Flüchtlingsbeauftragter für Bleiberecht für Herrn Mourad Djeziri
30/2012 Kiel, 24. Februar 2012Flüchtlingsbeauftragter für Bleiberecht für Herrn Mourad DjeziriKiel (SHL) – Der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Schmidt, hat heute (Freitag 24. Februar) an die Landesregierung und den Landrat des Kreises Dithmarschen appelliert, dem algerischen Staats- angehörigen Mourad Djeziri den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu er- möglichen und nicht auf eine Ausreise nach mehr als 30 Jahren zu behar- ren.„Die Entscheidung der Härtefallkommission, deren Anrufung nicht zu einem Bleiberecht für Herrn Djeziri geführt hat, darf nicht dazu führen, dass andere aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten eines weiteren Verbleibes nicht genutzt werden“, betonte Schmidt. Wie der Flüchtlingsbeauftragte weiter sagte, möchte er die Entscheidung der Härtefallkommission nicht bewerten, hält es aber vom Grundsatz für nicht vertretbar, dass eine Person, die mehr als 30 Jahre in Deutschland gelebt hat, abgeschoben werden soll.„Unabhängig von der Frage, in welchem Maße abgeforderte Integrations- leistungen von Herrn Djeziri erbracht worden sind, ist zu überprüfen, ob nicht die Verwurzelung in Deutschland ein Abschiebungshindernis begrün- det, das einen ausländerrechtichen Weg eröffnet, vorläufig weiter in Schleswig-Holstein leben zu können“, so Schmidt. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker