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20.07.17
12:33 Uhr
CDU

Tim Brockmann: Elternunabhängiges BAfÖG ja, aber keine Schenkung

BAfög | 20.07.2017 | Nr. 265/17
Tim Brockmann: Elternunabhängiges BAfÖG ja, aber keine Schenkung Speerfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Jahr bezogen mehr als 600 000 Studierende Leistungen nach dem BAföG-Gesetz. Im Durchschnitt erhielt jeder Bezieher monatlich 448 Euro. 2015 zahlte der Bund 2015 BAföG-Leistungen in Höhe von 2,97 Mrd. Euro.
Meine Damen und Herren, ich finde, dass dies schon sehr beachtliche Zahlen sind, insbesondere wenn man die aktuellen Zahlen mit den Jahren vergleicht, in denen das BAföG eingeführt wurde. 1972 erhielten rund 270 000 Studierende Leistungen nach dem BAföG-Gesetz. Die Ausgaben betrugen seinerzeit 547 Millionen Euro. Während sich die Zahl der Empfänger mehr als verdoppelt hat, haben sich die Leistungen mehr als verfünffacht.
Diese Entwicklung ist erst einmal positiv zu beurteilen und sie zeigt, dass die BAföG- Leistungen durchaus attraktiv sind. Gleichwohl müssen wir auch feststellen, dass zurzeit immer weniger Studierende BAföG in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen können, obwohl die Leistungen zuletzt im Wintersemester 2016/2017 deutlich erhöht wurden. Die Erhöhung betraf sowohl die Bedarfsätze als auch die Freibeträge und führte zu einem fast 10 % höheren Höchstfördersatz, der mittlerweile bei 649 Euro liegt.
Gleichwohl wissen wir, dass es nicht einfach ist, mit diesen Rahmenbedingungen für tatsächliche Chancengleichheit im Bildungssystem, für ein nebenerwerbsfreies Studium bzw. für ein elternunabhängiges Studium zu sorgen. Deshalb ist es richtig, sich über Veränderungen Gedanken zu machen.
Meine Damen und Herren,
der Antrag des SSW greift Teile unseres Koalitionsvertrages auf. Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir auf Bundesebene, die ja für das BAföG verantwortlich ist, eine Initiative für ein elternunabhängiges BAföG starten werden. Ich finde es gut, dass auch der SSW dieses Ansinnen unterstützt.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Mit einem elternunabhängigen BAföG werden wir es mehr Studierenden ermöglichen, tatsächlich BAföG-Leistungen zu erhalten. Außerdem ließe sich der bürokratische Aufwand für den Antragsteller, für die Eltern sowie das BAföG-Amt deutlich reduzieren.
Wir dürfen dabei aber nicht außer Acht lassen, dass von einem elternunabhängigen BAföG insbesondere Kinder aus Familien profitieren, die über dem Durchschnittseinkommen verdienen und daher – wenn überhaupt – nur Anspruch auf ein reduziertes BAföG hätten. Aber gerade hier treten jedoch häufig Probleme auf. An den Einkommensgrenzen kommt es häufig zu erheblichen Belastungen der Familie, die dazu führen könnten, dass Kinder von einem Studium abgehalten werden oder unter einem erheblichen zeitlichen und familiären Druck stehen. All das ist nicht unbedingt förderlich für ein Studium. Hier würde ein elternunabhängiges BAföG sicherlich zu einer erheblichen Entlastung bei allen Betroffenen führen.
Der SSW-Antrag geht jedoch weiter und fordert auch den Verzicht auf die Rückzahlungsverpflichtung des BAföG. Einen Verzicht auf Rückzahlung halte ich für falsch. Eine Schenkung des BAföG ist ein falsches Signal, weil es jeglichen Anreiz zunichtemacht, schneller zu studieren. Und es privilegiert einseitig diejenigen, die später über dem Durchschnittseinkommen verdienen. Zudem werden die BAföG- Mittel auch von denjenigen aufgebracht, die nicht studiert haben, sondern beispielsweise eine berufliche Ausbildung absolviert haben.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Begründung des SSW Antrages eingehen. Diese ist doch ein Stückweit bemerkenswert. Auf der einen Seite lehnen Sie Steuerentlastungen für Besserverdienende ab, auf der anderen Seite entlasten Sie aber gerade diese, in dem Sie das BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern, also den Unterhaltspflichtigen, zahlen wollen. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. Auch dürfen die aktuell guten Einnahmen des Staates nicht als Begründung für ein elternunabhängiges BAföG herhalten. Im Umkehrschluss bedeutet dies nämlich auch, dass Sie bei schlechteren Staatseinnahmen die BAföG- Leistungen eingeschränkten müssten.
Wir sollten daher an dieser Stelle nicht finanzpolitisch, sondern bildungspolitisch argumentieren. Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag auch um die Teilzeitstudiengänge und das ehrenamtliche Engagement ergänzt. Ich bitte daher um Zustimmung für unseren Antrag.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de