Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
09.10.17
16:30 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Ausbau der Windenergie, Quoren von Volksbegehren und -entscheiden, Wahl des Flüchtlingsbeauftragten

Nr. 193 / 9. Oktober 2017



Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Ausbau der Windenergie, Quoren von Volksbegehren und -entscheiden, Wahl des Flüchtlingsbeauftragten
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 11. Oktober, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Regierungserklärung zu den ersten 100 Tagen der Landesregierung, der Ausbau der Windenergie, die Absenkung von Quoren bei Volksbegehren und -entscheiden sowie die Wahl des Flüchtlingsbeauftragten.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 11. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 2 Regierungserklärung zum Arbeitspaket der Landesregierung, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 175 Minuten
Seit gut drei Monaten regiert eine Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein – angeführt von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Dem 44-Jährigen gelang im Frühsommer die Wachablösung einer SPD-geführten Landesregierung; am 28. Juni wurde er zum Regierungschef gewählt. Das Regierungsbündnis aus CDU, Grünen und FDP ist bundesweit zurzeit das einzige auf Landesebene und das zweite überhaupt nach dem Scheitern im Saarland (2009-2012). Nun wird Günther im Plenum eine Regierungserklärung mit einer 100-Tage-Bilanz seiner Regierungstätigkeit halten. 2

In Interviews der vergangenen Tage spricht er von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Kabinett. „Nach meiner Überzeugung läuft das Jamaika-Bündnis ausgezeichnet“, so Günther. Die Koalition habe eine Vielzahl von Projekten angeschoben oder schon umgesetzt und „eine neue Dynamik in die Landespolitik gebracht“. Dies wolle er, so Günther einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa, „auch in meiner Regierungserklärung im Landtag deutlich machen“. Unter anderem hat „Jamaika“ auf Basis ihres Koalitionsvertrags mit Gesetzentwürfen die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren, die Wiedereinführung der kommunalen Wahlfreiheit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder die Ausweitung des Infrastrukturprogramms angeschoben. Einer Pressemitteilung vom 18. Juli zufolge wurden im Kabinett insgesamt 33 Vorhaben für die ersten 100 Tage der Regierungszeit beschlossen.
Anfang Oktober hat der Oppositionsführer im Landtag, SPD-Fraktionschef Ralf Stegner, der Jamaika-Koalition dagegen nach deren ersten 100 Tagen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. „Unangenehme Themen werden von der Regierung weitgehend ausgeklammert“, sagte Stegner. Als Beispiele nannte er eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Die ersten Monate stünden unter dem Motto „Dösen statt Dynamik“.


TOP 30 Sportentwicklungsplanung für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/255), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP fordern die Landesregierung auf, bis Ende des Jahres 2020 einen Sportentwicklungsplan für Schleswig-Holstein auszuarbeiten. Die regierungstragenden Fraktionen wollen, dass bis 2018 eine Umfrage in der Bevölkerung durchgeführt wird, auf deren Basis die „wissenschaftlich begleitete“ Planung erfolgen könne. Die Schleswig-Holsteiner sollen angeben können, welchen Sport sie betreiben und was sie sich für die Weiterentwicklung des Sports im Land wünschen. Auch die verschiedenen Sportverbände im Land müssten in die Ausarbeitung einbezogen werden, heißt es in dem Antrag.
Inhaltlich soll sich der Entwicklungsplan mit den künftigen „Anforderungen an ein zeitgemäßes Sporttreiben“ befassen. Dabei stehen nach Meinung von Christdemokraten, Grünen und Liberalen vor allem die Sportstätten-Infrastruktur, die Zuständigkeiten und Aufgaben im Sport, die Förderung von Nachwuchsleistungssport sowie die Integration von Flüchtlingen im Vordergrund.


TOP 17 Zukunftslabor soziale Sicherung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/224), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP setzen sich, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, für ein sogenanntes Zukunftslabor ein. Darin sollen sich Akteure der Arbeitsmarktpolitik und Wissenschaftler der Zukunft des Arbeitsmarktes und sozialen Sicherung widmen. In den Fokus stellen die Koalitionsfraktionen die Digitalisierung sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung der Systeme, zu denen auch Modelle eines Grundeinkommens oder eines Bürgergeldes gezählt werden. Die 3

Ergebnisse des „Zukunftslabors“ sollen dem Landtag vorgelegt und dann im Bund weiter diskutiert werden. Es müssten die Instrumente zur Arbeitsmarktsteuerung und der sozialen Absicherung der Menschen neu ausgerichtet werden, heißt es dem Antrag. Politik müsse daran konstruktiv mitwirken, dass „flexible und gebrochene Erwerbsbiographien in Zukunft nicht zu unkalkulierbaren Armutsrisiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen“.
Die Arbeitslosenquote in Schleswig-Holstein lag im September bei 5,8 Prozent, die Unterbeschäftigungsquote bei 7,8 Prozent. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung oder kurzfristig erkrankt sind.


TOP 6 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Verbot der Pferdesteuer, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/215), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Kurz nach ihrer Einführung steht die Pferdesteuer von Tangstedt im Kreis Stormarn schon vor dem Aus. Mit einem Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes will die Landesregierung ein Verbot einer derartigen Abgabe landesweit zementieren. Trotz massiver Proteste sollen Tangstedter Pferdehalter nach einer seit 1. Juli geltenden Satzung 150 Euro jährlich pro Tier zahlen. Tangstedt war als erste Gemeinde in Schleswig-Holstein und als vierte in Deutschland diesen Schritt gegangen. Die mit 3,1 Millionen Euro verschuldete Kommune hofft auf Mehreinnahmen von fast 100.000 Euro jährlich.
CDU, Grüne und FDP hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, gegen eine solche Steuer vorzugehen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, die Erhebung einer Steuer „auf die Ausübung eines Sports“ sollte untersagt werden. Nach juristischer Prüfung entschied sich das Innenministerium aber dafür, eine Steuer auf das Halten von Pferden zu verbieten. Darauf bezieht sich auch der entsprechende Passus in der Tangstedter Satzung. Gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen könnten es erfordern, bestimmte Bereiche dem Steuererhebungsrecht der Gemeinden zu entziehen, hatte Innen-Staatssekretärin Kristina Herbst Ende Juli bei Vorstellung des Gesetzentwurfs gesagt. Bei der Pferdesteuer sei das in Schleswig- Holstein eindeutig der Fall. Es gehe hier nicht nur um den Spitzensport, sondern auch um den Breitensport mit seiner Jugendarbeit.
Aus Sicht des Innenministeriums wiegt ein landesweites Verbot einer Pferdesteuer schwerer als das Interesse von Gemeinden an einer „geringfügigen Verbesserung ihrer Einnahmen“. Zugleich kündigte die Staatssekretärin Hilfe für klamme Gemeinden über andere Wege an. So würden die Gemeinden die geplanten Änderungen bei den Kita-Kosten und beim Finanzausgleich stärker entlasten, als es die angesetzten Mehreinnahmen über die Pferdesteuer bedeutet hätten. 4

TOP 8 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/231), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem die in "Leichter Sprache“ verfassten Wahlbenachrichtigungen bei vielen der 2,3 Millionen wahlberechtigten Schleswig-Holsteinern vor der Landtagswahl im Mai für Irritationen gesorgt hatten, will die Jamaika-Koalition das Rad der Inklusion in diesem Punkt wieder zurückdrehen. Dafür sollen die Regelungen im Landeswahlgesetz, die die Verwendung der “Leichten Sprache“ zwingend machen, ersatzlos gestrichen werden. Das Wahlbenachrichtigungsschreiben, das die Behörde von Landeswahlleiter Tilo von Riegen für die Landtagswahl verschickt hatte, war erstmals auf einen Zettel im DIN-A4-Format gedruckt worden. Üblich war bis dato eine Postkarte. Die DIN- A4-Mitteilung war in kurzen Sätzen abgefasst und mit Bildern versehen. Auch in punkto Rechtschreibung unterschied sich die Wahlbenachrichtigung von früheren. Substantive, die sich aus zwei Wörtern zusammensetzen, waren konsequent mit Bindestrich geschrieben – zum Beispiel Post-Leit-Zahl, oder Land-Tag. Auch die Briefwahlunterlagen waren in dieser Form gestaltet und formuliert worden. Man wolle „die Wahl einfach verständlicher machen“, hatte der Landeswahlleiter im Vorfeld des Urnengangs gesagt.
Die Koalitionsfraktionen sehen das inzwischen anders: „Die Reaktionen der Wahlberechtigten, aber auch der Presse bundesweit haben gezeigt, dass die bisherige Herangehensweise der pflichtigen Versendung von Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten dem wichtigen Anliegen des barrierefreien Zugangs zu Wahlinformationen nicht gerecht wird, sondern – was die Akzeptanz barrierefreier Informationen betrifft – eher kontraproduktiv ist“, heißt es in der Begründung des Vorstoßes zur Rücknahme der “Leichten Sprache“ in Wahlbenachrichtigungen. Hinter dem Begriff “Leichte Sprache“ verbirgt sich eine speziell geregelte sprachliche Ausdrucksweise, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Sie hat ein eigenes Regelwerk, das zudem Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch enthält. Die “Leichte Sprache“ soll Menschen, die über eine geringe sprachliche Kompetenz verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient damit auch der Barrierefreiheit. Kritiker bemängeln jedoch unter anderem, die Leichtigkeit könne Fakten verzerren und bei Lesern könne der Eindruck aufkommen, für „dumm verkauft zu werden“.



Donnerstag, 12. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 21 Verlässlichkeit und Rechtssicherheit beim Ausbau der Windenergie, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/232), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die SPD macht Druck beim Ausbau der Windenergie im Land und fordert einen „zügigen Abschluss“ der Regionalplanung für Windkraftanlagen. In einem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, „die begonnene Neuaufstellung der Flächenplanung auf Basis landesweit 5

einheitlicher Kriterien und den Vorgaben des Urteils des OVG Schleswig vom 20. Januar 2015 fortzusetzen, da ansonsten die Rechtssicherheit der Planung massiv gefährdet ist.“ Zugleich warnen die Sozialdemokraten davor, dass notwendige Änderungen dabei nicht einseitig zu Lasten von Mensch, Denkmal-, Natur-, Landschafts- oder Artenschutz gehen dürften.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat Anfang Oktober gesagt, dass die Landesregierung in Kürze einen konkreten Zeitplan für die von seinem Kabinett in Überarbeitung befindlichen Regionalpläne verlegen werde. Laut Koalitionsvertrag sind in der Regel die Abstände von Windkraftanlagen zu Einzelhäusern auf bis zu 500 Meter und zu geschlossener Bebauung auf bis zu 1.000 Meter definiert. Die neue Regierung will dafür das Repowering (Erneuerung alter Anlagen) erleichtern. Aktuell sind Abstände von 400 beziehungsweise 800 Meter vorgesehen. Eine Überarbeitung der Regionalplanung hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig vor zweieinhalb Jahren gefordert. In ihrem Urteil zur Ausweisung von Windeignungsflächen machten die Richter deutlich, dass der Bürgerwillen allein nicht ausschlaggebend sein könne. Sie rügten unter anderem, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die gegen die Windkraftnutzung votiert hatten.
Um den Ausbau trotzdem voranzutreiben und dabei Wildwuchs zu verhindern, entschied der Landtag daraufhin, neue Anlagen vorläufig grundsätzlich zu untersagen, zugleich aber Ausnahmen zu erlauben. Die ehemalige Koalition unter SPD-Ministerpräsident Torsten Albig legte den Zeitraum des Planungsstopps für neue Windkraftanlagen bis September 2018 fest – dann sollte die neue Regionalplanung endgültig abgeschlossen sein. Stellungnahmen zu den ursprünglich definierten 354 Vorrangflächen für die Windenergiegewinnung waren bis Ende Juni möglich. Im Kern plante die alte SPD/Grünen/SSW-Regierung, das Aufstellen von Windrädern auf 1,98 Prozent der Landesfläche zu erlauben. Etwa ein Viertel der Fläche wäre neu. Aktuell stehen zwischen Nord- und Ostsee rund 3.100 Windräder. Bis 2025 sollten 500 dazu kommen, um dann insgesamt zehn Gigawatt Leistung aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Für 1.300, die außerhalb der von Rot-Grün-Blau geplanten Zonen gestanden hätten, sollte es Bestandsschutz geben, sie hätten aber nicht im Zuge des Repowerings durch neue ersetzt werden dürfen.
Zwischenzeitlich schreibt die Neuordnung der Ökostrom-Förderung fest, dass es wegen noch bestehender Engpässe in den weiterleitenden Stromnetzen weniger Tempo beim Windkraft- Ausbau geben solle. Von den bundesweit jährlich 2.500 Megawatt Windkraft-Leistung, die von 2017 an jährlich neu gebaut werden sollen, dürfen nur maximal 902 Megawatt in „Netzausbaugebieten“ in Norddeutschland entstehen. Je nach Größe einzelner Anlagen entspricht das zwischen 120 und 200 Windrädern in Norddeutschland. Auf der jüngsten Windmesse Husum hat Ministerpräsident Günther laut Zeitungsberichten angedeutet, dass bis Herbst 2018 die von seiner Regierung überarbeiteten Pläne vorliegen könnten, es dann aber ein weiteres Jahr bis zur Herstellung der Rechtssicherheit wegen zu erwartender Klagen dauern würde. Das hieße: Der derzeit bis Herbst 2018 verhängte Planungsstopp für neue Windkraftanlagen müsste erneut, voraussichtlich bis mindestens Frühjahr 2019, verlängert werden. Schlagzeilen machte der Ausspruch des Regierungschefs in Husum, er fände Windkraft „cool“. 6

Windanlagen in Schleswig-Holstein haben im vergangenen Jahr 26 Prozent des hierzulande erzeugten Stroms erzeugt. Angaben des Statistikamts Nord zufolge stieg die gesamte Stromproduktion des Landes 2016 um vier Prozent auf rund 35 Millionen Megawattstunden. Im Bereich des Landstroms gab es aber trotz des Baus neuer Anlagen und des Ersetzens alter durch leistungsstärkere Rotoren einen Rückgang um 5,6 Prozent auf knapp 9,1 Millionen Megawattstunden, weil das Jahr windschwach war. Vor der Küste Schleswig-Holsteins wurden im vergangenen Jahr fast 5,8 Millionen Megawattstunden Strom erzeugt und damit gut 43 Prozent mehr als im Vorjahr. Offshore-Windstrom erreichte damit einen Anteil von 16,5 Prozent an der gesamten Stromerzeugung. Insgesamt lieferten erneuerbare Energien rund 55 Prozent der Stromproduktion. Fossile Träger steuerten bei einem Rückgang um 5,7 Prozent auf gut vier Millionen Megawattstunden 11,5 Prozent zur Stromerzeugung bei. Der Anteil der Kernenergie betrug mit einem Zuwachs von 2,9 Prozent auf 11,5 Millionen Megawattstunden fast 33 Prozent.


TOP 9 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Wasserabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/239), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will die Wasserabgabe zukünftig vollständig und nicht mehr in Teilen zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zweckgebunden einsetzen. Seit der letzten Änderung des Gesetzes 2013 geht das Geld nach Abzug der Verwaltungskosten zu 70 Prozent in den Bereich. Zahlen muss die Abgabe jeder, der Wasser aus oberirdischen Gewässern oder vom Grundwasser entnimmt oder ableitet. In Schleswig-Holstein sind das in erster Linie die Wasser- und Bodenverbände. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge, dem Entnahmezweck und der Herkunft des Wassers.
Es sei absehbar, dass die finanziellen Aufwendungen für Maßnahmen des Gewässerschutzes künftig zunehmen werden, begründet die AfD ihren Vorstoß. In der Begründung des Entwurfes für eine Gesetzesänderung heißt es weiter, mit einem Entgelt von zwölf Cent pro Kubikmeter seien die Kosten für Endverbraucher der öffentlichen Wasserversorgung verhältnismäßig hoch. Schleswig-Holstein habe bundesweit nach Berlin und Hamburg die höchsten Wasserentnahme- Entgelte.


TOP 10 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/257), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Kommunalwahlrecht in Schleswig-Holstein sieht vor, dass sich nur bereits in der Gemeindevertretung vertretene politische Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber zu Bürgermeisterwahlen aufstellen lassen können. Parteien, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, dürfen dies nicht. Mit ihrem Entwurf für eine Änderung des Gemeinde- 7

und Kreiswahlgesetzes will die AfD jetzt erreichen, dass „die bisherige Einschränkung zugunsten der auf kommunaler Ebene bereits etablierten politischen Parteien“ gestrichen wird.
Kritisch sieht die AfD auch, dass Einzelbewerber auf den Wahlzetteln bei Bürgermeisterwahlen bislang ohne Parteizugehörigkeit angegeben werden. Nach Meinung der Oppositionsfraktion ist für viele Wähler „die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu einer Partei ein wichtiges Entscheidungskriterium“. Daher sollten künftig auch einzelne Kandidaten mit der zugehörigen Partei aufgeführt werden, so die AfD. Eine weitere Regelung in dem Gesetz will die AfD ebenfalls auf Parteien und Wählergruppen ausweiten, die bisher nicht den entsprechenden Gemeindevertretungen angehören. Darin geht es um die Unterstützer-Unterschriften für mögliche Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen. Bisher gilt diese Richtlinie nur für Einzelbewerber.


TOP 11 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Absenkung Quoren Volksbegehren und Volksentscheid, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/258), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD-Fraktion will das Quorum für Volksbegehren und das Zustimmungsquorum für Volksentscheide senken. Dafür soll die Landesverfassung entsprechend geändert werden. So fordert sie, bei der Herbeiführung eines Volksbegehrens die bisher notwendigen 80.000 Unterschriften auf 50.000 zu verringern. Und bei einem Volksentscheid sollen statt der bisherigen 15 Prozent nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten zustimmen müssen. Die von der Fraktion der AfD angestrebte Änderung wird unter anderem damit begründet, dass die bisherigen Quoren für Volksbegehren und -entscheid „hohe Hürden“ darstellen und somit einer „bürgernahen Beteiligung“ der Gesetzgebung widersprechen. Anders als es die Verfassung vorsehe, bestehe laut der Oppositionsfraktion derzeit die Gefahr, „dass die Bürger von einer direkten Mitbestimmung bei dem Erlass von Gesetzen ausgeschlossen sind“.
Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid. Dazu sieht die Landesverfassung drei Stufen vor.
Volksinitiative: Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen und nicht den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats widersprechen. Gibt das Plenum grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um über die Initiative zu beraten - und sie gegebenenfalls anzunehmen.
Volksbegehren: Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen. Die Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln. 8

Volksentscheid: Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Gesetzesvorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind. Das entspricht rund 330.000 Stimmen der Schleswig-Holsteiner. Bei einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, zustimmen, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten.


TOP 18 Keine Nazi-Propaganda auf Kfz-Kennzeichen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/225), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will Zahlen- und Buchstabenkombinationen, die einen eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen oder auf eine nationalsozialistische Gesinnung zur rechtsextremen Szene hindeuten, von Autokennzeichen verbannen. Die Landesregierung soll in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz eine entsprechende Liste mit propagandistischen Kombinaten erstellen und die Kfz-Zulassungsstellen landesweit anweisen, solche Kennzeichen nicht mehr zuzuteilen. Bereits vergebene derartige Kennzeichen seien „von Amts wegen zu ändern“.
In ihrem Antrag verweist die SPD auf bereits gängige Verfahrensweisen in einigen anderen Bundesländern wie Brandenburg oder Bayern. Zwar seien bundesweit die Buchstabenkombinationen KZ, HJ, NS, SA, SS wegen ihres eindeutigen Bezuges zu Institutionen des NS-Regimes verboten, darüber hinaus gebe es jedoch „regional deutliche Unterschiede in der Praxis der Zuteilung von Kfz-Kennzeichen mit sonstigen Zahlen- und/oder Buchstabenkombinationen, die von der rechtsextremen Szene zur Umgehung der Strafbarkeit der Verbreitung von Propagandamitteln oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden“, begründen die Sozialdemokraten ihren Vorstoß.


TOP 19 Regelungen zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/226), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Verhütungsmittel sollen für sozial schwache Menschen kostenlos werden. Das fordert die SPD. Derzeit müssen Frauen, die Hartz IV- und Sozialhilfe empfangen, Pille und Kondome aus ihrem monatlichen Regelsatz finanzieren. Der vom Gesetzgeber einkalkulierte Bedarf für die Gesundheitspflege, darunter fallen die Verhütungsmittel, liegt bei 15 Euro. Frauen können nicht die gewünschte Familienplanungsmethode wählen, „wenn ihnen das Geld dafür dazu fehlt“, argumentiert die SPD.
Die Landesregierung soll sich jetzt einer Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Bremen anschließen, die eine bundeseinheitliche Regelung der Kostenübernahme für Frauen mit geringem Einkommen fordern. Der SPD-Vorstoß ist nicht ganz neu: Bereits 2010 hatte die Linke im Landtag die kostenlose Pille auf Rezept gefordert, war damals aber an der Mehrheit von CDU und FDP gescheitert. 9

Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme grundsätzlich ab. Ein Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel bestehe nur bis zum 20. Lebensjahr, argumentieren sie. Diese Auffassung wurde 2012 vom Bundessozialgericht bestätigt. Die Altersgrenze gelte bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch für die Sozialhilfe, hatten die Richter die Klage einer 1966 geborenen Frau aus Nordrhein-Westfalen, die nach einem Schädel-Hirn-Trauma geistig behindert ist, zurückgewiesen. Ihr Arzt hatte ihr zur Empfängnisverhütung die sogenannte Drei- Monatsspritze verordnet, die vierteljährlich knapp 25 Euro kostete.


TOP 22 Bezahlbares Wohnen in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/233), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In ihrem Antrag zum Thema Wohnungsbau fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung auf, in dieser Tagung mündlich über den aktuellen Stand der „Weiterentwicklung der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum“ zu berichten. In dem Bericht soll sich das Hauptaugenmerk auf die soziale Wohnraumförderung und die damit verbundenen „Maßnahmen zur Sicherung stabiler Mietpreise“ richten.
Im vergangenen Jahr nach Angaben der “Rheinischen Post“ in Deutschland rund 24.550 neue Sozialwohnungen gebaut worden – 10.000 mehr als im Vorjahr. Schätzungen der Wohnungsbaubranche zufolge werden jährlich etwa 80.000 zusätzliche Mietwohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein benötigt. Wegen des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten hatte der Bund die Mittel zur sozialen Wohnraumförderung für 2017 und 2018 auf je 1,5 Milliarden Euro verdreifacht.
In Schleswig-Holstein ist die Zahl der Haushalte, die einen Mietzuschuss bekommen, seit der Wohngeldreform vom 1. Januar 2016 um 42,5 Prozent auf rund 24.000 gestiegen. Das sind 1,7 Prozent aller Privathaushalte im Norden, wie aus aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Land und Bund – jeweils zur Hälfte – haben in diesem Zeitraum rund 48 Millionen Euro an Zuschuss oder rein rechnerisch 17 Euro pro Einwohner bewilligt.



Freitag, 13. Oktober, 10 bis 15 Uhr

TOP 20 Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/227), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit 2007 gibt es eine vom Bundestag beschlossene “Nationale Strategie für biologische Vielfalt“. 14 Bundesländer haben mittlerweile eigenständige Pläne entwickelt, mit der sie ihre heimische Artenvielfalt und Landschaftsqualität erhalten wollen. Schleswig-Holstein ist noch ohne einen solchen Plan. Geht es nach CDU, Grünen und FDP, soll sich das nun ändern. Die 10

Koalitionsfraktionen fordern die Landesregierung auf, eine Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu erarbeiten.
„Die Strategie soll alle für die Biodiversität relevanten Bereiche berücksichtigen und die bestehenden fachpolitischen Ziele und Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt abteilungs- und ressortübergreifend zusammenführen und ergänzen“, heißt es in dem Antrag.


TOP 24 und 25 Anträge zur Rechtssicherheit für BürgerInnen und Polizei und zur Gewalt gegen Polizeibeamte, Anträge der Fraktion der AfD (Drs. 19/240 und Drs. 19/241), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten und Mitarbeiter von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, etwa seitens der Ordnungsämter, sollen nach dem Willen der AfD besser vor Übergriffen geschützt werden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien nicht weitgreifend genug und böten keinen ausreichenden rechtlichen Schutz gegen Aggressionen und Störungen in der Ausübung ihrer Tätigkeiten, heißt es in einem Antrag. Die Landesregierung solle sich daher im Bund dafür einsetzen, dass Angriffe und Bedrohungen ins Strafgesetz aufgenommen werden.
Vorstöße in diese Richtung hatte es vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Einsatzkräfte bereits in der vergangenen Legislaturperiode gegeben. So hatte die CDU damals gefordert, einer Bundesratsinitiative für härtere Strafen gegen Krawallmacher von Hessen und dem Saarland beizutreten. Auch SPD, Grüne, FDP und SSW räumten grundsätzlich ein, dass mehr zum Schutz der Beamten getan werden müsse – auch wenn Respekt sich nicht verordnen lasse. Die FDP verwies damals zudem auf rechtliche Bedenken, wenn eine Ohrfeige gegen Polizeibeamten mit einer Freiheitsstrafe, die gegen einen Bürger dagegen nur mit einer Geldstrafe geahndet werden könne.
In einem weiteren Antrag fordert die AfD die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass ein Bereitschaftsdienst von Richtern auch außerhalb der Geschäftszeiten der Amts- und Landgerichte ständig erreichbar ist. „Ein Bereitschaftsdienst in den Landgerichtsbezirken ist vielfach zwischen 21 und 7 Uhr in Strafverfolgungsangelegenheiten nicht verfügbar, aber auch die in Fragen der Gefahrenabwehr zuständigen Amtsgerichte sind nicht durchgehend erreichbar“, heißt es in dem AfD-Antrag. Dadurch entfache das Grundgesetz in Schleswig-Holstein nicht mehr seine volle Wirkung.


TOP 26 Familienförderung durch direkte Darlehen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/242), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD-Fraktion will dem Armutsrisiko für Familien vorbeugen und fordert daher die Landesregierung auf, Familien durch Darlehen zu unterstützen. Als konkrete Maßnahme regt sie an, dass Eltern nach der Geburt ihres ersten Kindes ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.000 Euro aus Landesmitteln gewährt wird. Die Rückzahlung soll mit der Geburt eines zweiten Kindes 11

um ein Drittel reduziert werden und beim dritten Kind soll sie vollständig entfallen, so die Forderung der AfD-Abgeordneten. „Das Armutsrisiko für Kinder ist in Familien ab drei Kindern signifikant höher als in kleineren Familien“, heißt es in dem vorliegenden Antrag. Außerdem setze die Darlehensvergabe ein „deutliches Zeichen einer Willkommenskultur für Neugeborene in Schleswig-Holstein“.


TOP 27 Angeltourismus im Fehmarnbelt ermöglichen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/243), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit September sind Angelverbote für Teile des Fehmarnbelt in Kraft. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung nun auf, die Beschränkungen für Freizeitfischer aufzuheben oder alternativ das Naturschutzgebiet im Fehmarnbelt so zuzuschneiden, dass dort Angler ihrem Hobby nachgehen können. Die Landesregierung müsse auf Bundesebene tätig werden, schreibt die Fraktion der AfD in ihrem Antrag. Meeresflora und -fauna seien „durch die Freizeitangler in keiner Weise bedroht“, so die AfD. Außerdem könnte sich das Angelverbot negativ auf den regionalen Tourismus und die lokale Küstenwirtschaft auswirken.
Am 22. September hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Fehmarnbelt sowie für fünf weitere Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee unterzeichnet. Mit der Veröffentlichung der Verordnung am 27. September gilt das Angelverbot in Teilen des Fehmarnbelts.


TOP 28 Meistergründungsprämie, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/246), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen Unternehmensgründungen erleichtern und bestehende Handwerksbetriebe erhalten. Dazu soll laut einem vorgelegten Antrag die Landesregierung bis spätestens 2018 ein Konzept für eine sogenannte Meistergründungsprämie vorlegen. Für das Konzept sollen insbesondere die Ausgestaltung und die Höhen der Förderung, das Fundament der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sowie Kofinanzierungsmöglichkeiten aus Förderfonds und -mitteln der Europäischen Union und des Bundes geprüft werden. „Der demografische Wandel stellt auch für die Sicherung von schleswig-holsteinischen Unternehmen in der Unternehmernachfolge eine große Herausforderung dar“, heißt es zur Begründung in dem Antrag.
Jüngsten Angaben des Statistikamtes Nord zufolge gibt es bezogen auf das Jahr 2014 rund 19.400 Handwerksbetriebe in Schleswig-Holstein. Die Unternehmen erzielten einen Umsatz von knapp 16 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte der Betriebe war im Bauhauptgewerbe und im Ausbaugewerbe tätig. An dritter Stelle standen die Handwerke für den privaten Bedarf. Die meisten selbstständigen Handwerksunternehmen gab es im Kreis Pinneberg (elf Prozent) sowie in den Kreisen Segeberg und Rendsburg-Eckernförde (jeweils zehn Prozent). Die wenigsten Handwerksunternehmen waren dagegen im Kreis Steinburg (fünf Prozent) sowie in den kreisfreien Städten Neumünster und Flensburg (jeweils zwei Prozent) zu finden. 12

In den Handwerksunternehmen arbeiteten einschließlich der tätigen Inhaber 166.500 Menschen – davon waren rund 123.300 sozialversicherungspflichtig, hinzu kamen fast 23.000 Minijobber. Bundesweit suchen viele Firmen in den kommenden Jahren aus Altersgründen händeringend Nachfolger. Die “Meisterprämie“ ist auch eine Forderung der schleswig-holsteinischen Handwerkskammer. Mehrere Bundesländer setzen bereits gezielt auf die Förderung von Meistern, wenn sie Firmen gründen oder bestehende Firmen übernehmen. Dies können etwa Zuschüsse für die Anschaffung von Werkzeugen, Fahrzeugen oder Büromaterial sein.


TOP 29 Fonds für Barrierefreiheit einrichten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/253), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen fordern einen Fonds für Barrierefreiheit, um Hilfsangebote in diesem Bereich auszubauen. Zu definierende Förderkriterien sollen auch Modellprojekte unterstützen, etwa beim bedarfsgerechten Ausbau digitaler Strukturen. Von physischer Barrierefreiheit und digitalen Angeboten „profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch andere ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen“, heißt es in dem Antrag. Da der Ausbau-Prozess nicht in kürzerer Zeit abgeschlossen werden könne, soll die Landesregierung dafür Sorge tragen, „dass modellhafte Anstrengungen, die vollständige Nutzungsketten berücksichtigen, im Land im besonderen Maße gefördert werden“.


TOP 35 Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Bericht der Bürgerbeauftragten (Drs. 19/141), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Streit über Schulbegleitung und Kita-Gebühren, Probleme mit Hartz IV, Ärger mit Krankenkassen: Über solche Fälle berichtet Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadomi, in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016. Der Landtag debattiert nun über das 110 Seiten starke Werk.
Insgesamt 3.323 Petitionen erreichten die Beauftragte. Ein besonderes trauriges Kapitel sei der Streit um die Kosten für die Schulbegleitung behinderter Kinder, beklagt El Samadoni. Insgesamt 103 Fälle habe es gegeben, wo sich die Kreise vor der Kostenübernahme gedrückt hätten. Probleme mit Hartz IV waren mit 876 Eingaben der größte Bereich. Sprunghaft gestiegen sind die Petitionen rund um die gesetzliche Krankenversicherung (von 353 auf 450). Besorgniserregend sei, dass immer mehr Menschen lediglich eine medizinische Notversorgung erhielten, wegen Beitragsrückständen in der Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung müsse gestärkt und der Zugang erleichtert werden, fordert die Bürgerbeauftragte.
Ein weiteres wichtiges Thema sei der Bereich Kita gewesen, berichtet die Bürgerbeauftragte. Familien hätten sich über zu hohe Gebühren beklagt, wie auch über die Schwierigkeit, einen bedarfsgerechten Kita- oder Krippenplatz zu finden. Das galt insbesondere für Krippenplätze für 13

U3-Kinder. „In vielen Fällen stand deswegen der Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Krippenplatz lediglich auf dem Papier“, so El Samadoni.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 14

Reihenfolge der Beratung der 5. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 11. Oktober 2017 2 Regierungserklärung zum Arbeitspaket der Landesregierung 175 10:00
30 Sportentwicklungsplanung für Schleswig-Holstein 35 15:00 17 Zukunftslabor soziale Sicherung 35 15:35 6 Änderung des Kommunalabgabengesetzes - Verbot der Pferdesteuer 35 16:10 8 Änderung des Landeswahlgesetzes 35 16:45 Donnerstag, 12. Oktober 2017 21 Verlässlichkeit und Rechtssicherheit beim Ausbau der 70 10:00 Windenergie 9 Änderung des Wasserabgabengesetzes 35 11:10 10 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes 35 11:45
11 Änderung der Verfassung - Absenkung Quoren Volksbegehren 35 15:00 und Volksentscheid 18 Keine Nazi-Propaganda auf Kfz-Kennzeichen 35 15:35 19 Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln 35 16:10 22 Bezahlbares Wohnen in Schleswig-Holstein 35 16:45 Freitag, 13. Oktober 2017 20 Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt 35 10:00 24 + 25 Anträge zur Rechtssicherheit für BürgerInnen und Polizei und zur 35 10:35 Gewalt gegen Polizeibeamte 26 Familienförderung durch direkte Darlehen 35 11:10 27 Angeltourismus im Fehmarnbelt ermöglichen 35 11:45 28 Meistergründungsprämie 35 12:20 29 Fonds für Barrierefreiheit einrichten 35 12:55 35 Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 30 13:30 13 Wahl des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen 14:00


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP 12 Wahl der Mitglieder des Medienrates 14 Wahl der Mitglieder des Landtages für den Wahlkreisausschuss 16 Zustimmung zur Veräußerung einer Liegenschaft in Wentorf 15

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/260):


TOP 3 Studienakkreditierungsstaatsvertrag 4 Staatsvertrag zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz 5 Staatsvertrag zur Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen 7 Änderung des Kindertagesstättengesetzes 15 Mitglied der Landesregierung im Ausschuss der Regionen (AdR) 23 Fortschreibung des Infrastrukturberichtes 31 „Sozialfaktor“ bei der Lehrerzuweisung einrichten 32 Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl - Wahlprüfung 33 Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag 34 Zulässigkeit der Volksinitiative "Schleswig-Holstein stoppt CETA"