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27.05.11 , 12:12 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur Aufhebung der Einführung eines Betreuungsgeldes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 20 – Aufhebung der Einführung eines Betreuungsge- Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 ldes 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt die familienpolitische Sprecherin Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Marret Bohn: Nr. 319.11 / 27.05.2011



Betreuungsgeld verhindern Sehr geehrter Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss verbessert werden. Das ist dringend nö- tig. Dabei müssen nach dem Grundgesetz alle Familien gleich gut unterstützt werden. Und eins sollten wir auch nicht vergessen: Alle Familien, die ihre Kinder gut erziehen und jeden Tag alles für sie geben, haben unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient. Wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gute Kinderbe- treuung.
CDU und FDP planen auf Bundesebene die Einführung des Betreuungsgeldes, der so- genannten Herdprämie. Es soll eine Höhe von 150 Euro haben und gegebenenfalls in Gutscheinform verteilt werden. Das ist ein familienpolitischer Blindflug, liebe Kollegin- nen und Kollegen, wer heute 150 Euro Betreuungsgeld bekommt, wissen Sie, wie hoch später einmal die Rentenansprüche sind? Da ist die Altersarmut programmiert. Das lehnen wir Grüne ab.
Experten schätzen die Kosten des Betreuungsgeldes auf 1,5 – 2 Milliarden Euro pro Jahr. Das sind nach konservativen Berechnungen etwa 50 Millionen pro Jahr in Schleswig-Holstein. 50 Millionen Euro, die mit der Gießkanne verteilt werden. 50 Millio- nen Euro, die wir in Schleswig-Holstein an anderer Stelle dringend gebrauchen könn- ten. Wir brauchen für die Kinderbetreuung eine bessere Infrastruktur in Schleswig- Holstein. Das wissen wir doch alle. Seite 1 von 2 Ab 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Unter-Drei-Jährige. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Kommunen. Aber die Kassen der Kommu- nen sind leer. Auch das wissen wir alle. Ob die Kommunen es schaffen werden, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung umzusetzen, steht in den Sternen. Der Verband der Evangelischen Kindertagesstätten sagt klar: Unter den derzeitigen Bedingungen ist es nicht zu schaffen.
Wir Grüne wollen, dass die gesetzlichen Bestimmungen auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Und das gilt für die Quantität genauso wie für die Qualität der Kin- derbetreuung. Soweit zur aktuellen Lage.
Kommen wir zu einem weiteren Punkt. Nach dem Grundgesetz müssen alle Familien gleich behandelt werden. Daher müssen wir uns auch die Verfassungsrechtliche Lage einmal genau ansehen. Und jetzt kommt es: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Das besagt das Gutachten von Frau Professor Ute Sacksofsky, Universität Harvard. Es ist unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, dem allgemeinen Gleichheits- grundsatz.
Es ist unvereinbar mit Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, der tatsächlichen Durchset- zung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, und es ist unvereinbar mit Art. 6 des Grundgesetzes, dem Schutz der Familie. Ich fordere die Landesregierung auf: stimmen Sie dem Betreuungsgeld nicht zu – es ist verfassungswidrig. Und das gleich in drei Punkten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen Sie, dass die Leute sagen: „schwarz-gelbe Fa- milienpolitik erinnert an einen Schwarz-Weiß-Film aus den 60er Jahren“? Oder wollen Sie, dass die Leute sagen, „CDU und FDP haben sich in Schleswig-Holstein getraut, gegen den Strom zu schwimmen, und unterstützen den Antrag der Grünen, weil es um die gute Sache geht“?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Betreuungsgeld ist falsch aus familienpolitischer Sicht, es ist falsch aus frauenpolitischer Sicht, und es ist falsch aus arbeitsmarktpoliti- scher Sicht. Deswegen wollen wir Grüne es verhindern. Die 50 Millionen Euro können wir für den Ausbau der Kinderbetreuung in Schleswig-Holsteingut gebrauchen. Das kommt allen Familien zugute. Wir Grüne wollen Kinder und Kommunen stärken. Das hat für uns Vorrang. Die Zeit drängt, daher beantragen wir Abstimmung in der Sache.



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