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20.07.17
12:47 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 7 (Elternunabhängiges Bafög): Schwerpunkt des Bafög ist das Studium, nicht das Elternhaus

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kub icki MdL Kubicki icki, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt MdL Vogt, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 191/2017 Kiel, Donnerstag, 20. Juli 2017
Bildung/Bafög



Dennys Bornhöft: Schwerpunkt des Bafög ist das



www.fdp-fraktion-sh.de Studium, nicht das Elternhaus In seiner Rede zu TOP 7 (Elternunabhängiges Bafög) erklärt der Abgeordne- te der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: Bornhöft:
„Ich freue mich, dass der SSW den neuen Koalitionsvertrag so genau gele- sen hat und bedanke mich für den ersten Aufschlag. Die Kollegin Waldinger- Thiering formulierte noch Ende 2015 bei der Hochschulgesetznovelle, dass ein elternunabhängiges Bafög nicht in Sicht sei. Eine Initiative des SSW in der letzten Legislaturperiode zum elternunabhängigen Bafög ist mir ebenso unbekannt, wie mir eine solche Forderung im Wahlprogramm des SSW nicht bekannt ist.
Die Forderung nach einem elternunabhängigen Bafög finde ich im Übrigen auch nicht bei den anderen beiden Oppositionsparteien – SPD und AfD.
Die Einführung eines elternunabhängigen Bafög ist jedoch eine langjährige Forderung der FDP. Dass Schleswig-Holstein jetzt bei dieser Thematik einen klaren Aufschlag machen wird und eine entsprechende Initiative im Bundes- rat anschiebt, ist daher erfreulich.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß: Es ist sehr bürokratisch, so dass die eingesetzten Mittel zu einem großen Teil in die Verwaltung des Bafög, statt in die Studierendenförderung fließen. Es er- reicht auch zunehmend weniger Studierende, so dass die meisten Studie- renden darauf angewiesen sind, vielfältige Nebenjobs auszuüben, anstatt sich auf das Studium zu konzentrieren; die dadurch längeren Studienzeiten zahlt jeder Steuerzahler mit.
Es bedarf deshalb einer grundlegenden Reform, die die Studierenden el- ternunabhängig so fördert, dass jeder begabte junge Mensch ein Studium aufnehmen und sich darauf konzentrieren kann. Dazu gilt es, den Studie- renden in den Mittelpunkt der Förderung zu stellen, nicht die Einkommens- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de situation seiner Eltern. Für die FDP sind Studierende erwachsene Men- schen, die sich selbstbestimmt für eine hochwertige Berufsausbildung und Entfaltung ihrer Interessen entscheiden.
Wir sehen Studierende als eigenständige Persönlichkeiten und nicht als Teil einer elterlichen Bedarfsgemeinschaft an, welche im Regelfall ja selbst nicht mal den gleichen Wohnraum nutzen. Die Beantragung und Gewährung oder auch die Verwehrung von Bafög aufgrund der finanziellen Situation der El- tern führt wiederkehrend zu zerrütteten Verhältnissen in den Familien.
Wir wollen den bürokratischen Aufwand verringern und Transparenz sowie Planungssicherheit für die Studierenden gewährleisten.
Der Änderungsantrag der Koalition setzt andere Schwerpunkte als der An- trag des SSW. Die weitreichende Forderung des SSW, zukünftig keinerlei Bafög-Leistungen mehr zurückzuzahlen, tragen wir nicht mit. Das Schüler- Bafög ist als Vollzuschuss hiervon ausgenommen.
Aus unserer Sicht ist diese Forderung nicht verhältnismäßig. Für Studieren- de wird Bafög zur einen Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Über Detailmodalitäten lässt sich bestimmt reden, aber im Grundsatz halten wir diese Regelung für vernünftig.
Warum ist das so? Weil wir für diese Förderung gesamtgesellschaftliche Ak- zeptanz benötigen. Diese Leistungen werden von allen Steuerzahlern aufge- bracht. Für uns gilt der Grundsatz, dass die, die mehr leisten können, auch mehr leisten sollen. Bei jungen Menschen mit prinzipiell kostenlosem Hoch- schulabschluss kann man erwarten, dass sie ihren gesamtgesellschaftlichen Beitrag leisten – zumal die Rückzahlmodalitäten doch sehr entgegenkom- mend sind.
Nur die Hälfte muss zurück gezahlt werden, Rückzahlsumme jedoch maxi- mal 10.000 Euro, erstmalige Rückzahlung spätestens 5 Jahre nach Studien- abschluss, Streckung der Rückzahlung auf bis zu 20 Jahre verteilt. Sonder- regelungen für z.B. Studierende mit Kind gibt es auch noch.
Im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz halten wir bei derzeiti- ger Rechtslage die geltende Regelung bezüglich der Bafög-Teilrückzahlung für vernünftig und vertretbar.
Falls der SSW an einem Modell in Anlehnung an einem Vollstipendium per- spektivisch festhalten möchte, empfehle ich noch einen weiteren Blick in den Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP. Es wird ein Zukunftslabor geben, in dem wir z.B. über Liberales Bürgergeld sowie generell staatliche Transferleistung sprechen werden.
Der Antrag der Koalition ist gesamtgesellschaftlich ausgewogener und sollte daher vom Hohen Hause beschlossen werden.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de