Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
28.11.18
19:36 Uhr
Landtag

KORREKTUR: Untersuchungsausschuss verschiebt den Beginn der Zeugenvernehmung

Nr. 192 / 28. November 2018

Untersuchungsausschuss verschiebt den Beginn der Zeugenvernehmungen
Der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode ist heute (Mittwoch) zu seiner kurzfristig anberaumten siebten (nicht öffentlichen) Sitzung zusammengekommen.
In dieser Sitzung wurden einstimmig die für den kommenden Montag (3.12.) angesetzten Sitzungen aufgehoben, sowohl die öffentliche Beweisaufnahmesitzung als auch die nicht öffentliche Beratungssitzung. Hintergrund für diese Entscheidung des Untersuchungsausschusses ist der Umstand, dass die Aussagegenehmigung für die am Montag zu vernehmende Auskunftsperson seitens des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration erst am späten Nachmittag des 27.11.2018 vorgelegt wurde.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat im September 2018 die Auskunftsperson und den Termin ihrer Vernehmung beschlossen und diesen Beschluss zeitnah dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration mitgeteilt.
Ferner enthält die Aussagegenehmigung inhaltliche Beschränkungen. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses halten es für erforderlich, weiterreichende Aussagegenehmigungen für die Befragung der Auskunftspersonen zu erwirken.
Der verbleibende Zeitraum von drei Werktagen reicht aus Sicht der Abgeordneten nicht aus, damit sich Auskunftspersonen und Ausschuss angemessen auf die Vernehmung vorbereiten können.
Außerdem wurden weitere Verfahrensfragen erörtert. Thomas Rother (SPD) wurde nach seiner Genesung erneut zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Obmann der SPD- Fraktion ist nunmehr wieder Kai Dolgner (SPD).
Die nächste (nicht öffentliche) Beratungssitzung des Untersuchungsausschusses ist für den 17. Dezember 2018 vorgesehen. Die Beweisaufnahme soll nunmehr am 14. Januar 2019 beginnen.