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24.02.11 , 16:04 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 18 - Güter- und Schienenpersonenverkehr in Europa und Lärmschutz im Schienenverkehr

Presseinformation Kiel, den 24.02.2011 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 18 und 22 Güter- und Schienenpersonenverkehr in Europa und
Lärmschutz im Schienenverkehr Drs 17/998 17/1274


Schleswig-Holstein ist ein Transitland und stellt die Verbindung zwischen Skandinavien und
Deutschland sowie vielen weiteren EU-Ländern dar. Diese Situation führt uns bereits heute in
vielen Bereichen an die Grenzen dessen, was wir leisten können, um den Güterverkehr in
vernünftige Bahnen zu lenken. Untersuchungen haben ergeben, dass der
Schienengüterverkehr in Westeuropa bis 2020 jährlich mit 3,6 % steigen wird. Ein Grund für
das Wachstum auf der Schiene ist die Überlastung der Straßeninfrastruktur.
Aus diesem Grund kommt dem Lärmschutz im Schienenverkehr künftig eine wichtige Rolle zu.
Das Problem ist aber bereits heute bekannt. Und es gibt bereits Pilotprojekte, die diese
Problematik aufgreifen. Der vorliegende Antrag hat Ansätze, die durchaus dazu beitragen
können, die durch Schienenverkehr verursachten Lärmemissionen zu mindern. Wir müssen
Wege finden, um die Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr zu minimieren. Hier
können die Modelle in Österreich und den Niederlanden hilfreich sein. 2
Um dem steigenden internationalen Schienengüterverkehr gerecht zu werden und um ihn zu
stärken, wurde von der EU eine Verordnung erlassen. Darin wird die DB Netz AG verpflichtet,
sich innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre an der Errichtung international besetzter
Leitungsstrukturen zu beteiligen, um den grenzüberschreitenden Güterverkehr besser zu
koordinieren. Für Deutschland sind drei Korridore vorgesehen. Diese Trassen sind für den
internationalen Güterverkehr freizuhalten. Es ist daher zu befürchten, dass es zu Engpässen im
Personenschienenverkehr führt, denn für die Personbeförderung stehen in den Korridoren
weniger Trassen zur Verfügung.


Einer dieser Korridore ist die Verbindung von Stockholm über Kopenhagen und Hamburg nach
Palermo. Damit bekommt die feste Fehmarnbeltquerung ihren europäischen Anstrich.
Inwieweit diese Verordnung überhaupt auf dieser Strecke umsetzbar sein wird, ohne den
Schienenpersonenverkehr zu beeinträchtigen, bleibt für mich ein Rätsel. Die Pläne in Bezug auf
die Hinterlandanbindung berücksichtigen eine solche Verordnung nämlich nicht. Die
Eisenbahnstrecke wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln
elektrifiziert und mit Ausnahme der Fehmarnsundbrücke zweigleisig ausgebaut.
Damit haben wir ein Nadelöhr auf dieser Strecke und das heißt Fehmarnsund. Mit dem
Vorrang für Güterverkehr wird die geplante Hinterlandanbindung ad absurdum geführt.
Ein weiteres Problem hierbei dürfte dann auch die fehlende Ostumgehung bei Hamburg
werden. Wie haben wir uns also die Umsetzung der Verordnung vorzustellen? Wie wird sich
dies auf den Schienenpersonennahverkehr von Hamburg bis Ostholstein auswirken?


Die Verordnung ist kurz- bis mittelfristig in nationales Recht umzusetzen und Deutschland ist
verpflichtet, innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre die Güterverkehrskorridore
einzurichten. Ändert sich nichts an den Ausbauplänen zur Hinterlandanbindung, ist das Chaos
vorprogrammiert und es wird zu massiven Einschränkungen beim Personenverkehr auf den
betroffenen Strecken kommen. 3
Insbesondere die Deutsche Bahn AG hat diese Verordnung kritisiert, weil sie einen Eingriff in
die Entscheidungsbefugnis über ihre Netze sieht und sie befürchtet dadurch den Einstieg in
eine europäisch gesteuerte Netzbewirtschaftung. Weiter hat sie vor den negativen
Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland gewarnt.
Die Bahn hat den Gesetzgebungsprozess ständig begleitet und auf die deutsche Politik
dahingehend Einfluss nehmen können, dass weitergehende Forderungen herausgenommen
wurden.
Die Verordnung wurde gegen den Widerstand der Bundesregierung, des Bundestages und des
Bundesrates vom Rat und Parlament der EU im Juni verabschiedet.
Daher stellt sich die Frage, wie erfolgreich die Forderung des vorliegenden Antrages ausfällt.
Wir können den Antrag unterstützen, aber wichtiger wäre es, wenn wir die Ost-Umgehung
Hamburgs möglichst schnell bekämen und wir das Nadelöhr Rendsburger Hochbrücke
beseitigen würden. Dann wäre uns sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr geholfen.

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