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13.10.17
15:40 Uhr
AfD

KORREKTUR: Volker Schnurrbusch (TOP 27): Ideologisch bedingte Angelverbote sind kein Ersatz für echten Naturschutz

PRESSEINFORMATION



Korrigierte Fassung



AfD-Antrag für den Erhalt des Angeltourismus´ im Fehmarnbelt:

„Ideologisch bedingte Angelverbote sind kein Ersatz für echten Naturschutz“ Kiel, 13. Oktober 2017 Volker Schnurrbusch, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Kieler Landtag, fordert von der Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das gerade erst von SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erlassene Freizeitfischereiverbot für den Fehmarnbelt wieder aufzuheben.
Seine heutigen Rede dazu im ( – korrigierten – ) Wortlaut:
Zwei Tage vor der Bundestagswahl wollte die SPD noch ein letztes Mal zeigen, wie sie mit Regierungsverantwortung umgeht: Am 22. September hat die scheidende Bundes- umweltministerin Barbara Hendricks Verordnungen zur Einrichtung von sechs Schutz-- gebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee unterzeichnet und damit Angelverbote in Kraft gesetzt, die weitreichende Folgen für Angler, Kutterkapitäne und das Tourismus-Gewerbe insbesondere in Ostholstein haben.
Selbst der ehemalige Kieler Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, selbst SPD-Mann, rügte das unbotmäßige Verhalten seiner Parteigenossin, die - in seinen Worten - ein „klares Doppel-Foul“ beging, indem sie sich über den Ministervorbehalt von Bundesland- wirtschaftsminister Christian Schmidt einfach hinwegsetzte.
Denn bereits im Frühjahr gab es Pläne, die das Angeln in den Bereichen Borkum- Riffgrund, Fehmarn-Belt, Kadet-Rinne, Pommersche Bucht, Rönnebank, Sylter Außenriff und Östliche Deutsche Bucht teilweise untersagen sollten. Doch Gespräche zwischen Fischereiverbänden, Umweltverwaltung und Politik sowie der angekündigte Vorbehalt des Bundesministers sollten das Verfahren aufschieben - bis wissenschaftliche Begründungen für das Verbot vorliegen. Doch diese wissenschaftliche Begründung der Hendricksschen Verordnung liegt bis heute nicht vor. Stattdessen setzte sich die SPD-Ministerin über alle Bedenken „arrogant“ hinweg, so die Wortwahl von Reinhard Meyer, der heute Präsident des Deutschen Tourismusverbandes ist.

„Damit hat sie (- die Noch-Bundesumweltministerin-) den deutschen Anglern ein bitteres Vermächtnis hinterlassen“, erklärte der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein voller Enttäuschung. Weiter heißt es in der Erklärung des Verbandes: „Die Begründungs- versuche des Bundesumweltministeriums sind konstruiert und halten keiner fachlichen Prüfung stand.“ Der Landessportfischerverband bezieht sich hierbei auf die in der Verordnung getroffenen Aussagen, wonach die Meeresflora und –fauna sowie Riffstrukturen durch das Angelverbot besser geschützt werden sollen.
Im Gegenteil sei es nicht ersichtlich, warum zum Beispiel kleine Anglerboote rastende Meeresvögel und andere Tiere mehr stören sollten, als der gesamte sonstige Seeverkehr. Es sei schließlich im Interesse der Angler selbst, dass die Fischbestände dort keinen Schaden nähmen.
Die Glaubwürdigkeit der Umweltpoltik ist es, die durch den Alleingang der Ministerin einen schweren Schaden erlitten hat.
Doch statt sich einmal Gedanken über die großen Zusammenhänge zu machen, wie der Erwärmung von Nord- und Ostsee und den hiermit einhergehenden Negativfolgen für Arten und Lebensräume, betreiben SPD und auch die Grünen einmal mehr eine gegen Freizeitangler und Kleinunternehmer gerichtete Umweltpolitik. Das ist in der Tat äußerst bedauerlich.

Uns ist bewusst, dass Sie, sehr geehrter Herr Minister Dr. Habeck, immer bemüht sind, widerstreitende Interessen auszugleichen, den Weg eines gang-baren Kompromisses zusammen mit den betroffenen Akteuren zu finden. Das zeigen Sie bei der Energiewende, das haben Sie in der Diesel-Debatte bekannt, das wollen Sie beim Umgang mit dem Wolf so machen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Doch in diesem Fall haben Sie wohl zu sehr für die stummen Fische gesprochen und die Stimmen der Angler und anderen Betroffenen wohl überhört. Deren Protest ist nicht nur laut, sondern auch begründet. Denn die jetzt für Freizeitangler ausgewiesenen Gebiete seien schlichtweg uninteressant. Der Angeltourismus ist wichtig für diese Region unseres Landes und droht nun, zum Erliegen zu Kommen.
Die Freizeitkutterkapitäne in Norwegen, in Dänemark und wer weiß wo noch werden sich auf neue Kundschaft freuen, während die Existenz des regionalen Tourismus', der Küstenwirtschaft und der gewachsenen Angelkultur in Schleswig-Holstein gefährdet ist. Bedenken Sie nur, wieviel Treibstoff in die Luft geblasen wird, wenn Freizeitangler jetzt wegen des Verbotes an Ostholstein vorbei bis in den hohen Norden fahren oder gar fliegen müssen!

Man könnte ja jetzt sagen: Der Drops ist gelutscht - Frau Hendricks hat den Deckel auf die Akte geklappt. Aber wir möchten - vor dem Hintergrund einer neuen Landes- regierung und einer künftigen neuen Bundesregierung - Sie, die neue Landesregierung, dazu aufrufen, sich auf Bundesebene gegen dieses unsinnige Angelverbot einzusetzen - auch wenn es mühsam und lästig ist. Aber unsere Angler und Kutterkapitäne, unser Tourismusgewerbe haben das einfach verdient!


Weitere Informationen:
• Link zum Original-Antrag der AfD-Fraktion: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00243.pdf



Pressekontakt:
Peter Rohling Pressesprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988- 1656 Mobil: +49-(0)176-419-692-54 E-Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de