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23.01.20
17:29 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 4: Einen Eingriff in die vom Grundgesetz gewährleistete kommunale Selbstverwaltung lehnen wir ab

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. Januar 2020
Stefan Weber: Einen Eingriff in die vom Grundgesetz gewährleistete kommunale Selbstverwaltung lehnen wir ab TOP 4: Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 19/1719)
„Die AfD möchte § 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ändern. Die Steuer für Jagdhunde soll wegfallen. Sie wollen einfach so in die vom Grundgesetz in Artikel 28 Absatz 2 gewährleistete kommunale Selbstverwaltung eingreifen und den Gemeinden und Kommunen diese Steuer für ihre Jagdhunde einfach generell streichen. In der Tat übernehmen Jagdhunde beispielsweise in ländlichen Regionen die Nachsuche, aber letztlich nutzt der Jäger den Hund ja auch für sich selbst, für seine Jagd. Und das ist meines Erachtens auch ein entscheidender Punkt. Aber, wenn sich ein Jäger eine teure Ausrüstung leisten kann, ist dann die Hundesteuer nicht verkraftbar? Die Frage wäre auch, was als nächstes kommt. Streichung der Hundesteuer für Arbeits- oder Hofhunde. Oder Streichung der Hundesteuer aus gesundheitlichen Aspekten, zur Gesundheitsprävention. Es gibt nämlich zahlreiche Indizien dafür, dass Haustiere ihren Haltern guttun. Da sind zum Beispiel die physischen Effekte, also die körperlichen Auswirkungen auf Tierbesitzer. Einer Untersuchung von US-Wissenschaftlern zufolge reichen 150 Minuten Bewegung pro Woche aus, um einen positiven Effekt auf das Herz-Kreislauf-System zu haben. Hundebesitzer erreichen diese Zeit eher als Menschen ohne Hund. Außerdem haben Menschen, die sich jeden Tag an der frischen Luft bewegen, Studien zufolge ein stärkeres Immunsystem, weil ihr Hund sie zum regelmäßigen Rausgehen zwingt. Logik könnte dann sein, Hundesteuer streichen. Es ist mittlerweile auch belegt, dass die reine Anwesenheit von Tieren und vor allem das Streicheln sehr helfen, den Blutdruck und die Herzfrequenz der Menschen zu senken. Für Goldfische gilt das allerdings weniger als für Hunde. Dann könnte man also doch auch sagen, weil es gesundheitsfördernd ist, einfach in die vom Grundgesetz gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie eingreifen und die Hundesteuer streichen. Selbst wenn es eine Gemeinde gäbe, die dieser Logik folgen würde, dann wird dies nur vor Ort in den Kommunen entschieden. Meine Gemeinde Sievershütten hat zum Beispiel für Jagdhunde, die eine Prüfung abgelegt haben und zur Jagd eingesetzt werden, eine Ermäßigung von Fünfzig Prozent bei der Hundesteuer ermöglicht. Ob es hier Erleichterungen oder Ermäßigungen geben soll, wollen wir doch bitte den Kommunen selbst überlassen. Und selbst, wenn man einen ermäßigten Hundesteuersatz bezahlt, das Geld verschwindet ja nicht einfach, sondern wird in der Gemeinde verantwortungsvoll eingesetzt und leistet so einen Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit. Man kann sich vielleicht aber auch fragen, ob nicht die jetzige Landesregierung mit dem Verbot der Pferdesteuer 2018 erst die Geister gerufen hat, die jetzt zum Angriff auf die Hundsteuer blasen. Wollen wir das mal nicht hoffen. Aber zurück zur generellen Streichung der Steuer für Jagdhunde. Wir lehnen ihren Antrag, einen Eingriff in die vom Grundgesetz gewährleistete kommunale Selbstverwaltung ab. Mit uns wird es diesen Eingriff nicht geben.“



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