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17.07.17
16:30 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, G20-Gipfel, Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten, Schulpolitik, Bafög und Kita-Gesetz

Nr. 152 / 17. Juli 2017



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, G20-Gipfel, Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten, Schulpolitik, Bafög und Kita-Gesetz
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. Juli, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine aktuelle Stunde zur Fertigstellung der A20, die Ausschreitungen des G20-Gipfels, der Konsens bei den Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten, das Schulsystem, die Einführung eines elternunabhängigen Bafögs sowie das Kita-Gesetz.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 19. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum A 20-Ausbau, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Um die Verzögerungen beim Bau der Autobahn 20 ist ein heftiger politscher Streit entbrannt: CDU und FDP werfen der Vorgängerregierung vor, der Öffentlichkeit mit Blick auf die Landtagswahl wichtige Fakten verschwiegen zu haben. SPD und SSW kontern: Die Union wolle der Nord-Ampel das Problem in die Schuhe schieben, weil sie ihr Wahlversprechen einkassieren müsse. Das Parlament diskutiert das Thema in einer Aktuellen Stunde. 2

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte im Wahlkampf die Fertigstellung der restlichen Autobahnabschnitte noch in dieser Legislaturperiode bis 2022 angekündigt. Dieser ehrgeizige Plan ist nur wenige Wochen nach seinem Amtsantritt vom Tisch. Als Gründe führt die Landesregierung neue planerische Hürden sowie das Fehlen von Fachkräften beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) an. Deshalb seien notwendige Planungsarbeiten auf der Strecke geblieben. Der Vorwurf an die Vorgängerregierung lautet, bei den A20-Planungen vielfach „nichts als Makulatur“ hinterlassen und die Öffentlichkeit getäuscht zu haben. So haben sich südöstlich von Itzehoe am Breitenburger Moor mehr als 300 Zwergschwäne eingenistet. Damit könnte das Gebiet die Kriterien für ein EU-Vogelschutzgebiet erfüllen. Verkehrs- und Umweltministerium sollen seit Jahren davon gewusst, aber das Problem unter der Decke gehalten haben. Das Verkehrsministerium ließ die Planungen für den Trassenabschnitt zwischen A23 und A7 weitgehend einstellen.
Ein weiteres Problem: Bis heute liegt dem Bundesverwaltungsgericht kein Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie vor. Zuständig dafür ist ein Ingenieurbüro, das den Auftrag vom LBV erhalten, aber bislang nicht geliefert hat. SPD und SSW sehen sich als Sündenbock. Schon unter früheren CDU-Verkehrsministern in den Jahren 2005 bis 2012 sei klar gewesen, dass eine Fertigstellung der A20 bis 2022 nicht machbar ist und Günthers Wahlversprechen damit obsolet. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) geht inzwischen davon aus, dass sich der Weiterbau der A20 zwischen der A7 und Segeberg trotz Planfeststellungsbeschluss bis 2019 verzögert. Der Baustart für den Abschnitt bis zur A23 (Itzehoe) verschiebt sich wahrscheinlich um zwei Jahre auf den Herbst 2019. Ein halbes Jahr später als geplant beginnen zudem die Arbeiten an der Elbquerung. Der Baustart war von Ex-Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) für das Jahr 2021 anvisiert worden, die Fertigstellung für 2027.



TOP 22 Rechtsstaat muss politisch motivierter Gewalt konsequent begegnen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/78), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die Ereignisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg beschäftigen auch den Schleswig- Holsteinischen Landtag. CDU, Grüne und FDP stellen sich hinter die Einsatzkräfte und verurteilen die Krawalle „aufs Schärfste“. Denn: In einem Rechtsstaat könne Gewalt, Brandschatzung und Vandalismus nicht gerechtfertigt werden, heißt es in ihrem Antrag. Gleichzeitig bedanken sich die Koalitionsfraktionen bei den Polizei- und Rettungskräften, die während des Gipfeltreffens im Einsatz waren. Ihnen gelte Respekt und Anerkennung. Die SPD-Fraktion schließt sich dem im Grundsatz an, ergänzt aber einige Aspekte in ihrem Antrag. Es gebe viele Gründe, friedlich gegen Globalisierungspolitik zu demonstrieren. Allerdings werde das Recht auf Demonstration von denjenigen abgewertet, „die mit oder ohne politische Begründung Gewalt ausüben“. Zudem fordern die Sozialdemokraten eine Initiative vom Bundesinnenministerium, so „dass sich die Sicherheitsbehörden in Europa vernetzen“. 3

Am Rande des Treffens der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli in Hamburg war es zu schweren Ausschreitungen gekommen. Unter anderem plünderten gewaltbereite Demonstranten Geschäfte, zerstörten Autos und griffen Polizisten an. Im Einsatz waren auch rund 1.800 Polizisten aus Schleswig-Holstein.



TOP 2 Zweiter Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/43), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/60), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag berät abschließend über den zweiten Nachtragsetat für das laufende Jahr. Der Finanzausschuss hat das Zahlenwerk bereits einstimmig befürwortet. Damit gibt es 15 Millionen Euro zusätzlich für Sportstätten. Sieben Millionen fließen in Umbau und Erweiterung des Stadions von Zweitliga-Aufsteiger Holstein Kiel. Der von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) geforderte Stadionausbau wird insgesamt mit zehn Millionen veranschlagt. Die restlichen drei Millionen teilen sich der Verein und die Landeshauptstadt.
Weitere acht Millionen aus dem Nachtrag sind für den Ausbau von Sportanlagen mit besonderer überregionaler Bedeutung vorgesehen. Das Innenministerium legt fest, was genau gefördert werden soll. Als Beispiele werden Bundesstützpunkte genannt, wo auf Spitzenniveau trainiert werden kann. Förderfähig seien sämtliche Sportarten.
Die 15 Millionen Euro werden dadurch finanziert, dass der Ansatz für Zinsausgaben um die gleiche Summe verringert wird. Damit sind für das laufende Jahr noch 527 Millionen Euro für Zinsen angesetzt. Mit einem Nachtragshaushalt wird ein Haushaltsplan nachträglich geändert, der bereits vom Parlament verabschiedet wurde. Der Landtag berät in Zweiter Lesung, nachdem die Landesregierung den Haushaltsplan unmittelbar an den Finanzausschuss überwiesen hat. Ein Nachtragshaushalt ist das einzige Gesetzgebungsverfahren, wo dies möglich ist.



TOP 12 Weitere Unterstützung für Minority SafePack Initiative, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/55), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die SPD und SSW wollen, dass sich auch der neue Landtag hinter die europaweite Bürgeraktion „Minority Safepack Initiative“ stellt. Die von der „Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen“ (FUEV) in Flensburg angestoßene Kampagne fordert mehr Rechte für nationale und sprachliche Minderheiten. Im September 2013 hatte sich der vormalige Landtag parteiübergreifend zu der Initiative bekannt (Drucksache 18/1147). Der Beschluss soll nun bekräftigt werden, heißt es im aktuellen Antrag, der in Teilen der Drucksache von damals gleicht.
Unter dem Motto „Eine Million Unterschriften für Vielfalt in Europa“ skizziert die Initiative in elf Bereichen Maßnahmen für einen besseren Minderheitenschutz und mehr kulturelle Vielfalt in der 4

EU – darunter Bildung, Regionalpolitik und Partizipation. Die Europäische Kommission wies das Vorhaben jedoch zurück: Sie sei größtenteils nicht zuständig. Die FUEV schaltete daraufhin den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Mit Erfolg: Die Richter erklärten die Ablehnung im Februar 2017 für nichtig. Die Europäische Kommission hätte ihr Nein besser begründen müssen (Rechtssache T-646/13). Nach dem Urteil sprachen die Europapolitiker aller Fraktionen im damaligen Landtag von „einem guten Tag für die Minderheitenrechte in der EU“ und einem „Meilenstein für die europäische Minderheitenpolitik“ (Februar-Tagung 2017).
Nach dem Willen von SPD und SSW soll nun neben dem neuen Landtag auch die jetzige Landesregierung die Unterschriftenaktion für mehr Minderheitenschutz in Europa unterstützen und sich „auf Bundes- und EU-Ebene für die feste Verankerung und Durchsetzung der Interessen von nationalen Minderheiten und Sprachminderheiten in der Europäischen Kommission“ einsetzen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Minority Safepack müssen bis Ende 2017 eine Million Unterschriften zusammenkommen.



TOP 3 und 4 Erste Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlrechtes, Gesetzentwurf der SPD (Drs. 19/79), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Der Landtag nimmt die Kommunalwahl am 6. Mai 2018 in den Blick. Es geht um zwei Orte, wo die Größe der Gemeinderäte unklar ist. Und es geht um die Frage, ob Schleswig-Holstein wieder eine Sperrklausel für seine kommunalen Vertretungen einführen soll.
Thema Gemeinderäte: Das Innenministerium hat die Anzahl der Sitze für jede Gemeindevertretung anhand der Einwohnerzahl zum Stichtag 31. Dezember 2015 festgelegt. In Boostedt (Kreis Segeberg) und Seeth (Kreis Nordfriesland) ist die Zahl der Einwohner gegenüber der letzten Wahl gestiegen. Hauptgrund: Dort waren Flüchtlinge untergebracht. Beide Orte haben damit einen Grenzwert überschritten und müssten ihre Gemeindevertretungen um jeweils zwei Sitze aufstocken. Die Zahl der Asylbewerber ist inzwischen allerdings wieder gesunken. Die Orte liegen nun wieder unter dem Grenzwert. CDU, Grüne und FDP wollen deswegen das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für die beiden Sonderfälle ändern. Für Boostedt und Seeth soll der Stichtag 30. September 2015 gelten – vor dem Zuzug der Flüchtlinge. Damit würde die Größe des neuen Gemeinderats der tatsächlichen Einwohnerzahl entsprechen.
Thema Sperrklausel: Die SPD will bei Kommunalwahlen eine 2,5-Prozent-Hürde einführen. Eine solche Hürde für Parteien gibt es im Lande seit 2008 nicht mehr. Die Abschaffung der Sperrklausel habe sich aber nicht bewährt, sagen die Sozialdemokraten. Folge sei „eine Zersplitterung der kommunalen Vertretungen durch Einzelmandatsträger und Kleinstfraktionen“ gewesen, die eine Mehrheitsbildung erschwere.
Der Landtag hatte die damalige Fünf-Prozent-Sperrklausel im Jahr 2008 aus dem Kommunalwahlrecht gestrichen. Die Abgeordneten reagierten auf eine Entscheidung des 5

Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten moniert, die Fünf-Prozent-Hürde verletze die Chancengleichheit kleiner Parteien und sei damit verfassungswidrig. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen sei eine Hürde für Splitterparteien nicht erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu sichern. Denn Gemeinderäte und Kreistage würden keine Gesetze erlassen, sondern vorwiegend Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Geklagt hatten die schleswig-holsteinischen Grünen und die Linkspartei.
Da die SPD nicht nur das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, sondern auch die Landesverfassung ändern will, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich. Während die CDU in ihrem Wahlprogramm sogar eine Vier-Prozent-Hürde fordert, sind die kleineren Parteien gegen den Vorschlag. Der SSW spricht von einem „massiven Eingriff in das Prinzip der parlamentarischen Demokratie“. Eine 2,5-Prozent-Hürde würde sich voraussichtlich nur in den vier kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie in den elf Landkreisen auswirken. In allen kleineren Kommunen gibt es aufgrund der geringen Größe der Bürgervertretungen ohnehin eine „natürliche Sperrklausel“. In einem Ort von 9.000 Einwohnern sind beispielsweise 19 Sitze im Gemeinderat vorgesehen. Die Folge: Eine Partei braucht etwa fünf Prozent, um einen dieser Sitze zu gewinnen.



Donnerstag, 20. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 13 Umstellung des Schulsystems nur mit Dialog und Unterstützung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/58), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Es war eines der zentralen Wahlkampfthemen der CDU: Die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren, dem so genannten G9. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP nun dazu auf, die „gravierenden Änderungen“ im Schulsystem gemeinsam mit Lehrern, Schülern und Eltern vorzubereiten und mit allen Akteuren in den Dialog zu treten. In ihrem Antrag appellieren die Sozialdemokraten an die Koalition, die Rahmenbedingungen an den Schulen rechtzeitig anzupassen. So müssten unter anderem neue Räumlichkeiten für die zusätzlichen Jahrgänge geschaffen werden. Außerdem würden zwischenzeitlich weniger Lehrkräfte an den Gymnasien gebraucht, so dass diese nach den Vorstellungen der SPD vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden könnten.
Im Wahlkampf hatte die Nord-SPD den Christdemokraten vorgeworfen, mit ihren Plänen den Schulfrieden zu gefährden. „Jetzt beginnt wieder eine Debatte um das Schulsystem – nicht im Dialog mit der Basis, sondern auf Ansage von oben“, kritisierte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner das G9-Vorhaben Anfang des Jahres. Sozialdemokraten und Union hatten das jetzige System mit dem Abitur nach acht Jahren (G8) 2008 gemeinsam eingeführt. In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, Grüne und FDP nun, in Schleswig-Holstein ab dem Schuljahr 2019/20 wieder 6

auf G9 umzusteigen. Die Gymnasien können aber bei G8 oder dem Y-Modell (eine Kombination aus G8 und G9) bleiben, wenn die Schulkonferenz dies mit Drei-Viertel-Mehrheit beschließt.
Wie aus aktuellen Medienberichten hervorgeht, will die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zudem die 16 unterschiedlichen Schulsysteme der Länder angleichen und eine entsprechende Initiative für einen Staatsvertrag beim Bundesrat einreichen. Vorhaben zur „länderübergreifenden Bildung“ sind auch im Koalitionsvertrag verankert.


TOP 8 Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/14), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW will Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen und führt dazu Dänemark als Vorbild an. Demnach sollen Bürger und Interessenorganisationen bereits beteiligt werden, bevor ein Beschluss gegen oder für ein Projekt fällt. Das Planungsrecht in Deutschland und Schleswig- Holstein habe sich in der Vergangenheit als „viel zu kompliziert“ erwiesen, heißt es im Antrag zur Begründung. Das Beispiel Autobahn 20 zeige, „dass zwar weite Teile der Bevölkerung und auch weite Teile der Politik den Bau der A20 begrüßen würden, dieser aber immer wieder aufgrund des komplizierten Planungsrechts verzögert wird“. Nötig sei eine straffere Planung, ohne dass Beteiligungsrechte eingeschränkt würden. Die Bürgerbeteiligung soll, wie in Dänemark, grundsätzlich digital erfolgen und einem politisch bindenden Beschluss mit Gesetzeskraft vorgeschaltet werden. „Dann wären die grundlegenden Probleme schon vor der eigentlichen Beschlussfassung ausgeräumt.“
Der SSW schlägt vor, dass die Landesregierung im ersten Schritt die landesrechtlichen Grundlagen für Planungsverfahren und Planänderungsverfahren überarbeitet. Im zweiten Schritt soll sie beim Bund darauf hinwirken, dass das Infrastrukturplanungsrecht vereinfacht wird. Weitere Forderungen: eine Zusammenfassung des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens, vereinfachte Verfahren für die Wiederherstellung bestehender Bauten, Vorbereitung von behördlichen Verfahren durch Projektmanager.



TOP 16 Keine Übertragung der Verwaltung der Bundesstraßen an den Bund, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/66), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion fordert, dass Bundestraßen weiterhin durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) verwaltet werden. Die neue Landesregierung soll auf eine Übertragung der Aufgabe an den Bund verzichten. CDU, Grüne und FDP erwägen laut Koalitionsvertrag, die 1.545 Kilometer Bundesstraßen in Schleswig-Holstein ab 2021 von Berlin aus verwalten zu lassen. Durch eine Grundgesetzänderung, mit der Bund und Länder ihre Beziehungen neu geregelt haben, wäre dies möglich. Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen im Oktober 2016 war vereinbart worden, das Planen, Bauen und Verwalten von Autobahnen ab 2020 komplett in die Hand des Bundes zu legen. Eine noch zu gründende bundeseigene Infrastrukturgesellschaft soll 7

sich künftig um Fernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen, kümmern. Die Länder – darunter die damalige Koalition von SPD, Grünen und SSW – hatten der Gesellschaft zum Teil zähneknirschend zugestimmt und erhalten dafür ab 2020 mehr Geld vom Bund. Nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion soll der Landesbetrieb aber zumindest die Zuständigkeit für die Bundesstraßen behalten. „Für einen Beamten in Berlin ist jeder Radweg an einer Bundesstraße nur eine Amtshandlung, während der LBV-SH dies mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen vor Ort deutlich besser beurteilen kann“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher Kai Vogel in einer Pressemitteilung zum Antrag seiner Fraktion.
Derzeit werden Fernstraßen vom Bund finanziert, aber der Bau, die Planung und der Betrieb sind Landesangelegenheit. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will durch die Neuordnung der Zuständigkeiten die Auftragsverwaltung effizienter machen. Er kritisiert den Planungsstau bei der Verkehrsprojekten in mehreren Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein. In der vergangenen Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages sprachen sich SPD, FDP, Piraten und SSW in den Debatten gegen eine Infrastrukturgesellschaft aus. CDU und Grüne hoben hingegen die Vorteile hervor – etwa die Projektbündelung in einer Hand.



TOP 7 Elternunabhängiges Bafög einführen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/13), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ob Studenten in Deutschland finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, hängt meistens vom Einkommen der Eltern ab. Das wollen die Abgeordneten des SSW ändern. Sie setzen sich für elternunabhängiges BAföG ein und wollen erreichen, dass die Leistungen künftig nicht zurückgezahlt werden müssen – genau wie im Nachbarland Dänemark. Die Vertreter der dänischen Minderheit im Landtag fordern die Landesregierung daher auf, eine entsprechende Initiative beim Bundesrat einzureichen. Nach den Vorstellungen des SSW sollen die derzeit hohen Steuereinnahmen im Bund dazu genutzt werden, diejenigen zu entlasten, „die am Start ihres Berufslebens sind“ und sonst über die Einnahmen aus dem BAföG hinaus „auf zusätzliche Jobs neben der Ausbildung angewiesen wären, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können“. Bisher haben Studierende in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG: bafög.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php
In Schleswig-Holstein bezogen im Wintersemester 2015/2016 von rund 57.000 Studenten etwa 17.000 (rund 30 Prozent) Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das ergibt sich aus einer Antwort der vormaligen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU (Drs. 18/4640) aus dem Jahr 2016. Aus einer aktuellen Studie des Deutschen Studentenwerks (DWS) geht hervor, dass im Sommersemester 2016 in ganz Deutschland etwa 600.000 Studenten BAföG erhielten – das entspricht rund 18 Prozent. Die durchschnittliche Fördersumme liegt laut DWS-Befragung derzeit bei 435 Euro pro Monat. Ein Großteil der Studierenden (86 Prozent) sei jedoch auf die finanzielle Hilfe der Eltern angewiesen. Diese unterstützen ihre Kinder im Schnitt mit 541 Euro im Monat, heißt es in dem Bericht. 8

Im Gegensatz zu Deutschland bekommen in Dänemark alle Studenten eine staatliche Ausbildungsförderung (Statens Uddannelsestøtte), die nicht zurückgezahlt werden muss. Der dänische Staat zahlt Studenten bis zu 6.000 dänische Kronen, rund 800 Euro monatlich (Stand 2017), wenn sie nicht bei ihren Eltern leben – unabhängig vom Einkommen der Eltern.



TOP 10 Neuordnung der Kitagesetzgebung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP (Drs. 19/49), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Jamaika-Koalition will die Qualitätsstandards in Kitas verbessern und die Finanzierung neu ordnen. Dafür ist eine Reform der Kita-Gesetzgebung notwendig. Die Eckpunkte sollen bis April 2018 vorliegen, heißt es in einem Vorstoß der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und Grünen dazu. In ihrem Antrag führen sie aus: „Gute zeitliche und qualitative Angebote zur Kindertagesbetreuung unterstützen (…) nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern schaffen die Möglichkeit, schon im vorschulischen Alter Kinder gezielt zu fördern.“ Das Kita- Finanzierungssystem soll künftig „dynamisch, fair und bedarfsgerecht“ gestaltet werden. Mit ihrem Antrag kommen die Regierungsfraktionen dem Koalitionsvertrag nach, der die Neuordnung der Kita-Finanzierung und die Steigerung der Kita-Qualität zu „Leitprojekten“ erklärt. So soll es aufwachsend bis 2022 und dann jährlich 170 Millionen Euro zusätzlich für die Kindertageseinrichtungen geben. Das von der Vorgänger-Regierung beschlossene Krippengeld von 100 Euro monatlich, das Eltern von Kindern unter drei Jahren erhalten, bleibt zunächst.



TOP 9 Kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP (Drs. 19/46), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Regierungsfraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen die Kulturelle Bildung in Schleswig- Holstein stärken. Dazu soll ein „Forum Kulturelle Bildung“ eingerichtet werden, das die an Kultureller Bildung Beteiligten zusammenführt. Am Ende eines „Dialogprozesses“ soll ein Konzept für die Stärkung der Kulturellen Bildung an Schulen stehen. Mit dem Antrag setzt das Bündnis den Koalitionsvertrag um. Darin heißt es: „Die Basis kultureller Kenntnis und Kompetenz wird in der Schule begründet. Kulturpolitik kann nur auf dieser Basis generationsübergreifend gelingen.“ Durch eine ständige Arbeitsgruppe unter Einbeziehung regionaler Ansprechpartner soll „die institutionelle Vernetzung schulischer und außerschulischer Angebote der musischen und kulturellen Bildung“ entwickelt werden.
Der SSW verweist in einem Änderungsantrag auf bereits bestehende Erfolge in der Kulturellen Bildung und setzt sich für die Fortführung noch laufender Projekte und Kooperationen ein – beispielsweise das Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ in Zusammenarbeit mit der Stiftung Mercator. 9

TOP 11 Verbesserung des Gesundheitsmanagements an Schulen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP (Drs. 19/54), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition sorgt sich um die Gesundheit der schleswig-holsteinischen Lehrer. CDU, Grüne und FDP rufen die Landesregierung auf, ein „wissenschaftlich basiertes Konzept zur Verbesserung des Gesundheitsmanagements an Schulen“ zu erstellen. Das Ergebnis soll dem Landtag Anfang 2018 vorgestellt werden. Im Koalitionsvertrag nennen die drei Regierungsparteien den administrativen Mehraufwand, die wachsende Heterogenität der Schülerschaft sowie Inklusion und Integration als mögliche Ursachen für Lehrer-Stress. Um gegenzusteuern, sind auch variable Arbeitszeitmodelle im Gespräch, die an Modellschulen entwickelt und erprobt werden könnten.
Der Verband Bildung und Erziehung hatte Anfang des Jahres die Ergebnisse einer Umfrage an 200 Schulen im Lande vorgestellt. Demnach betrachtet knapp die Hälfte der Schulen die gestiegene Zahl an internen Konferenzen und Besprechungen als Stressursache. Mehr als ein Viertel kritisiert den Mehraufwand durch Elterngespräche und den intensiven Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern. Das Deutsche Ärzteblatt hat 2015 darauf hingewiesen, dass Stresssymptome wie Erschöpfung, Kopfschmerzen oder Anspannung bei Lehrern deutlich häufiger vorkommen als bei anderen Berufsgruppen. Der Philologenverband streicht heraus, dass die Arbeitszeit von Lehrern – Unterrichtsstunden, Vorbereitung, Korrekturen, Konferenzen und Gespräche – erheblich über dem Durchschnitt der Landesbeamten liege.



TOP 14 und 15 Erhalt der Traditionsschifffahrt und des maritimen kulturellen Erbes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP (Drs. 19/59), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die vom Bundesverkehrsministerium geplante Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe wird zum 1. Januar 2018 umgesetzt. Die Jamaika-Koalition sowie SPD und SSW fürchten, dass das für viele Betreiber das Aus bedeuten könnte. Sie fordern die Landesregierung auf, sich beim Bund für die Traditionsschiffer stark zu machen. Worum geht es? Die neuen Regeln legen fest, wie Traditionsschiffe baulich beschaffen sein müssen, wie der Brandschutz geregelt ist und welche Rettungsmittel an Bord gehören. Für die zumeist ehramtlich aktiven Traditionsschiffer bedeutet das vor allem: höhere Kosten. Insbesondere für den Brandschutz notwendige Umbaumaßnahmen sind teuer. Betroffen von der geplanten Sicherheitsrichtlinie sind deutschlandweit rund 120 registrierte Boote, sofern mehr als 50 Passagiere an Bord Platz finden.
Die Jamaika-Koalition mahnt jetzt, die Vorschriften so auszugestalten, dass die Traditionsschifffahrt erhalten bleibt. Dafür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen. SPD und SSW fordern dagegen die Entwicklung komplett neuer Vorschriften – im Dialog mit den Betroffenen. Die Sorge um den Fortbestand der Traditionsschifffahrt treibt auch das Bundesverkehrsministerium um. Staatssekretär Enak Ferlemann hat angekündigt, gemeinsam mit der Interessenvertretung der Traditionsschiffbetreiber bis zum Inkrafttreten der neuen 10

Sicherheitsvorschriften eine Förderrichtlinie zu erarbeiten. Diese soll dann eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Crews ermöglichen.



Freitag, 21. Juli, 10 bis 13 Uhr

TOP 18 Konsens bei Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten – Bäderverordnung verlängern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/69), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mehr Gelegenheiten zum Shoppen am Sonntag? Die Jamaika-Koalition will das zumindest prüfen. „Wir werden mit den Akteuren (Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden und Kammern) die Frage der weiteren Flexibilisierung der Sonntagsöffnungszeiten erörtern“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die SPD lehnt das ab. Sie pocht darauf, den 2013 gefundenen Konsens bei der sogenannten Bäderregelung um fünf Jahre zu verlängern. Das Abkommen läuft Ende 2018 aus. Der Konsens zwischen Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen sei „ausgewogen“ und habe sich „bewährt“, finden die Sozialdemokraten. Er dürfe nicht ohne Not „aufgeweicht werden“.
Laut dem Bäder-Kompromiss dürfen die Geschäfte in mehr als 90 Ferienorten im Lande vom 17. Dezember bis 8. Januar sowie vom 15. März bis 31. Oktober sechs Stunden pro Sonntag öffnen, und zwar im Zeitrahmen von 11 bis 19 Uhr. Zusätzlich können Kommunen aus besonderem Anlass zwei Extra-Sonntage freigeben, etwa beim nordfriesischen Biikebrennen im Februar. Nachdem der Kompromiss vor vier Jahren erreicht wurde, hatten die christlichen Kirchen ihren Normenkontrollantrag gegen die Bäderverordnung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückgenommen. Die Sozialdemokraten befürchten nun, dass eine Liberalisierung der Öffnungszeiten erneut zu Klagen führen könnte, denn die Sonntagsruhe wird im Grundgesetz geschützt. In anderen Bundesländern, beispielsweise beim Nachbarn Mecklenburg-Vorpommern, waren solche Klagen bereits erfolgreich.
Neben der Bäderregelung geht es in der Diskussion auch um die vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr, die jede Kommune im Land ausrufen kann – also nicht nur Ferienorte. Laut einem Gerichtsurteil können diese verkaufsoffenen Sonntage allerdings nicht willkürlich terminiert werden. Sie müssen an ein örtliches Großereignis, etwa ein Volksfest, angedockt werden.



TOP 17 Bürgerversicherung für ein gerechtes Gesundheitssystem einführen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/68), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will auch von der Oppositionsbank aus den in der Regierungszeit eingeschlagenen Kurs beim Thema Bürgerversicherung weiterverfolgen. Die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP solle sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die solidarische Bürgerversicherung für 11

Gesundheit und Pflege eingeführt wird, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Gleiches gilt auch für die paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die frühere Küstenkoalition hatte das noch im Herbst vergangenen Jahres gefordert und auf die Tagesordnung des November-Plenums gesetzt. Die damalige Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) hatte den Antrag von SPD, Grünen und SSW begrüßt und davon gesprochen, dass es „höchste Zeit“ sei, „die Fehlentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder ins Lot zu bringen“.
Mit der erneuten Forderung wird die SPD-Fraktion bei CDU und FDP vermutlich auf wenig Zuspruch stoßen. In der November-Debatte lehnten zwei der drei jetzigen Regierungsfraktionen die Einführung von Parität und Einheitsversicherung ab. Der neue Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) bezeichnete den Antrag damals als „Feigenblatt“. Das Gesundheitssystem könne nur stabilisiert werden, indem Gesundheitsfonds abgeschafft würden und die Krankenkassen wieder die Beitragsautonomie erhielten.
Die Einführung einer Bürgerversicherung bedeutet die Auflösung des dualen Systems in Deutschland mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Beiträge wären ausschließlich vom Einkommen abhängig, nicht vom Gesundheitszustand des Versicherten. Alle Bürger würden in dasselbe System einzahlen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils hälftig – und allen der gleiche Leistungskatalog zur Verfügung stehen.



TOP 20 Konzept zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/76), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Übermäßiger Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger, etwa im Obst- und Gemüseanbau, sorgt für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser. Die AfD will diese Umweltbelastung reduzieren und fordert von der Landesregierung bis spätestens März 2018 ein Konzept dazu.
Nitrat ist eine chemische Verbindung aus Stickstoff und Sauerstoff. Die Substanz selbst ist für den Menschen nicht schädlich. Sie kann aber, wenn sie sich im Zusammenspiel mit Bakterien zu Nitrit wandelt, den Sauerstoff im Blut blockieren. Nitrit steht zudem im Verdacht, krebserregend zu sein. Nitrat fördert überdies das Algenwachstum, was anderen Pflanzen schadet. Experten gehen davon aus, dass durch die Nitratbelastung die Aufbereitung von Trinkwasser aufwändiger und damit für den Verbraucher teurer wird. Laut Umweltbundesamt (UBA) ist mit einer Teuerung von 45 Prozent zu rechnen.
Die EU hatte Deutschland im November 2016 wegen zu hoher Nitrat-Werte verklagt. Laut UBA wird in mehr als 27 Prozent der Grundwasserkörper derzeit der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter überstiegen. Gerade in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft sei das Grundwasser häufig durch zu viel Stickstoff belastet. Der Bund hat mittlerweile reagiert und neue Regeln erlassen. Dazu gehören Obergrenzen für Stickstoffeinträge in Gebieten mit kritischen Wasserwerten und längere Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Für die Stickstoff- und Phosphatdüngung sollen höhere Abstände zu Gewässern gelten. In Gebieten mit kritischen 12

Werten können die Bundesländer Extra-Vorgaben machen. Wo es unbedenklich ist, sollen Auflagen auch gelockert werden können. Umweltverbänden gehen die neuen Vorschriften allerdings nicht weit genug.



TOP 21 Fairen Wahlkampf ermöglichen – Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einrichten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/77), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD moniert eine Verrohung der Wahlkämpfe. So habe es in jüngster Vergangenheit Übergriffe auf Wahlkämpfer gegeben, Fahrzeuge, Wahlkampfbüros und Veranstaltungslokalen seien beschädigt oder Wahlplakate zerstört worden. Diese Störungen oder Angriffe beträfen fast alle Parteien, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Als Konsequenz möchte die AfD eine Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einrichten, die Wahlen sowie Volksentscheide und -begehren beobachtet und mögliche Zwischenfälle registriert. Auch die Bevölkerung soll sich an die EAMV mit Informationen wenden oder Vorfälle melden können. Die neue Fraktion im Parlament erhofft sich dadurch, dass Präventionsmaßnahmen geplant, Lagebilder erstellt und Bürger sensibilisiert werden können. Um die Polizei zu entlasten, möchten die Abgeordneten der AfD die Erfassungsstelle beim Landeswahlleiter ansiedeln.
Mit der Forderung einer Erfassungsstelle schließen sich die Schleswig-Holsteiner quasi ihren Berliner Kollegen im Abgeordnetenhaus an. Die AfD-Fraktion in der Hauptstadt diskutierte eine Einrichtung einer EAMV bereits Anfang des Monats, ebenfalls auf Grundlage vermehrter Übergriffe auf Wahlkämpfe. Eine eigene Erfassungsstelle hat die AfD in Salzgitter (Niedersachsen) vor mehr als einem Jahr eingerichtet. Die „ZESS-Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter“ dokumentiert seit dem Frühjahr 2016 politisch motivierte Straftaten oder Diskriminierungen gegen AfD-Mitglieder.



TOP 24 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, (Drs. 19/10), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag berät den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) für die vergangenen zwei Jahre. Es ist der 36. Tätigkeitsbericht der Dienststelle und der erste der seit zwei Jahren amtierenden Datenschutzbeauftragten Marit Hansen.
Das ULD sieht bei Verwaltungen und Unternehmen im Lande teilweise „dringenden Nachbesserungsbedarf“ und beklagt „zahlreiche Rechtsverstöße“ mit einigen „ernsten Datenpannen“. Problematisch war beispielsweise der Diebstahl von 40.000 Patienten-Daten aus einer psychiatrischen Gemeinschaftspraxis. Auf Speichersticks befanden sich Namen, Behandlungsdaten und Arztbriefe – zwar in komprimierter Form, aber unverschlüsselt. „Die Umsetzung von Maßnahmen für Datenschutz und Informationssicherheit ist gesetzliche Pflicht“, betonen die Datenschützer. Das ULD ist mit seinen 32 Mitarbeitern gleichzeitig Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Ansprechstelle vor Ort, um ein gutes Datenschutzniveau zu gewährleisten. 13

Ansonsten drohen „spürbare Sanktionen“, warnen die Daten-Aufseher. 2015/2016 sei in sieben Fällen ein Bußgeld verhängt worden. Die Gesamtsumme belief sich auf 22.800 Euro.
Grundsätzlich rät das ULD Verbrauchern zu mehr Sensibilität beim Umgang mit neuen Techniken, etwa beim Smartphone. Viele Apps nähmen sich weitreichende Zugriffsrechte und schalteten beispielsweise als Standard die Mikrofone ein. Entsprechend sollten Nutzer die Sprachsteuerung ausschalten. Sie ermögliche es zwar ganz bequem, bestimmte Dinge zu steuern. Gleichzeitig könne sie jedoch im Wohnzimmer die Gäste aufnehmen. Die Datenschützer sehen auch Messenger-Dienste wie WhatsApp kritisch. Diese App lese die Informationen aus dem gesamten Adressbuch des Smartphones.
Bis zu 20 Beschwerden bekommen die Datenschützer täglich. Die meisten richten sich gegen Videoüberwachung. In Intimbereichen wie Toilettenräumen oder in Umkleiden sei dies besonders kritisch und verstoße gegen das Datenschutzrecht, betont die Kieler Aufsichtsbehörde. Weil sich die Betreiber einer Fitnessstudio-Kette weigerten, auf die Videoüberwachung von Umkleide- und Aufenthaltsbereichen sowie Trainingsflächen zu verzichten, ordneten die Datenschützer eine Deaktivierung an. Das ULD weist zudem darauf hin, dass es ab 2018 einen neuen europaweiten Rechtsrahmen für den Datenschutz geben werde, die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Damit gelte europaweit das gleiche Datenschutzrecht. So soll es für Nutzer leichter werden, ihre Interessen gegenüber global agierenden Firmen mit Sitz in einem anderen EU-Land durchzusetzen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 14

Reihenfolge der Beratung der 3. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. Juli 2017 1 Aktuelle Stunde zur Fertigstellung der Autobahn A20 70 10:00 22 Rechtsstaat muss politisch motivierter Gewalt konsequent 70 11:10 begegnen
2 Zweiter Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 35 15:00 12 Weitere Unterstützung für Minority SafePack Initiative 35 15:35 3 + 4 Erste Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und 70 16:10 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlrechts - Die zweite Lesung der Gesetzentwürfe wird für Freitag vorgesehen - Donnerstag, 20. Juli 2017 13 Umstellung des Schulsystems nur mit Dialog und Unterstützung 35 10:00 8 Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen 35 10:35 16 Keine Übertragung der Verwaltung der Bundesstraßen an den Bund 35 11:10 7 Elternunabhängiges Bafög einführen 35 11:45
10 Neuordnung der Kitagesetzgebung 35 15:00 9 Kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein stärken 35 15:35 11 Verbesserung des Gesundheitsmanagements an Schulen 35 16:10 14 + 15 Erhalt der Traditionsschifffahrt und des maritimen kulturellen Erbes 35 16:45 Freitag, 21. Juli 2017 18 Konsens bei Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten - Bäderverordnung 35 10:00 verlängern 17 Bürgerversicherung für ein gerechtes Gesundheitssystem einführen 35 10:35 20 Konzept zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers 35 11:10 21 Fairen Wahlkampf ermöglichen – Erfassungsstelle für Angriffe auf die 35 11:45 Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einrichten 24 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig- 30 12:20 Holstein 3 + 4 Zweite Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und 12:50 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlrechts


Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen:
TOP 5 Wahl der Mitglieder des Medienrates der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein 15

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/80):
TOP 6 Wahl der der Mitglieder des Gremiums nach § 8a Abs. 3 Landesministergesetz 19 Einsetzung des Gremiums nach § 8a Abs. 3 Landesministergesetz 23 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2017 bis 31.03.2017