauf Förderung. Über die Höhe der Zuwendungen wird allerdings nichts gesagt. Dies hat einenganz praktischen Grund, da die Rechenregeln des Büchereivereins nicht ohne weiteres aufNichtstaatliche Bibliotheken übertragbar sind und daher erst ein ständigerRegulierungsvorschlag auf der Grundlage der Berichte erarbeitet werden kann.Um eine Weiterentwicklung des Bibliothekswesens zu ermöglichen, wird in dem Gesetz eineumfassende Berichts- und Evaluationspflicht vorgesehen. Diese ist notwendig, um demdynamischen Charakter des Bibliothekswesens gerecht zu werden und den gesellschaftlichenAbsturz der bibliothekarischen Systeme zu verhindern. Tabellarisch soll daher alle zwei Jahrekurz dargestellt werden, welche Aufwendungen die Bibliotheken erhalten haben und wie derobjektive Bedarf aussieht. So können Schieflagen in der Förderung berichtigt werden.Weiterhin soll es jeweils zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluation des Gesetzes geben, inder die Entwicklung des Bibliothekswesens in Schleswig-Holstein und Deutschlandberücksichtigt und so die Grundlage für eine ausgewogene Bibliotheksplanung gelegt wird.Und daher noch einmal: Bibliotheken sind ein wichtiger Teil unseres ganz alltäglichen Lebens.Sie sind da, und häufig macht erst ihr Verlust deutlich, welchen Wert sie haben, so z.B. bei demBrand der Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Bibliotheken müssen daher sowohl strukturell alsauch finanziell abgesichert werden. Es darf also keine Frage der Beliebigkeit oder derhaushaltspolitischen Schwerpunktesetzung sein, ob es Bibliotheken gibt oder nicht.Bibliotheken erfordern den Einsatz von uns allen, um auch in Zukunft zu bestehen. Sie sind einPfund, mit dem wir wuchern müssen.