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24.04.13 , 16:20 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zum Bildungsstaatsvertrag

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 23 – Bildungsstaatsvertrag Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau: Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
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Nr. 156.13 / 24.04.2013



Wir müssen im Bildungsbereich Mobilität und Qualität zusammen denken
Nach Schätzungen der Kultusministerkonferenz (KMK) wechseln pro Jahr 6000 bis 9000 Lehrkräfte vor oder nach dem Vorbereitungsdienst das Bundesland. Aber in etwa 700 Fällen verhinderten im Schuljahr 2011/2012 formale Hürden einen Wechsel.
Es gibt dutzende verschiedene Schulformen und Lehramtstypen. Wir haben unter- schiedliche Ausbildungsordnungen mit vorgeschriebenen Fächerkombinationen. Und auch bei den Abschlüssen haben wir keine Einheitlichkeit. Einige Länder setzen auf Staatsexamen, andere auf Bachelor und Master.
Das führt zu Mobilitätshemmnissen bei den Lehrkräften, aber auch bei den SchülerIn- nen. Das wird in den Medien immer wieder thematisiert und trägt dazu bei, dass viele den Bildungsföderalismus am liebsten abschaffen würden. Diese Mobilitätshemmnisse und auch die Vergleichbarkeit im Bildungswesen sind Thema des vorliegenden Antrags der CDU.
Wir Grüne stehen dem Bildungsföderalismus in der jetzigen Form mit einem Dschungel an Schulbezeichnungen und Schulsystemen und unterschiedlichsten Schulgesetzen in den Ländern kritisch gegenüber. Das haben wir bereits in der vergangenen Wahlperio- de deutlich gemacht.
Durch die Kleinstaaterei im Bildungswesen werden Hemmnisse aufgebaut und die Qualität im Bildungswesen könnte noch deutlich besser sein, wenn nicht jedes Land Seite 1 von 2 nach jeder Wahl neue Versuchsballons steigen lassen würde. Wir müssen im Bil- dungsbereich Mobilität und Qualität zusammen denken. Und wir müssen die Balance zwischen notwendiger bundesweiter Einheitlichkeit und Freiheit vor Ort an den Schulen schaffen. Nicht zuletzt müssen wir auch aus finanziellen Gründen Bildung als gesamt- staatliche Aufgabe ansehen. Dazu muss das Kooperationsverbot fallen. Da sind wir uns in diesem Haus fast einig. Das „Wie“ ist allerdings noch strittig.
Die CDU möchte das Problem der Mobilitätshemmnisse und der teilweise großen Un- terschiede zwischen den Ländern mit einem Bildungsstaatsvertrag lösen. Schleswig- Holstein soll sich der Initiative von drei anderen Bundesländern anschließen, Problem ist nur, dass sich die Inhalte dieser Initiative schon in der Bearbeitung der Kultusminis- terkonferenz beziehungsweise der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonfe- renz(GWK) befinden.
Am 12.4. hat die GWK entschieden, die Lehramtsabschlüsse bundesweit anzuerken- nen. Auch bundesweit geltende Bildungsstandards für das Abitur sind bereits beschlos- sene Sache. Damit haben wir bundesweit einheitliche Bildungsstandards für die Ab- schlüsse in der Sekundarstufe I und II. Der im Antrag geforderte gemeinsame Aufga- benpool für Abi-Prüfungsaufgaben ist schon auf dem Weg. Ab 2014 wurde er zumin- dest von sechs Bundesländern vereinbart, Schleswig-Holstein ist dabei. Das ist nur ein erster Schritt.
Der Aufgabenpool in Deutsch zum Beispiel beginnt mit nur einer bundesweit gleichen Aufgabe, die aus mehreren ausgewählt werden kann. Es wird viele SchülerInnen ge- ben, die sie nicht bearbeiten. Außerdem benötigt man Kriterien zur Bewertung der Qua- lität der eingereichten Aufgaben, zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Korrektur und zur Bewertung von Abiturprüfungsaufgaben. Danach müssen Regelungen zur Gestal- tung und Nutzung des Aufgabenpools aufgestellt werden und es braucht schließlich ei- ne empirische Fundierung der Abiturprüfungsaufgaben. Nur dann ist eine wirkliche Ver- gleichbarkeit zu erreichen. Aber ein Anfang ist immerhin gemacht.
Eine Ausweitung des bundesweit einheitlichen Aufgabenpools auf die anderen Ab- schlüsse ist auch für uns Grüne ein Ziel, das wir weiter verfolgen sollten. Das Ziel des vorliegenden Antrags teilen wir. Und wenn er auch in einigen Punkten nicht den aktuel- len Stand widerspiegelt und wir den Staatsvertrag eher kritisch sehen.
So beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung in den Bildungsausschuss. Wir sollten dort auch die Themen Vergleichsuntersuchungen und die Verankerung der Bil- dungsstandards in den Schulen vertieft beraten.
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