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23.01.20
15:31 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zum Fracking

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 16 – Fracking verbieten Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marlies Fritzen: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 013.20 / 23.01.2020

Fracking-Verbot: Steter Tropfen höhlt den Stein Sehr geehrte Damen und Herren,
die Jamaika-Koalition lehnt Fracking ab, so steht es im Koalitionsvertrag. Da sind wir uns hier im Hause einig auch mit den Kolleg*innen von SPD und SSW. Wir haben des- halb auch bei der Novelle des Landeswassergesetzes die Vorschläge der Volksinitiative Wasser eins zu eins aufgenommen, soweit sie das Wassergesetz betrafen.
Ein vollständiges Verbot von Fracking können wir im Land leider nicht erlassen. Ich bin sehr froh, dass dies mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember auch eindeutig und für alle nachvollziehbar geklärt wurde. Der Antrag des SSW, eine Bundesratsinitiative zu starten, erscheint deshalb folgerichtig.
Dazu sollte der Vollständigkeit halber aber erwähnt werden, dass Schleswig-Holstein bereits mehrfach einen Vorstoß im Bundesrat gemacht hat. Zuletzt im Mai 2013. Auf diese Initiative hin hat der Bundesrat in 2015 zwar einen Beschluss gefasst, der aber zum einen nicht alle Punkte aus dem Ursprungsantrag beinhaltet und zum anderen auch vom Bund nicht vollständig umgesetzt wurde.
Wir sehen daher keinen Grund, es nicht weiter zu versuchen. Steter Tropfen höhlt den Stein. In einer Zeit, in der es breiter gesellschaftlicher Konsens ist, dass wir unsere Energieversorgung konsequent auf Erneuerbare ausrichten, hat eine Technologie, die unter hohen Umweltrisiken und mit hohem Aufwand noch die letzten fossilen Energie- träger aus tiefen Gesteinsschichten pressen möchte, keinen Platz mehr. Sie ist ana- chronistisch.
Um Fracking allerdings wirklich in Deutschland auszuschließen, reicht es nicht, beim Wasserrecht anzusetzen. Es muss das Bundesbergrecht geändert werden. Wir brau- chen ein modernes Bergrecht. Das jetzige ist von 1980. Dieses Gesetz räumt der Roh- stoffgewinnung einen Vorrang gegenüber anderen Interessen des Gemeinwohls ein. Es
Seite 1 von 2 enthält eine sogenannte Rohstoffsicherungsklausel. Öffentlich-rechtliche Vorschriften, die der Aufsuchung und der Gewinnung von Rohstoffen entgegenstehen, sind nur in- soweit anzuwenden, als dass Aufsuchung und Gewinnung in möglichst geringem Maße beeinträchtigt werden sollen.
In einer Zeit, in der immer mehr Menschen klar wird, dass Klimawandel und Arten- schwund die beiden größten Herausforderungen für unsere Zukunftssicherung sind, ist es schlicht falsch, per Gesetz die Rohstoffgewinnung über den Umwelt- und Ressour- censchutz zu stellen. Es muss im Gegenteil sichergestellt werden, dass bei entgegen- stehendem öffentlichem Interesse Anträge zur Rohstoffgewinnung abgelehnt werden. Deutliche Verbesserungen muss es auch in der Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit geben. Das Bergrecht muss sich endlich am Vorsorgeprinzip ausrichten.
Vor ein paar Jahren, im November 2014, hat das Umweltbundesamt bereits ein umfas- sendes Papier vorgelegt und den Reformbedarf aus umweltfachlicher Sicht dargelegt. Seit Anfang der 80er hat sich vieles getan. Auch im Umweltrecht: FFH-Richtlinie, Was- serrahmenrichtlinie, Aarhus-Konvention, um nur einige Beispiele zu nennen. Seit 1994 hat der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz Verfassungsrang. Dem muss auch das Bundesbergrecht endlich Rech- nung tragen.
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