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23.01.20
10:50 Uhr
AfD

Claus Schaffer zu TOP 8: Unser Gesetz gibt den Pflegekräften die Freiheit, sich für oder gegen eine Berufsvereinigung zu entscheiden

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der Pflegeberufekammer SH (TOP 8):

„Unser Gesetz gibt den Pflegekräften die Freiheit, sich für oder gegen eine Berufsvereinigung zu entscheiden“ Kiel, 23. Januar 2020 Das in Schleswig-Holstein geltende Pflegeberufekammer- gesetz verpflichtet die rund 28.000 Pflegefachkräfte zur kostenpflichtigen Zwangs- mitgliedschaft in der Kammer. Die AfD-Fraktion lehnt dies ab und hat deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Kammer aufgelöst und eine auf freiwil- liger Mitgliedschaft basierende Berufsvereinigung für Pflegefachkräfte geschaffen würde. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Jamaika hat im Dezember 2019 für die Pflegeberufekammer SH eine ‚erweiterte Anschub- finanzierung‘ beschlossen, um ihr zu ermöglichen, ein Jahr lang auf die Erhebung der Mitgliedsbeiträge zu verzichten. Dass die Protestaktionen trotzdem weitergehen, zeigt, dass sich die Pflegefachkräfte ihre grundlegende Ablehnung der Kammer und der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft offenbar nicht abkaufen lassen. Das begrüßen wir, denn auch wir sind der Auffassung, dass die Mitgliedschaft in einer Berufsvereinigung für Pflegefachkräfte auf Freiwilligkeit basieren muss.
Eine Interessenvertretung, die auf Zwang statt auf der Zustimmung ihrer Mitglieder beruht, ist ein Widerspruch in sich. Unser Gesetzentwurf zielt deshalb darauf ab, die bestehende Pflegeberufekammer SH abzuschaffen und an ihrer Stelle eine Berufs- vereinigung für Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein einzuführen, die auf freiwilliger Mitgliedschaft basiert.
Orientiert haben wir uns am Beispiel der Bayerischen Berufsvereinigung für Pflegekräfte (VdPB), bei der die Mitgliedschaft ebenfalls freiwillig sowie beitragsfrei ist – und die sich gleichwohl erfolgreich dafür einsetzt, die Qualität in der Pflege zu verbessern und einheitliche Berufsstandards zu schaffen.
Wenn auch die anderen Parteien die zentrale Kritik der Pflegefachkräfte in Schleswig- Holstein an ihrer Kammer ernstnehmen, müssten sie unserem Gesetzentwurf konse- quenterweise zustimmen. Wir sind gespannt!“

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Weitere Informationen:

• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegekräfte in Schleswig-Holstein (Pflegekräftevereinigungsgesetz – PfleVG) vom 6. Januar 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01900/drucksache-19-01914.pdf

• SHZ-Artikel „Protest gegen Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer“ vom 6. Januar 2020: https://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/protest-gegen-zwangsmitgliedschaft-in- der-pflegekammer-id26908262.html



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de