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Kirstin Funke: Bürokratieabbau setzt Ressourcen in der Wissenschaft frei
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 305/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 9. September 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Wissenschaft / HochschulenKirstin Funke: Bürokratieabbau setzt Ressourcen in der Wissenschaft freiIn ihrer Rede zu TOP 12 (Hochschulgesetz) sagte die hochschulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Kirstin Funke:„Die uns vorliegende kleine Novelle des 2007 verabschiedeten Hochschulgesetzes weist eine Fülle von bürokratischen Erleichterungen und praktischen Maßnahmen auf, die sich im Laufe der Zeit als dringend notwendig erwiesen haben. Zusätzlich zu den praktischen Erkenntnissen, die sich seit Verabschiedung des Hochschulgesetzes ergeben haben, kommen natürlich die bereits verabschiedeten Maßgaben der Kultusministerkonferenz hinzu. Dies alles zu einem Paket zusammengeschnürt finden wir heute in der kleinen Novelle des Hochschulgesetzes wider.Durch Bürokratieabbau setzen wir Ressourcen in der Wissenschaft frei, die wir als vielfältiges Hochschulland dringend brauchen. Kräfte, die in dieser Zeit so sehr in Forschung und Lehre gebündelt gebraucht werden, um im Wettbewerb auch gegenüber anderen Bundesländern bestehen zu können. So möchte ich hier beispielhaft die Verringerung der jährlichen Berichtspflicht der Hochschulen in Bezug auf die Zielvereinbarungen auf eine zweimalige Berichterstattung pro Vereinbarungsperiode nennen.Eine Bündelung von Kräften heißt auch, dass die Novelle die Möglichkeit schafft, dass Professoren an einer weiteren Hochschule Mitglied sein dürfen. Dies wird auch eine Möglichkeit sein, innerhalb von Schleswig- Holstein, aber an verschiedenen Hochschulen, von einer Spitzenkraft profitieren zu können. Dies erweitert nicht nur den Betätigungsbereich des jeweiligen Lehrenden und Forschenden, sondern auch für die Studierenden wird es positive Effekte haben. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Im Zuge des gegenwärtig und zukünftig zu beklagenden Fachkräftemangels, ist besonders positiv hervorzuheben, dass im neuen § 39 Hochschulgesetz eine systematische und innovative Regelung gefunden wird, wie der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ermöglicht und erleichtert wird. Beruhend auf einem Kultusministerkonferenz-Beschluss setzt der neue § 39 HSG die gewünschte Durchlässigkeit der Bildungswege in vollem Umfang um.Im jüngst veröffentlichten OECD-Länderbericht heißt es, dass das duale Ausbildungssystem in Deutschland vorbildlich ist. Es vereine Lernen im Betrieb und in der Schule und erfüllt dabei noch viele weitere soziale Aspekte. Die Aufforderung der OECD, dass der Übergang von Ausbildung, Beruf hin zum Ergreifen eines Hochschulstudiums noch verbessert werden müsse, greift der neue § 39 HSG auf. Dies bedeutet für viele Menschen, die zwar während ihrer Schulzeit nicht die Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, aber sich durch ihre berufliche Befähigung und Leistung besondere Qualifikationen erarbeitet haben, einen weiterführenden beruflichen Schritt zu gehen. Das wird, da bin ich mir sicher, einen Ansporn und Mut geben, sich fachlich weiterführend ausbilden zu lassen.Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle lassen, dass ebenfalls Regelungen aufgegriffen worden sind, die von den Studierenden bei deren Protesten angemahnt wurden. Ob es nun die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Studien-, Prüfungs- oder außerhochschulischen Leistungen ist, all dies wird in der Novelle neu geregelt und zieht erhebliche Erleichterungen nach sich. Eine weitere Forderung nach einer Flexibilisierung des Zugangs zum Master-Studium wird ebenfalls in der Novelle aufgegriffen. So auch die geforderte Reduzierung der Prüfungsdichte und -häufigkeit. All dies sind Punkte über die schon häufig diskutiert und beratschlagt wurden und nun Eingang in das Hochschulgesetz finden.Dies ist heute die erste Lesung der Novelle des Hochschulgesetzes und wird die Diskussion in einigen Punkten, wie bereits gehört, bestimmt entfachen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und auf die Stellungnahmen der einzelnen Akteure. Wir werden sie sorgfältig in Erwägung ziehen und Hinweise mit weiteren positiven Aspekten, die im Rahmen einer kleinen Novelle möglich sind, gern mit einbeziehen.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/