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Silke Hinrichsen zu TOP 39 - Erhalt der Frauenfacheinrichtungen und Mädchentreffs in Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 23.2.2011Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 39 Erhalt der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein und Mädchentreffs in Schleswig-Holstein erhalten Drs. 17/983 (neu), 999 (neu) und 1114In der letzten Debatte zur Zukunft der Frauenfacheinrichtungen und Mädchentreffs stand dieendgültige Entscheidung über die Förderung im Rahmen des Doppelhaushalts noch aus - heuteist sie mit einer Stimme Mehrheit besiegelt. Dabei geht es hier um vergleichsweise geringeEinsparsummen: Im Fall der Mädchenarbeit sind es nicht viel mehr als 140.000 Euro. Dieserverschwindend geringe Beitrag zur Haushaltskonsolidierung steht aus unserer Sicht in keinemVerhältnis zum hierdurch angerichteten Schaden.Selbstverständlich begrüßen auch wir den Erhalt der beiden Frauenhäuser in Schwarzenbekund Ahrensburg. Doch unabhängig von dieser Entscheidung führen die Kürzungsmaßnahmenfast flächendeckend zur Reduzierung von Angeboten - und in manchen Fällen unverändert zurSchließung ganzer Einrichtungen. Vor dem Hintergrund, dass sich das gesellschaftlicheProblem der Gewalt in jüngster Zeit nicht etwa verringert, sondern tendenziell eher verstärkthat, ist diese Entscheidung von CDU und FDP nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch 2unverantwortlich. Sie zeigt, wie konzept- und letztlich auch perspektivlos dieGleichstellungspolitik der Landesregierung ist. Und darüber hinaus führt uns diese Maßnahmein aller Deutlichkeit vor Augen, welch geringen Stellenwert das Ehrenamt für die Regierung,jenseits von Sonntagsreden, hat. Denn jedem hier dürfte klar sein, wie stark auch die Mädchen-und Frauenarbeit von ehrenamtlicher Arbeit abhängt, die wiederum nicht völlig ohnehauptamtliche Mitarbeiter in den Einrichtungen auskommen kann. Es ist in diesen Zeitenoffensichtlich und sehr bedauerlich, dass das Engagement der ehrenamtlich Tätigen in diesenZeiten nicht in dem Maße Wertschätzung und Aufwertung erfährt, wie sie es verdienen.Bereits im November habe ich für den SSW deutlich gemacht, wie wichtig der Erhalt derFrauenfacheinrichtungen und Mädchentreffs ist: Es ist ganz einfach Fakt, dass Frauen häufignoch zu den Schwächsten in dieser Gesellschaft gehören. Sie sind mit Problemen wie Stalking,häuslicher Gewalt oder Vergewaltigung und Missbrauch konfrontiert und deshalb aufUnterstützung und Schutz angewiesen. Die betroffenen Einrichtungen bieten Frauen inNotsituationen vielfältige und unverzichtbare Unterstützung.Für den SSW steht völlig außer Frage, dass diese Unterstützung in Qualität und Quantitäterhalten werden und dafür mit einem Mindestmaß an finanzieller Förderung bedacht werdenmuss. Der Verweis auf die Zuständigkeit der Kommunen, wie es in Bezug auf dieMädchenarbeit von den Kollegen der CDU und FDP gerne getan wird, kann das Problem derMädchentreffs doch nicht lösen. Es ist absurd, die Kommunen bei der Finanzierung in diePflicht zu nehmen und über Gebühr belasten zu wollen, während man ihnen gleichzeitig durchden Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich Mittel vorenthält.Was aber bleibt den Einrichtungen, die spätestens durch diese Kürzungen in ihrer Existenzbedroht sind? Als Antwort verweisen die Kollegen der regierungstragenden Fraktionen auf denWeg der Drittmitteleinwerbung. Doch diese Finanzierungsmöglichkeit ist nicht erst seit den 3massiven Kürzungsmaßnahmen im Rahmen des Doppelhaushalts mehr als überstrapaziert.Dazu kommt, dass der Weg der Drittmitteleinwerbung nicht selten mit erheblichem Aufwandverbunden und dabei bei weitem nicht immer von Erfolg gekrönt. Entscheidungen, wie dieKürzung der Mittel für Frauenfacheinrichtungen oder die Streichung der Zuschüsse zur Arbeitder Mädchentreffs, verschärfen diese Situation natürlich zusätzlich. Die Stiftungen erhaltenhierdurch immer mehr Anträge, die sie aber angesichts ihrer Kassenlage nicht mehrbefriedigen können. Und da ihr Spielraum schon allein aufgrund der niedrigen Zinssätzegeringer wird, ist der Verweis auf diese Möglichkeit nicht nur ignorant, sondern auchfahrlässig. Aus Sicht des SSW bleibt das Land eindeutig in der Pflicht, für diese unverzichtbareArbeit Fördermittel in ausreichender Höhe bereit zu stellen.