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23.02.11 , 17:02 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 39 - Erhalt der Frauenfacheinrichtungen und Mädchentreffs in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 23.2.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen

TOP 39 Erhalt der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein und Mädchentreffs in Schleswig-Holstein erhalten Drs. 17/983 (neu), 999 (neu) und 1114

In der letzten Debatte zur Zukunft der Frauenfacheinrichtungen und Mädchentreffs stand die
endgültige Entscheidung über die Förderung im Rahmen des Doppelhaushalts noch aus - heute
ist sie mit einer Stimme Mehrheit besiegelt. Dabei geht es hier um vergleichsweise geringe
Einsparsummen: Im Fall der Mädchenarbeit sind es nicht viel mehr als 140.000 Euro. Dieser
verschwindend geringe Beitrag zur Haushaltskonsolidierung steht aus unserer Sicht in keinem
Verhältnis zum hierdurch angerichteten Schaden.


Selbstverständlich begrüßen auch wir den Erhalt der beiden Frauenhäuser in Schwarzenbek
und Ahrensburg. Doch unabhängig von dieser Entscheidung führen die Kürzungsmaßnahmen
fast flächendeckend zur Reduzierung von Angeboten - und in manchen Fällen unverändert zur
Schließung ganzer Einrichtungen. Vor dem Hintergrund, dass sich das gesellschaftliche
Problem der Gewalt in jüngster Zeit nicht etwa verringert, sondern tendenziell eher verstärkt
hat, ist diese Entscheidung von CDU und FDP nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch 2


unverantwortlich. Sie zeigt, wie konzept- und letztlich auch perspektivlos die
Gleichstellungspolitik der Landesregierung ist. Und darüber hinaus führt uns diese Maßnahme
in aller Deutlichkeit vor Augen, welch geringen Stellenwert das Ehrenamt für die Regierung,
jenseits von Sonntagsreden, hat. Denn jedem hier dürfte klar sein, wie stark auch die Mädchen-
und Frauenarbeit von ehrenamtlicher Arbeit abhängt, die wiederum nicht völlig ohne
hauptamtliche Mitarbeiter in den Einrichtungen auskommen kann. Es ist in diesen Zeiten
offensichtlich und sehr bedauerlich, dass das Engagement der ehrenamtlich Tätigen in diesen
Zeiten nicht in dem Maße Wertschätzung und Aufwertung erfährt, wie sie es verdienen.


Bereits im November habe ich für den SSW deutlich gemacht, wie wichtig der Erhalt der
Frauenfacheinrichtungen und Mädchentreffs ist: Es ist ganz einfach Fakt, dass Frauen häufig
noch zu den Schwächsten in dieser Gesellschaft gehören. Sie sind mit Problemen wie Stalking,
häuslicher Gewalt oder Vergewaltigung und Missbrauch konfrontiert und deshalb auf
Unterstützung und Schutz angewiesen. Die betroffenen Einrichtungen bieten Frauen in
Notsituationen vielfältige und unverzichtbare Unterstützung.


Für den SSW steht völlig außer Frage, dass diese Unterstützung in Qualität und Quantität
erhalten werden und dafür mit einem Mindestmaß an finanzieller Förderung bedacht werden
muss. Der Verweis auf die Zuständigkeit der Kommunen, wie es in Bezug auf die
Mädchenarbeit von den Kollegen der CDU und FDP gerne getan wird, kann das Problem der
Mädchentreffs doch nicht lösen. Es ist absurd, die Kommunen bei der Finanzierung in die
Pflicht zu nehmen und über Gebühr belasten zu wollen, während man ihnen gleichzeitig durch
den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich Mittel vorenthält.


Was aber bleibt den Einrichtungen, die spätestens durch diese Kürzungen in ihrer Existenz
bedroht sind? Als Antwort verweisen die Kollegen der regierungstragenden Fraktionen auf den
Weg der Drittmitteleinwerbung. Doch diese Finanzierungsmöglichkeit ist nicht erst seit den 3


massiven Kürzungsmaßnahmen im Rahmen des Doppelhaushalts mehr als überstrapaziert.
Dazu kommt, dass der Weg der Drittmitteleinwerbung nicht selten mit erheblichem Aufwand
verbunden und dabei bei weitem nicht immer von Erfolg gekrönt. Entscheidungen, wie die
Kürzung der Mittel für Frauenfacheinrichtungen oder die Streichung der Zuschüsse zur Arbeit
der Mädchentreffs, verschärfen diese Situation natürlich zusätzlich. Die Stiftungen erhalten
hierdurch immer mehr Anträge, die sie aber angesichts ihrer Kassenlage nicht mehr
befriedigen können. Und da ihr Spielraum schon allein aufgrund der niedrigen Zinssätze
geringer wird, ist der Verweis auf diese Möglichkeit nicht nur ignorant, sondern auch
fahrlässig. Aus Sicht des SSW bleibt das Land eindeutig in der Pflicht, für diese unverzichtbare
Arbeit Fördermittel in ausreichender Höhe bereit zu stellen.

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