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14.08.19
17:23 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn und Bernd Voß zur Aufnahme des Schutzes autochthoner Minderheiten ins Grundgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 299.19 / 14.08.2019


Ein weiterer Schritt zum besseren Schutz von Minderheiten
Heute (14.8.2019) wurde im Europa-Ausschuss der Antrag „Schutz von autochthonen Minderheiten in das Grundgesetz aufnehmen“ beschlossen, der in der nächsten Land- tagssitzung behandelt werden wird. Dazu sagen die minderheitenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn, und der europapolitische Sprecher Bernd Voß:
Wir unterstützen diese Initiative ausdrücklich! Der Schutz von Minderheiten ist eine Grundvoraussetzung von Frieden, Freiheit und Demokratie. Unsere Landesverfassung beinhaltet die entsprechende Klausel zum Schutz von Minderheiten seit 30 Jahren. Es ist an der Zeit, dass der Bund nachzieht.
Schleswig-Holstein blickt auf viele Jahre sehr erfolgreiche Minderheitenpolitik zurück. Wir erleben Vielfalt als Bereicherung. Von daher ist es und Grünen ein großes Anliegen, die- sen Schutz auch über das Grundgesetz abzusichern.
Wir setzen darauf, dass auch andere Bundesländer die Zeichen der Zeit erkennen und unsere Initiative unterstützen werden.

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